Vermietung einer Ferienwohnung
Bei Vermietung einer Ferienwohnung, die auch ein SM-Studio enthält, ist nach einem Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 24.04.2013 (5 K 358/13) der ermäßigte Umsatzsteuersatz auf die Vermietung Wohnräume, die im Streitfall 70% der Gesamtwohnfläche ausmachten, anzuwenden. 70% der Netto-Mieterträge seien daher mit dem ermäßigten Steuersatz zu belegen. (zurück)