f t g m
  • "Volllaststunden" im Windpark-Glossar

  • "Bundesrechnungshof zur Energiewende" in Erneuerbare Energien

  • "Klimasteuer - worauf, von wem und warum?" in Erneuerbare Energien

  • "Grundlastkraftwerk" im Windpark-Glossar

  • "Leistungskoeffizient" im Windpark-Glossar

  • "Rückbau von Windrädern - eine vernachlässigte Aufgabe" in Erneuerbare Energien

Copyright 2024 - Custom text here

Windpark-Glossar

Ausgleichsflächen

Ausgleichsflächen Der Verursacher von Eingriffen in den Naturhaushalt hat diesen Eingriff durch geeignete Ausgleichsmaßnahmen zu korrigieren (Genehmigungsvoraussetzung). Die Schaffung von A ist die geeignete Ausgleichsmaßnahme bei Bodenversiegelung durch Baumaßnahmen. Rechtsgrundlage ist das Bundesnaturschutzgesetz §§ 18 ff. A erfordern für ihre Eignung als solche eine ökologische Aufwertung durch Maßnahmen des Eingriffsverursachers. Eine ökologische Aufwertung erfahren Flächen z. B. durch Entsiegelung zuvor versiegelter Flächen, Umwidmung von Ackerfläche in besondere Habitate für Fauna und Flora oder Nutzungsänderung von intensive in extensive Bewirtschaftung. Ein enger räumlicher Zusammenhang der A mit den versiegelnden Maßnahmen ist zu wünschen, aber selten zu erreichen. Die Kosten der Ausgleichsmaßnahmen gehen zu Lasten des Verursachers des Eingriffs; inwieweit die ökologische Aufwertungder A abzusichern ist, ist umstritten (Rückbauverpflichtung).

Was sagt die Datenbank? Keiner der in Leistungsbilanzen und Verkaufsprospekte erfaßten Windpark-Betreiber nennt im Rahmen der Darstellung seiner VEL-Lage Daten zu Ausgleichsmaßnahmen. Weder werden Ausgleichsflächen bilanziert, noch enthalten die Ertragsrechnungen Hinweise auf die Kosten der Ausgleichsmaßnahmen, obwohl sie relevante Größenordnungen erreichen.