Erneuerbare Energien
Rückbau von Windrädern - eine vernachlässigte Aufgabe
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- Geschrieben von Super User
Wie Verkaufsprospekte von Windparks zeigen, hat die Windkraft ein Müllproblem, und zwar ein nachhaltiges, denn nicht nur die bereits jetzt zu entsorgenden Windkraftanlagen zeitigen untragbare Hinterlassenschaften, sondern es liegt erkennbar auch mit der künftigen Entsorgung im Argen: Die Ergebnis- und Liquiditätsprognosen für geplante Windparks zeigen nicht, daß die Betreibergesellschaften am Ende der Betriebsphase ihre Rückbauverpflichtung würden erfüllen können, selbst wenn sie dies in allen Fällen auch wollten.
Für die Betreiber von WKA´s ergeben sich Rückbauverpflichtungen aus öffentlichem Recht (WKA´s mit einer Nabenhöhe von bis zu 50 m nach Bundesbaugesetzbuch, für höhere Türme nach Bundesimmissionschutzgesetz) und aus den Nutzungsvereinbarungen mit dem Grundstückseigentümer. Während dieser bei Nichterfüllung auf den Gerichtsweg angewiesen wäre, sollen Sicherheitsleistungen als Genehmigungsvoraussetzungen den öffentlich-rechtlichen Anspruch auf umweltverträgliche Entsorgung durchzusetzen helfen. Hierzu dienen:
Verpflichtungserklärungen des Inhalts, daß nach dauerhafter Aufgabe der Nutzung die Anlage vollständig zurückzubauen und Bodenversiegelungen zu beseitigen sind. Sie sind schriftlich abzufassen und der Genehmigungsbehörde bis spätestens zum Zeitpunkt der Genehmigung vorzulegen. Die Genehmigungsbehörde soll die Einhalltung der Rückbauverpflichtung sicherstellen.
Die zu diesem Zweck zu fordernden Sicherheitsleistungen sind in der Regel Bürgschaften (unbedingte, unbefristete und selbstschuldnerische) von Banken, Versicherungen, in begründeten Ausnahmefällen auch Sicherheiten in Geld oder festverzinslichen Wertpapieren. Eine Baulast als weiteres Sicherungsmittel wird nicht für geeignet gehalten, weil mit ihr keine finanziellen Mittel für die erforderlichen Rückbaumaßnahmen bereitgestellt werden (so. z. B. die hessische Regelung).
Die Höhe der Sicherheitsleistung festzulegen ist Ländersache. In Hessen z. B. wird ein Betrag in € von dem Produkt aus Nabenhöhe der WKA und dem Faktor 1.000 für erforderlich gehalten, in Schleswig-Holstein 10% der Rohbaukosten oder 4% der Herstellungskosten. Eigenen Angaben zufolge liegt Schlewig-Holstein mit seinen Erfordernissen unter dem Mittelwert der übrigen Bundesländer für vergleichbare Fälle. Ohnehin ist unklar wie verläßlich mit solchen Werten die tatsächlich auf die Betreiber zukommenden Belastungen abgeschätzt sind.
Würde nach dauerhafter Aufgabe des Windparks die Sicherheit von den Genehmigungsbehörden gezogen, weil die Betreibergesellschaft ihren Rückbauverpflichtungen nicht nachkäme, entstünde aus der - beispielsweise - Bankbürgschaft ein Bankkredit, den die Betreibergesellschaft zu bedienen hätte. Zu diesem Zeitpunkt spätestens muß die Betreibergesellschaft über eigene Mittel verfügen - entweder für die Kreditbedienung oder für den selbst bezahlten Rückbau.
Wir wollen sehen, wie die Auenbütteler Windkraft GmbH & Co. KG, Sehestedt (belegen im windgesegneten Netzausbaugebiet), dieses Problem anging. Es waren 4 WKA´s geplant mit je 3.400 KW Nennleistung und 98 m Nabenhöhe. Die Gesamtinvestition in diese Sachanlagen beläuft sich auf T€ 4.560. Das erste geplante volle Geschäftsjahr war 2016, im Jahr 2015 waren nur etwa 8% der darauffolgenden vollen Einspeisevergütung geplant. Sicherheitsleistung durch Bankbürgschaft, die Avalprovision geht in die geplanten "sonstigen Aufwendungen" ein.
Die Gesellschaft will bis zum letzten Jahr ihrer Tätigkeit, 2036, Rückstellungen für Rückbauverpflichtungen in Höhe von € 40.000 aufgebaut haben. Sie sorgt hierfür durch jährlich um 9% anwachsende Beträge zu Lasten des handelsrechtlichen und des steuerrechtlichen Jahresüberschusses vor. Verglichen mit der notwendigen Sicherheitsleistung nach den Regeln Schleswig-Holsteins (€ 182.400) oder Hessens (€ 392.000) tun sich da doch erhebliche Lücken auf (€ 142.400 bzw. € 352.000). "Der Rückbau der Windenergieanlage wird in der Ergebnisprognose durch Bildung von Rückstellungen in Höhe von voraussichtlich EUR 40.000,00 berücksichtigt" (S. 72 des Prospekts), soll doch wohl heißen, daß dieser Betrag für den gesamten Rückbau ausreichen wird.
