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  • "Bundesrechnungshof zur Energiewende" in Erneuerbare Energien

  • "Klimasteuer - worauf, von wem und warum?" in Erneuerbare Energien

  • "Grundlastkraftwerk" im Windpark-Glossar

  • "Leistungskoeffizient" im Windpark-Glossar

  • "Rückbau von Windrädern - eine vernachlässigte Aufgabe" in Erneuerbare Energien

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Windpark-Glossar

Netzumlage

Netzumlage Den Stromletztverbrauchern in ihren Stromrechnungen belastete Gebühren für folgende Netzbetreiber-Leistungen: Offshore-Haftungsumlage für das Risiko der Übertragungsnetzbetreiber, einen betriebsfähigen Offshore-Windpark nicht ans Netz gehen lassen zu können (€ 0,0025/KWh für die ersten verbrauchten 1.000.000 KWh), § 19 Abs.2 StromNEV - Umlage für die Abgeltung  durch die Übertragungsnetzbetreiber der von Letztverbrauchern beantragten individuellen Netzentgelten bei den letzten Verteilernetzbetreibern (€ 0,00092/KWh für die ersten verbrauchten 100.000 KWh), Abschaltverordnungs-Umlage zum Ausgleich der Verpflichtung der Übertragungsnetzbetreiber, sog. abschaltbare Lasten unter Vertrag nehmen zu müssen (€ 0,00009/KWh ab der ersten KWh). Eine weitere, die KWKG-Umlage, dient der Finanzierung der Kosten der Förderung von Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (€ 0,00178/KWh für die ersten 100.000 KWh). Diese Umlagen werden jährlich von den Übertragungsnetzbetreibern ermittelt, sie können entsprechend der eigenen Belastung von ihnen leicht schwanken. Dem Charakter nach handelt es sich bei diesen gesetzlichen Regelungen, wie bei der EEG-Umlage, um Verträge zu Lasten Dritter, die dem deutschen Rechtssystem aus guten Gründen eigentlich fremd sind. Die dargestellten Umlagen gelten insbesondere für Haushalte, sie summieren sich auf € 0,0053/KWh; bei einem Jahresverbrauch von 4.000 KWh sind dies € 21,16 insgesamt, um die sich die Stromrechnung erhöht.