Geldbeutel 2016

Geldbeutel 2016

Für ein lachendes (wenn auch nicht strahlendes) Auge sorgt der Finanzminister, für ein weinendes die Arbeits- und Sozialministerin.

Der Finanzminister:

Der einkommensteuerliche Grundfreibetrag wird erhöht: auf € 8.652,00 für Ledige und auf € 17.304,00 für gemeinsam veranlagte Eheleute. Für Nichtarbeitneher bilden diese Beträge gleichzeitig den Beginn der Erklärungspflicht.

Durch eine leichte Erhöhung der Eckwerte des Einkommensteuertrarifs (um jeweils 1,48%) wir die Steuerprogression gemildert.

Der Kinderfreibetrag steigt um € 96,00 je Kind auf € 4.608.

Das Kindergeld beträgt neu € 190,00 jeweils für das erste und das zweite Kind, für das dritte Kind € 196,00 und für jedes weitere Kind je € 221,00.

Die im Rahmen der Lohnsteuerermäßigung eingetragenen Freibeträge sind neu für zwei Jahre gültig.

Vorsorgeaufwendungen können bis maximal 82% von € 22.767,00 angesetzt werden (nach maximal 80% von € 22.172,00). Der ansatzfähige Betrag ist gedeckelt bei Ledigen auf € 18.669,00 und bei gemeinsam veranlagten Ehegatten sowie eingetragenen Lebenspartnerschaften auf € 37.338,00. Diese Beträge werden gemindert bei Arbeitnehmern um die Arbeitgeberanteile zur gesetzlichen Sozialversicherung.

Dagegen wächst der steuerpflichtige Rententeil bei Rentenneubezug von 70% auf 72%. Bestandsrenten bleiben hiervon unberührt.

Die Ministerin für Arbeit und Soziales:

In der gesetzlichen Krankenversicherung steigt der durchschnittliche Zusatzbeitrag, den Arbeitnehmer und Rentner alleine tragen müssen, um 0,2 Prozentpunkte auf durchschnittlich 1,1%. Der Gesamtbeitrag beträgt damit 15,7%.

In der privaten Krankenversicherung soll der Tarifwechsel beim eigenen Versicherer erleichtert werden.

Neue Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sind € 4.237,50 und in der Rentenversicherung und der Arbeitslosenversicherung € 6.200,00 in den alten bzw. € 5.400,00 in den neuen Bundesländern. (zurück)

Angaben ohne Gewähr