Scheidungskosten
Scheidungskosten sollen nach einem Urteil des Finanzgerichts Hannover vom 18.02.2015 (3 K 297/14) nicht mehr als außergewöhnliche Belastungen bei der Einkommensteuerveranlagung abgezogen werden können. Aus den Daten des Statistischen Bundesamtes ergäben sich für das Streitjahr ca. 380.000 Eheschließungen und c. 190.000 Scheidungen. Bei einem Anteil von 50% Scheidungen an den geschlossenen Ehen könne man nicht mehr von Außergewöhnlichkeit einer Scheidung sprechen. (zurück)