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Windertrag des Windenergiepark Heidenrod - ein Zwischenstand
Windertrag des Windenergiepark Heidenrod - ein Zwischenstand
Auf der homepage der Windenergiepark Heidenrod GmbH findet man die im Viertelstundentakt veröffentlichte aktuelle Energieeinspeisung des Windparks in Kilowatt. Dies ist eine selten gebotene Information, die wir gerne für einen Ausblick auf entscheidende Ertragsdaten des Betreibers genutzt haben. Unser Betrachtungszeitraum umfaßt die zwei Monate vom 13.04.2016 bis zum 12.06.2016, für die wir aus den veröffentlichen Momentwerten die Einspeisung jeweils eines Tages ermittelten (auf diesen Zeitraum beziehen sich unsere folgenden Angaben zu Tages-, Wochen-, Monats- und Jahreswerten). Dazu sind Annahmen über die Dauer der Einspeisung der jeweiligen Werte zu machen. Wir haben unterstellt, daß sich die zur vollen Stunde + 7´30´´ gemeldete Einspeisung auf die zur nächsten gemeldeten Einspeisung zur vollen Stunde + 7´30´´ linear zubewegt. Die in dieser Stunde sich vollziehende Energieeinspeisung errechnet sich dann aus folgender Formel: niedrigerer Stundenrandwert x 1 + (höherer Stundenrandwert - niedrigerer Stundenrandwert) /2 (das ist die Fläche des Rechtecks mit den Seitenlängen 1 und niedrigerer Stundenrandwert zuzüglich der Fläche des darüber liegenden rechtwinkligen Dreiecks). Als Beispiel möge der 09.06.2016 dienen:
5:07:30 | gemeldete KW 3.676 | Einspeisung KW/h 5.018 |
6:07:30 | gemeldete KW 6.359 | Einspeisung KW/h 4.356 |
7:07:30 | gemeldete KW 2.352 |
Mit den Tagessummenwerten erhält man die Tageseinspeisung als Inhalt der Fläche unter der 24-Stunden-Linie.
Der Betreiber nennt folgende technische Daten des Windparks:
WEA-Typ: GE 2.5 - 120,
Nennleistung pro WEA: 2,5 MW,
Parkleistung: 30 MW (Anzahl WEA =12)
Nabenhöhe: 139 m,
Rotordurchmesser: 120 m und
Der Windpark hat eine Stromerzeugung von (netto) rd. 91.000 MW/h, versorgt damit ca. 26.000 3-Personen-Haushalte und spart rd. 67.000 t CO² ein.
Bereits ein erster Blick auf die gesammelten und ausgewerteten Daten zeigt die Flatterhaftigkeit der Stromausbeute. In der Woche vom 13.04. bis zum 19.04. schwankt sie zwischen 3% und 69% der Nennleistung, in der Woche vom 27.04. bis zum 03.05. von 0% bis 67% der Nennleistung und in der Woche vom 18.05. bis zum 24.05. zwischen 0% und 58% der Nennleistung. Diese Volatilität zeigt sich auch bei zunehmender Aggregierung, z. B. im Wochenvergleich. So ist auch dieser Windpark beispielhaft für die Erkenntnis, daß Windkraft nicht grundlastfähig ist. Die Vorstelllung, daß man nur eine ausreichend große Anzahl von Windkraftanlagen betrachten müsse, um durch eine Glättung von Spitzen und Tälern der Lastganglinien die Grundlasteignung erkennen könne, ist mittlerweile widerlegt, und zwar gerade durch die Betrachtung größerer Anzahlen von Windkraftanlagen - auch im europäischen Zusammenhang (s. Windkraft Pro oder Contra: Eine Güterabwägung?).
In gleicher Weise kann man diese Erscheinung auch anhand der Volllaststunden (entspricht der auf die Nennleistung bezogenen Einspeisung multipl. mit 8.760) zeigen, interessanter ist jedoch, die mittelfristige Entwicklung der Volllaststunden beim Windenergiepark Heidenrod zu betrachten. Bei Addition der ab dem 13.04.2016 für jeden Tag ermittelten Vollaststunden und Division der Summe durch die Anzahl der Tage erhält man für jeden Tag des Untersuchungszeitraums einen Vergleichswert für von anderen Quellen veröffentlichte durchschnittliche Jahreswerte für Volllaststunden (z. B. denen des Fraunhofer Instituts). In den ersten beiden Wochen unseres Berichtszeitraums ist noch eine erhebliche Schwankungsbreite für diesen Wert zu erkennen, die sich aber naturgemäß mit Erhöhung der Zeitspanne verliert. Lagen die ersten Werte noch bei 2.000 (mit einer Spitze von 2.770), so ist bis zum Ende des Untersuchungszeitraums eine kontinuierliche Verminderung auf unter 1.700 zu verzeichnen.Dieser Wert ist weit entfernt von den für eine Jahreseinspeisung von 91 GW erforderlichen 3.033 Volllaststunden durchschnittlich, nähert sich dafür aber dem Boden der Tatsachen von den durchschnittlichen 1.485 (für das Jahr 2014) Volllaststunden (jährlich) des Fraunhofer Instituts.
