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ESWE Taunuswind zum dritten

ESWE Taunuswind zum dritten

Im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Verfahrens über den Antrag der ESWE Taunuswind GmbH zur Errichtung eines Windparks auf dem Taunuskamm wird das Regierungspräsidium Darmstadt am 23.11.2015 die Projektunterlagen zur Einsichtnahme auslegen. Die Einsichtnahme wird im Regierungspräsidium und an 16 weiteren Städten und Gemeinden in Hessen und Rheinland-Pfalz (benannt in der Ankündigung des Regierungspräsidiums) bis zum 22.12.2015 ermöglicht. Einwendungen gegen das Projekt sind schriftlich vom 23.12.2015 bis zum 05.01.2016 zu erheben; falls die Einwendungen dies erfordern, wird eine öffentliche Erörterung stattfinden, die vorsorglich auf den 15.03.2016 angesetzt ist. Wir werden die Gelegenheit zur Einsichtnahme nutzen und an dieser Stelle darüber berichten. Im Anschluß an des immissionsschutzrechtliche Verfahren wird noch eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das Vorhaben stattfinden.