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Erneuerbare Energien

BWE - beim Hütchenspiel erwischt?

 

Inhalt

 

Schuldige dingfest machen

Die Statistiken

Der "Aktionsplan"

Update

 

 

Schuldige dingfest machen

 

Die Damen und Herren Säuglinge der EEG-Milch haben nach den Bürgerenergiegesellschaften (BEG) (s. z. B. Ausschreibung Windenergieanlagen an Land Februar 2019 - diese Nuß ist ja mittlerweile geknackt) weitere Verantwortliche dafür ausgemacht, warum der öffentliche Busen ihnen einiges von dem vorenthält, was ihnen eigentlich zusteht: Es sind die Genehmigungsbehörden. Diesen die Leviten zu lesen, halten sie für eine Regierungsaufgabe. Daß sie einen Wunsch auf Remedur an die eigentlichen Zahler der Subventionen, die Bürger, nicht richten, ist in gewisser Weise feige, denn die Spender ihrer Grundnahrung würden gewiss unangenehmere Fragen stellen als eine vom grünen Tee besoffene Bundesregierung, deren Geld nicht im Spiel ist.

Lasset uns lesen, und zwar den Text der Pressemitteilung des Bundesverbandes WindEnergie (BWE):

Heute (am 09.8.2019) hat die Bundesnetzagentur die Ergebnisse der jüngsten Ausschreibung Wind an Land bekannt gegeben. Mit dieser Ausschreibung ist das Angebotsniveau in Bezug auf die ausgeschriebene Mengen noch einmal deutlich gesunken. Von 71 % (01.02.2019) über 45 % (01.05.2019) auf nun nur knapp über 30 % am 01.08.2019. In der Folge konnten von den ausgeschriebenen 650 Megawatt (MW) nur 208 MW zugeschlagen werden.

"Die Ergebnisse sind ein erneuter Weckruf an die politisch Verantwortlichen jetzt zu handeln. 11.000 MW Wind an Land stecken im Genehmigungsverfahren fest, über 4.000 MW kurzfristig möglicher Projekte sind durch von internationalen Standards abweichende Abstandradien um die Drehfunkfeuer blockiert und mindestens 800 MW erteilter Genehmigungen können wegen anhängenden Klagen gegen die Genehmigungsbehörden nicht an Ausschreibungen teilnehmen.

Jede unterzeichnete Ausschreibung verringert den für die Industrie, die Energiewende und die Klimaschutzziele erforderlichen Zubau der Windenergie an Land. Der BWE hat mit seinem Aktionsplan Genehmigungen aufgezeigt, dass es schnelle und konkrete Handlungsmöglichkeiten gibt. Diese gilt es anzupacken. Zusätzlich braucht es eine durchgehend positive Kommunikation von Bund und Ländern, die die Chancen der Energiewende zur CO2-Reduktion und für eine moderne Industriepolitik in den Mittelpunkt stellt", machte Hermann Albers, Präsident Bundesverband WindEnergie deutlich (die links sind im Original gesetzt).

Will der BWE weismachen, die Behörden brauchten lediglich mehr und schneller zu genehmigen, und schon nähmen die installierten Leistungen um 15.800 MW zu?

 

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Die Statistiken

 

Eine solche Erwartung würde schon durch eine zusammengefaßte Gegenüberstellung von Gebotsmengen und Ausbauzielen zu den vergangenen Gebotsterminen als hoffnungslos widerlegt (Tab. 1) *).

