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Wirtschafts-Identifikationsnummer

Das Jahressteuergesetz 2016 sieht dieEinführung einer Wirtschafts-Identifikationsnummer, die die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ablöst: Die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) ist ein dauerhaftes und eindeutiges Identifikationsmerkmal für wirtschaftlich Tätige. Solche sind Personenvereinigungen, juristische Personen und wirtschaftlich tätige natürliche Personen (§ 139 a Abs. 3 AO). Die W-IdNr. erhält das Format der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, so daß die bereits vergebenen USt-Id-Nr. weiter genutzt werden kann. Für die Vergabe ist das Bundeszentralamt für Steuern verantwortlich, ein Antrag ist nicht zu stellen. (zurück)

 

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