Versorgungsausgleichszahlungen
Versorgungsausgleichszahlungen als Werbungskosten. Das Finanzgericht Münster (v. 11.11.2015, 7 K 453/15 E) hat entschieden, daß Ausgleichszahlungen an den geschiedenen Ehegatten im Rahmen des Versorgungsausgleichs als Werbungskosten abzugsfähig sein können. Das gilt jedenfalls dann, wenn dem Inhaber des Anspruchs auf betriebliche Altersversorgung ohne die Ausgleichsvereinbarung bei Renteneintritt geringere Versorgungsbezüge zufließen würden; die Ausgleichszahlung dient dann der Erhaltung der eigenen Versorgungsansprüche. (zurück)