Die Steuer-ID für Kindergeldbezug
Steuer-ID für Kindergeldbezug
Die Steuer-ID wird ab Januar 2016 Bezugsvoraussetzung gem. einer Mitteilung des Bundes der Steuerzahler vom 13.11.2015. Die Steuer-ID des Elternteils, der die Kindergeldzahlung erhält und die des Kindes sind den Familienkassen schriftlich mitzuteilen. Bei Neuanträgen auf Kindergeld werden die Steuer-ID´s automatisch ermittelt. Das Bundeszentralamt für Steuern hat nach der BdSt-Mitteilung bestätigt, daß Auszahlungsansprüche oder bereits erhaltene Kindergeldzahlungen nicht verloren gehen, wenn die Steuer-ID´s bis zum Jahresende 2016 bei den Familienkassen eingehen. (zurück)