Windpark-Glossar

Pacht

Pacht Gewährung der Nutzung eines Grundstücks durch seinen Eigentümer an einen Pächter auf Grund eines zivilrechtlichen Vertrages, der Umfang, Dauer und Entgelt der P regelt. Windpark-Betreiber verfügen selten über geeignete eigene Grundstücke (Ausnahme ggf.: Landwirte), so daß in der Planungsphase die beabsichtigten Grundstücksnutzungen zu sichern sind. Die Höhe der P-Zahlungen kann von verschiedenen Einflußfaktoren abhängig sein: des Zeitablaufs, der Winderträge, des Gewinns und anderer mehr. Der Verpächter hat zu prüfen, ob die öffentlich-rechtliche Rückbauverpflichtung des Grundstücksnutzers seine Bedürfnisse auf Rückgabe eines Grunstücks am Ende der P im status quo ante erfüllbar sind und sich, falls notwendig, erweiterte Renaturierungszusagen, Sicherheitsleistungen und ähnliches einräumen lassen.

 

 

Was sagt die Datenbank? Angaben zu den Grundstücksrechten des Betreibers sind in der BWE-Leistungsbilanz nicht gefordert, daher werden sie auch nicht gemacht. In 9% der Fälle der Datenbank Verkaufsprospekte werden zu Pachtaufwendungen in den Planungsrechnungen keine Angaben gemacht, obwohl die Betreibergesellschaften auch keine Grundstücke bilanzieren. Die übrigen 91% weisen über die gesamte Betriebsdauer betrachtet Pachtaufwendungen zwischen 3,5% und 6,9% der Einspeisevergütung aus.