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Windpark-Glossar

Hafteinlage

Hafteinlage (Haftsumme) Betrag, mit welchem die Kommanditisten einer Kommanditgesellschaft für die Schulden der Gesellschaft haften. Dies ist in vielen Fällen die im Gesellschaftsvertrag ausbedungene Pflichteinlage der Kommanditisten, die dann in das Handelsregister beim Amtsgericht, in dessen Bezirk die Gesellschaft ihren Sitz hat, einzutragen ist (Kommanditeinlage). Soll die Haftung abweichend hiervon geregelt werden, so ist die H in das Handelsregister des Amtsgerichts, in dessen Bezirk die Gesellschaft ihren Sitz hat, einzutragen, um Wirkung gegenüber Dritten zu entfalten. Die H kann größer oder kleiner als die Pflichteinlage sein. Mit der Leistung der H erlischt die Haftung des Kommanditisten, sie lebt jedoch wieder auf, wenn und insoweit der Betrag des Kapitalkontos des Kommanditisten durch Ausschüttungen, Entnahmen oder Verluste unter den Betrag der H sinkt.

 

Was sagt die Datenbank? In den Leistungsbilanzen der Windpark-Betreiber nach Standard des BWE oder ähnlichen Normen werden Angaben zur Hafteinlage nicht verlangt, demzufolge auch nicht gemacht.Die untersuchten Verkaufsprospekte zeigen, daß wenn eine vom bedungenen Kommanditkapital abweichende Hafteinlage vereinbart wird, diese niedriger als das Kommanditkapital ist. In diesen Fällen beträgt sie 10% des bedungenen Kommanditkapitals. Das Wiederaufleben von Haftung für Verbindlichkeiten der Fondsgesellschaft ist in diesen Fällen weniger wahrscheinlich.