Repowering
Repowering Ersatzinvestition von Windkraftanlagen (WKA), auch mit dem Effekt der Kapazitätserweiterung. R ist nur zulässig, wenn für die neuen Anlagen eine Rückbauverpflichtungserklärung abgegeben wird (Rückbauverpflichtung).
Repowering Ersatzinvestition von Windkraftanlagen (WKA), auch mit dem Effekt der Kapazitätserweiterung. R ist nur zulässig, wenn für die neuen Anlagen eine Rückbauverpflichtungserklärung abgegeben wird (Rückbauverpflichtung).
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