Hinzu tritt die steuerliche Abzugsfähigkeit von Rückstellungszuführungen nur nach Abzinsung um 5,5% für alle Jahre bis zu dem Zeitpunkt der Vervollständigung des notwenigen Betrags als Problem. Nach Prospektangabe sind sowohl die handelsrechtliche als auch die steuerrechtliche Rückstellungszuführung in jedem Jahr mit dem maßgeblichen Zinssatz abgezinst worden, demnach seien Korrekturen der steuerrechtlichen gegen über der handelsrechtlichen Ergebnisrechnung nicht erforderlich. Was an den jährlichen Rückstellungszuführungen erkennbar ist, ist eine 9%ige Steigerung des jeweiligen Vorjahresbetrags, mehr nicht. In der Summe ergeben die Zuführungen den Betrag von € 40.000 was dem Gedanken der Abzinsung widerspricht, wenn wie oben erwähnt, dieser Betrag im Hinblick auf die Verpflichtung ja für ausreichend gehalten wird. Auch in der Liquiditätsrechnung steht als Rücklage für Rückbauverpflichtungen im Jahr 2036 nur ein Betrag von € 40.000 zur Verfügung. Werden die in der Ergebnisprognose zugeführten Beträge abgezinst und wären sie damit in dieser Höhe auch steuerlich absetzbar, egäben sie einen Rückstellungsbetrag von knapp € 30.000 und ein Viertel des von der Betreibergesellschaft als notwendig deklarierten Betrages würde fehlen. Andersherum betrachtet müßten, wieder auf der Grundlage der im Prospekt angeführten Rückstellungszuführungen, in der steuerlichen Geminnermittlung Beträge in der Gesamtsumme von knapp € 58.500 zugeführt werden, damit deren steuerlich abzugsfähiger Teil die gewünschte Summe von € 40.000 erreicht.
Wenigstens ist im Prospekt aber der formale Zusammenhang von Ertragsrechnung und Liquiditätsrechnung gewahrt: Die angesammelte Rückstellung wird einer Rücklage zugeführt, die als Ausschüttungsbremse die Zweckgebundenheit der Rückstellungen dokumentiert. Bei vielen in unserer Datenbank erfaßten Anlagenbetreibern ist dieser Aspekt nicht beachtet.
Ohnehin bleibt fraglich, wie mit einer Risikovorsorge in Zeiten weniger starken Windes umgegangen wird, in denen die Ergebnisrechnung durch geringere Einspeisevergütungen belastet ist. Die gegenwärtige Rückbaupraxis läßt nichts Gutes erwarten. Die Zukunft wird nicht erbaulicher werden: In nur 40% der von uns erfaßten Prospekte sind Rückbau-Rückstellungen vorgesehen, die dem hessischen Maßstab entsprechen, gleichwohl können diese sich aber als nicht ausreichend herausstellen.
Hier liegt ein völlig unerwünschter Aspekt der Nachhaltigkeit von Windenergie vor.
Vom Grundsatz "Keine Genehmigung ohne Sicherheitsleistung" muß gar nicht abgewichen werden, um weiterhin Schlimmes zu gewärtigen: Allein die öffentlich-rechtliche Bindung des Eintritts einer Verpflichtung zum Rückbau an die dauerhafte Aufgabe der errichteten Anlage läßt den ganzen Prozeß sehr im Gestaltungsbereich des Anlagenbetreibers angesiedelt sein: Hier noch eine kleine Reparatur, dort ein Repowering usw. und schon sind Jahre gewonnen. Und wenn solche Taktiken nicht verfangen, greift unser gutes deutsches Handelsrecht durch: Sofern die Kommanditisten nicht verpflichtet sind, durch Entnahmen etc. unter die Hafteinlage gesunkene Kapitalkonten auszugleichen, sind sie im casus cnactus bereits über alle Berge. Die als persönliche Gesellschafterin haftende GmbH erhielt das ihr zustehende gezeichnete Kapital per Einzahlung bei Gründung, nur mußte während der zurückliegenden 20 Jahre z. B. ein Geschäftsführer bezahlt werden, wodurch das Kapital völlig futsch ist. Alles sauber und keine Nachschußpflicht für die GmbH-Gesellschafter. Den Vertretern der Genehmigungsbehörden, die den Rückbau "sicherzustellen" haben (S. 4 des gemeinsamen Erlasse des Hessischen Ministers für Wirtschaft und des Hessischen Ministers für Umwelt vom 17.10.2011) hat man keine Waffen in die Hand gegeben.
Die Verantwortlichen/innen für diese Energiewende sind es gewohnt, solche ungedeckten Belastungen dann entweder den Stromkunden oder dem Steuerzahler aufzbürden.
Im Walde shreddern Halunken den Dreck, aber die Karawane zieht weiter.