Brexit-Steuerbegleitgesetz

Am 08.10.2018 legte das BMFi einen Referentenentwurf zur Regelung von steuerlichen Brexit-Folgen deutscher Steuerpflichtiger vor. Das Inkkrafttreten ist für den 29.03.2019 vorgesehen.

 

Das Gesetz über steuerliche Begleitregelungen zum Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union (Brexit-Steuerbegleitgesetz - Brexit-StBG) enthält notwendige Regelungen aus dem Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Finanzen zur Begleitung des Austritts des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland (Vereinigtes Königreich) aus der EU.

 

Die ertragsteuerlichen Regelungen des Gesetzes sollen verhindern, dass allein der Brexit für den Steuerpflichtigen nachteilige Rechtsfolgen auslöst, obwohl dieser bereits alle steuerlich relevanten Handlungen vor dem Brexit vollzogen hat („Brexit als schädliches Ereignis“).

 

Dabei handelt es sich um Regelungen

Das Gesetz enthält zudem eine notwendige redaktionelle Anpassung im Umsatzsteuergesetz sowie Übergangsregelungen im Pfandbriefgesetz und im Bausparkassengesetz.