Ergebnisse der Ausschreibung für Windenergieanlagen an Land vom 01.10.2019
Wiederum sind nur für 30% der ausgeschriebenen Leistung (675 MW) Gebote von Windkraftbetreibern eingegangen (nur 25 an Zahl über insgesamt 204 MW, kein Gebotsausschluß). Zulässiges Höchstgebot und mengengewichtetes Durchschnittsgebot sind deckungsgleich, offenbar haben die Bietenden ein Gespür dafür erlangt, im Ausschreibungsverfahren nicht in einem nennenswerten Wettbewerb zu stehen. Die Obergrenze für das Netzausbaugebiet hat sich in dieser Ausschreibung nicht ausgewirkt.
In der regionalen Verteilung zeigen sich die üblichen Verdächtigen (Brandenburg 9, Nordrhein-Westfalen 6, Schlewswig-Holstein 6) als Schwergewichte, Sachsen-Analt (2), Bayern (1) und Thüringen (1) übernehmen die Alibifunktion für die Mittelgebirgsregionen. Fünf Bieter führen die Bezeichnung Bürgerenergiegesellschaft (oder eine daraufhinweisende Bezeichnung) in der Firma, die Bundesnetzagentur spricht lediglich von einer solchen.
Kommentierungen oder Klagen ersparen sich Bundesnetzagentur und Interessenverbände zu dieser Ausschreibung. Wenige Tage zuvor hatte ja der Bundesminister für Wirtschaft einen Pflichtenkatalog zur Erhöhung der Gebotsmengen für sein Haus und andere Beteiligte (Genehmigungsbehörden) vorgelegt, der wohl erst einmal beruhigend wirkte (BMWI Stärkung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land). S. dazu BWE - beim Hütchenspiel erwischt?
Die nächste Ausschreibung für Windenergieanlagen an Land findet am 01.11.2019 statt.