Ein ähnlich ernüchterndes Bild der Zielerreichung zeigt sich bei Betrachtung des Jahresziels (um ein "Ziel" handelt es sich nämlich, und nicht um ein technisches Datum, s. o.) von 91 GW im Vergleich zu der auf das Gesamtjahr hochgerechneten Einspeisung. Der höchste auf das Jahr hochgerechnete Wert der eingespeisten Strommenge war mit 83 GW am 16.04.2016 zu verzeichnen. Im weiteren Verlauf sackt er jedoch bis zum 12.06.2016 unter gelegentlichem Aufbäumen auf 49,6 GW ab. Die Zielvorstellung wird damit um 45,5% verfehlt oder andersherum, das zu erreichende Ziel beträgt das 1,8-fache des Ist-Zustandes. Bei einer Einspeisungsvergütung von € 0,09 pro Kilowattstunde handelt es sich um eine Planverfehlung bei der Einspeisevergütung von absolut € 3,7 Mio. Mit entsprechender Vorsicht sind daher auch die Behauptungen zur Stromversorgung und zur CO²-Ersparnis zu lesen (letztere ist unter dem Regime des Europäischen Emissionsrechtehandels ohnehin ohne Wert, Wirtschaftlichkeit von Windparks). Wird´s der Wind in weiteren 10 Monaten noch richten können? The answer is blowin´ in the wind!
Es hat allerdings während des Berichtszeitraums auch Sondereinflüsse gegeben, wetterbedingte und nicht wetterbedingte. Zu den letzteren gehört die Durchtrennung des Einspeisungskabels durch ein fremdbeauftragtes Tiefbauunternehmen. Der Betreiber berichtet darüber auf seiner homepage am 11.05.2016 mit der Bemerkung, daß der Schaden bis zum 13.05.2016 behoben sein soll. Es hat wohl länger gedauert: Die Null-Meldungen des Betreibers begannen am 11.05.2016 um 17.00 h und endeten am 18.05.2016 um 15.00 h. Gleichwohl veröffentlicht der Betreiber am 17.05.2016 um 12.10 h, daß der Windpark am 13.05.2016 wieder in Betrieb genommen worden sei. Dies lenkt unseren Blick auf die Frage über die Wahrung des Zusammenhangs zwischen In-Betrieb-Befindlichkeit des Windparks und Meldung von Stromeinspeisung, denn vom 13.05.2016 bis zum 16.05.2016 vermeldet die Wetterstation auf dem Kleinen Feldberg im Taunus Windgeschwindigkeiten für den Tagesdurchschnitt von durchaus vernünftigem Einspeisungspotential.
Die Ermittlungsweise und die Bekanntgabe von eingespeisten Strommengen oder Volllaststunden bestimmt sich gelegentlich nach den jeweils gegebenen Untersuchungszwecken, aber häufig auch nach Interessenlagen (s. z. B. Ertragsgutachten, Volllaststunden). Für begründete Anlageentscheidungen ist ein enger Zusammenhang zwischen der gemeldeten Stromeinspeisung und der dafür tatsächlich erhaltenen Vergütung Vorbedingung. Ensprechende Werte liefern die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB), in deren Netze der Strom einfließt und die den Windparkbetreibern die Einspeisevergütung bezahlen. Sie sind auch die Grundlage der Untersuchungen des Fraunhofer Instituts zu Volllaststunden. Man darf immerhin daran zweifeln, daß bei einer viertelstündlichen Meldung von Einspeisungsmengen (ohne Angaben der jeweiligen Einspeisungsdauern) sicher gestellt ist, daß sie auch eine realistische Grundlage für die zu erhaltenden Entgelte bilden. So ist also auch zu fragen, ob nicht schon im "Ist" Übertreibungen stecken.
Unterstellen wir mal, die Wetterstation auf dem Kleinen Feldberg im Taunus wäre von ähnlichen Windverhältnissen gekennzeichnet wie die Höhen von Heidenrod und die Windmessung auf dem Kleinen Feldberg fände in vergleichbarer Höhe über Grund statt, dann hätten wir es mit folgender Diskrepanz zu tun: Die von der Wetterstation veröffentlichten Tagesdurchschnittswerte der Windgeschwindigkeiten lassen, wenn sie an die Leistungskennlinie (http://www.wind-turbine-models.com/turbines/310-general-electric-ge-2.5-120) des installierten Windkraftanlagentyps gem. den genannten technischen Daten angelegt werden, eigentlich eine Gesamt-Windstromproduktion im untersuchten Zeitraum von lediglich 4,9 GW zu, während nach den Meldungen des Windenergiepark Heidenrod und unseren hier dargestellten Berechnungen 8,4 GW eingespeist wurden.
Bis zum Beweis des Gegenteils gehen wir daher davon aus, daß die von der Windenergiepark Heidenrod GmbH gemeldeten Stromeinspeisungen in ganz erheblichem Mißverhältnis zur Plangröße stehen und daß bezweifelt werden muß, ob die Einspeisungen selbst in dieser Größenordnung überhaupt den zu erwartenden Abrechnungen der Übertragungsnetzbetrieber zugrunde gelegt werden können.