BFH zum Steuerwert einer gemischten Schenkung
BUNDESFINANZHOF Beschluss vom 5.7.2018, II B 122/17
ECLI:DE:BFH:2018:B.050718.IIB122.17.0
Steuerwert einer gemischten Schenkung
Leitsätze
Der Wert der Bereicherung ist bei einer gemischten Schenkung durch Abzug der --ggf. kapitalisierten-- Gegenleistung vom Steuerwert zu ermitteln. Das gilt auch dann, wenn im Einzelfall der nach dem Bewertungsgesetz ermittelte Steuerwert hinter dem gemeinen Wert zurückbleibt.
Tenor
Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Hessischen Finanzgerichts vom 26. Oktober 2017 1 V 1165/17 wird als unbegründet zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Antragsteller zu tragen.