 

Gebotserfüllung gesamt

 Tab. 1: Über-/Unter-Gebote insgesamt (Zusammenstellung: Das SansSouci Projekt)

 

Aus der Klage des BWE ist zu folgern, daß jene 15.800 MW Leistung noch nicht an den Ausschreibungen teilgenommen haben. In ihnen steckt daher  weder ganz noch teilweise Übergebot über die durch die Ausbauziele nach EEG festgelegten zulässigen Höchstmengen (3.759 MW Überschuß der Gebotsmengen über die zulässigen Höchstmengen bzw. 5.243 MW Überschuß über die insgesamt erteilten Zuschläge). Damit die im Genehmigungsstau befindlichen möglichen Gebote sich durchsetzen können sollten, müßten Überschußmengen aus den Altgeboten erst einmal abgebaut werden, wenn sie nicht aus sonstigen Gründen verschwänden.Dies würde bei den Überschußmengen über die Ausschreibungen annähernd zwei Jahre und bei den Überschußmengen über die Zuschläge annähernd drei Jahre dauern bis auch nur das erste MW aus diesen Genehmigungsbehinderten angeboten werden könnte, wenn zwischenzeitliche Neugebote ausgeschlossen würden.

 

Im Allgemeinen veröffentlicht die Budesnetzagentur in den Ausschreibungsergebnissen keine Daten zu den zugeschlagenen Mengen für die einzelnen Bieter oder für Bietergruppen. Dies hat nach den Ausschreibungen des Jahres 2017 (die ersten drei Gebotstermine) im Streit um die Bevorzugung der BEG, den insbesondere der BEW interessiert geführt hat, geändert. Für 2017 wurden für die Zwecke der Berichterstattung drei Bietergruppen unterschieden: Normalanbieter (die bevorzugten Vertretenen des BEW), BEG mit immissionschutzrechtlicher Genehmigung und BEG ohne eine solche Genehmigung. Diese Aufgliederung wurde, nach Aussetzung der Privilegien, ab 2018 nicht mehr fortgesetzt, weil ab diesem Zeitpunkt ein wesentliches Unterscheidungsmerkmal, die Erlaubnis zum Gebot ohne immissionschutzrechtliche Genehmigung für BEG entfallen ist. Die Ergebnisse zeigt Tab. 2.

 

 Gebotserfüllung 2017

Tab. 2: Über-/Unter-Gebote 2017 nach Bietergruppen (Zusammenstellung: Das SansSouci Projekt) 

 

Erwartbar waren die starken Gebote der BEG in diesen drei Terminen schon (6.291 MW, davon 204 MW von BEG mit Genehmigung), da man ja hoffen konnte nach erhaltenem Zuschlag wesentliche Kosten der Genehmigung aus dem laufenden Ergebnis bezahlen zu können. Daß aber zu keinem dieser drei Termine das Gebot der Nicht-BEG an die maximale Ausschreibungsmenge heranreichte, ist bemerkenswert. Galten damals schon die Genehmigungshindernisse? Rechnet man die BEG-Gebote aus den Gesamtgeboten heraus, so haben die Normal-Bieter in den vergangenen 10 Ausschreibungsterminen insgesamt 5.086 MW geboten, hierin sind lediglich 2 Jahre mit Übergeboten von insgesamt 385 MW enthalten. Das tendentielle Mindergebot der Normalgesellschaften gegenüber den Ausschreibungsmengen hat also Tradition. Über die 10 vergangenen Gebotstermine ist das Gesamtausschreibungsvolumen von 7.600 MW von den Nicht-BEG um 2.533 MW verfehlt worden, also um durchschnittlich 253 MW pro Gebotstermin. Wären die Nicht-BEG nunmehr frei (aus welchen Gründen auch immer) zusätzliche 15.800 MW Windenergieausbau zu bieten, könnte es ceteris paribus 62 Gebotstermine bedürfen, den Genehmigunsstau abzuarbeiten.

Da der BEW sich über die genauen Ursachen des Angebotsstaus ausschweigt (welche Datenquellen hat er genutzt?), darf über die wirklichen Gründe spekuliert werden. Vielleicht gilt ja nach wie vor die Ursache, die der Vorsitzende des Anlegerbeirats beim BEW, Daldorf (Praxiserfahrungen mit der Wirtschaftlichkeit von Windparks in Deutschland, Bundesverband Windenergie, 2013), für die Ertragschwäche der Windenergieanlagen an Land angeführt hatte: auf niedrigem Niveau unsichere Winderträge.

