Windpark-Glossar

Einspeisemanagement

Einspeisemanagement Das E ist eine speziell geregelte Netzsicherheitsmaßnahme zur Entlastung von Netzengpässen. Die Bundesnetzagentur hat den finalen Leitfaden zum EEG-Einspeisemanagement 3.0 am 25. Juni 2018 veröffentlicht. Der verantwortliche Netzbetreiber kann nach den besonderen Voraussetzungen und Rechtsfolgen des Einspeisemanagements auch die Einspeisung aus Anlagen der erneuerbaren Energien oder der Kraft-Wärme-Kopplung vorübergehend abregeln, wenn die Netzkapazitäten nicht ausreichen, um den insgesamt erzeugten Strom abzutransportieren (§ 13 Abs. 2, 3 S. 3 EnWG i. V. m. §§ 14, 15 EEG, für Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen i. V. m. § 3 Abs. 1 S.3 KWKG).

Das E kommt allerdings nach der gesetzlichen Rangfolge nur zum Einsatz, wenn der Netzengpass nicht bereits durch andere geeignete Maßnahmen - insbesondere durch eine Abregelung konventioneller Kraftwerke - ausreichend entlastet werden kann. Werden Anlagen der erneuerbaren Energien oder der Kraft-Wärme-Kopplung per Einspeisemanagement abgeregelt, hat der Anlagenbetreiber gegenüber seinem Anschlussnetzbetreiber Anspruch auf Entschädigung.