Die Windkraft hat ein Müllproblem

Nach einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 28.05.2018 ("Alte Windräder entpuppen sich als Umweltrisiko") sind bezüglich der Durchführung überhaupt und der Umweltverträglichkeit der notwendigen Entsorgung vom Netz gegangener Windkraftanlagen bedeutende Mängel zu befürchten. Das Problem ist zwar nicht ad hoc entstanden, wie geschrieben, sondern schleichend aufgetreten: Es betrifft schon alle ab 1990 neu errichteten Windkraftanlagen (gefördert durch das Stromeinspeisungsgesetz vom 07.12.1990)  bei Erreichen des Endes ihrer vorgesehenen Betriebsdauer (i. d. R. nicht länger als 20 Jahre) - dieses Problem besteht daher schon seit 2010 und betrifft etwa 9000 Windräder, es ist deswegen nicht weniger ernst zu nehmen. Die Rückbauverpflichtung ist eine vernachlässigte Aufgabe.

Zu beklagen sind die hinterlassenen von geschreddertem Rotorblattmaterial oder Turmteilen stammenden Glasfaserspäne, in den Boden entsorgtes Getriebeöl und ganze oder nur teilweise abgetragene Betonfundamente. Diese Belastungen werden mit den inzwischen deutlich größer gewordenen Anlagen steigen: Z. B. sind die erforderlichen Betonmengen zur Fundamentierung einer Anlage von früher 340 to auf 500 to gestiegen, wobei deren Pfahlgründungen bis zu 40 m tief reichen. Der Beitrag zitiert ferner Beobachter, die dringend die notwendigen Kontrollen des Rückbauvollzugs durch die Aufsichtsbehörden anmahnen. Diese seien jedoch oft geneigt, sich auf Kompromisse einzulassen, wenn der Betreiber fehlende Finanzierungsmöglichkeiten für den Rückbau geltend macht.

Wer jedoch aufsichtsführend über die Umweltverträglichkeit der Maßnahmen des Rückbaus ist, der sollte auch die Bereitstellung der hierzu nötigen Mittel beim Anlagenbetreiber im Blick haben. S. dazu auch Rückbauverpflichtung, Rückstellungen, Repowering.