 

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Der "Aktionsplan"

 

Einstweilen legt aber der BEW in seinem "Aktionsplan" schon einmal dar, was zu tun ist:

"Folgende Konfliktfelder müssen sachgerecht aufgelöst und entsprechende Maßnahmen von der Bundesregierung und den Landesregierungen, den Kommunen und Genehmigungsbehörden sowie sonstigen Entscheidungsträgern kurzfristig umgesetzt werden, um den Genehmigungsstau der Windenergie zu lösen".

 

Zur kurzfristigen Umsetzungsmöglichkeit s. o. Und was im übrigen gefordert wird, läßt einen glatt vergessen, daß die Windbranche ihre Existenz grüner Ökopolitik verdankt. Den Beweis ihrer klimapolitischen Notwendigkeit zur Verbesserung der CO2-Bilanz ist sie gleichwohl schuldig geblieben:

 

  • Verzicht auf Pauschalabstände zugunsten individuell nach Genehmigungs- und Fachrecht zu bestimmender Abstände;
  • Sachgerechte Anwendung des Artenschutzes im Einklang mit der Windenergie: "Im Zweifel muss für die Windenergie entschieden werden, wenn Untersuchungen aufgrund fehlender einheitlich anerkannter wissenschaftlicher Erkenntnisse keine eindeutigen Ergebnisse zur Bewertung einer tatsächlichen Gefährdung hervorbringen";
  • "Die Relation etwaiger bekannter Schlagopferzahlen zu den Beständen muss bei der Betrachtung der Signifikanz bei der Beurteilung des Tötungs- und Verletzungsverbotes gemäß § 44 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1 BNatSchG einbezogen werden".
  • "Um zu verhindern, dass § 44 BNatSchG zum absoluten Planungshindernis wird, muss das Signifikanzkriterium definiert und seinem ursprünglichen Zweck (Korrektiv des § 44 BNatSchG) zugeführt werden, indem es zunächst europarechtskonform ausgelegt wird. Hiernach ist das Tötungsverbot erst erfüllt, wenn eine Kollision höchstwahrscheinlich ist".
  • Beschleunigend werden sich die hier geforderten Maßnahmen sicher nicht auf die Genehmigungsverfahren auswirken, erfordern sie doch weitere Beweisführungen. Die Forderung des Nachweises eines höchstwahrscheinlich tödlichen Ausgangs einer Kollision mit einem Rotorblatt ist wohl ein Schildbürgerstreich.

 

Beim Hütchenspiel des BWE geht es gar nicht darum herauszukriegen, unter welchem Hütchen die zusätzlichen 15.800 MW sind. Wir sollen nur glauben, daß sie da sind, um alle seine Forderungen passieren zu lassen. Das Hütchen ist nur zum Schieben, nicht zum Lüften.

 

Die interessierten Leser mögen den obigen link zur weiteren Lektüre der Forderungen des BEW nutzen.

 

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Update:

Für die Auktion des 1. September 2019 mit einer ausgeschriebenen Menge von 500 MW gingen gerademal 22 Bewerbungen mit einer Gebotsmenge von 188 MW (= 38% des Ausschreibungsvolumens) ein. Davon erhielten 21 Bewerber (176 MW) Zuschläge zum durchschnittlichen Zuschlagswert von 6,20 €Ct./MWh, was dem zulässigen Höchstgebot entspricht. Auch hier erhielten wieder Bürgerenergiegesellschaften Zuschläge (4 an der Zahl), die seit 2018 ja auch immissionsschutzrechtliche Genehmigungen für ihre Anlagenvorzuweisen haben. Ob diese Gruppe ebenso unter einem Genehmigungsstau zu leiden hat, ist nicht bekannt.

 

 *) Zwischen Tabelle 1 und Tabelle 2 gibt es eine unaufgeklärte Differenz der Angaben zu den Gesamt-Zuschlagsmengen in den ersten drei Terminen von 35 MW, die für das Argument hier allerdings vernachlässigbar ist.

 

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