Automatisiertes Verfahren für einfache Steuererklärungen

Automatisiertes Verfahren für einfache Steuererklärungen angestrebt. (17.02.2016)

 

Die Bundesregierung strebt für einfache Steuererklärungen bis zur Bescheidung ein voll elektronisches Verfahren an (Gesetzentwurf dazu vom 19.12.2015). Um dies zu erreichen, sind im wesentlichen folgende Änderungen des Steuerrechts vorgesehen: Ausbau des ELSTER-Verfahrens bis zur Bereitstellung des Steuerbescheids in elektronischer Form zum Abruf durch den Steuerpflichtigen, wenn er dem Verfahren zustimmt; Verlängerung der Abgabefrist bis zum 28. Februar des zweiten auf den Besteuerungszeitraum folgenden Jahres (Verlängerungsmöglichkeit nur bei nicht durch den Steuerpflichtigen zu vertretender Unmöglichkeit der rechtzeitigen Abgabe); Belegvorlagepflicht wird zur Belegvorhaltepflicht; Spendenempfänger sollen den Finanzämtern in elektronischer Form den Finanzämtern die Spendendaten übermitteln, damit Spendenbelege entfallen können. Folgender Zeitplan ist vorgesehen: Verabschiedung des Gesetzes im ersten Halbjahr 2016, Inkrafttreten am 01.01.2017.  (zurück)