f t g m
  • "Volllaststunden" im Windpark-Glossar

  • "Bundesrechnungshof zur Energiewende" in Erneuerbare Energien

  • "Klimasteuer - worauf, von wem und warum?" in Erneuerbare Energien

  • "Grundlastkraftwerk" im Windpark-Glossar

  • "Leistungskoeffizient" im Windpark-Glossar

  • "Rückbau von Windrädern - eine vernachlässigte Aufgabe" in Erneuerbare Energien

Copyright 2024 - Custom text here

Erneuerbare Energien

Taunuskamm bleibt Sehnsuchtsort

Der Taunuskamm ...

... und die Sinn-Fragen

 

Der Taunuskamm ...

Die zuverlässig sich einstellende Verfehlung der Ausbauziele für die Anlagen der Stromerzeugung aus regenerativen Rohstoffen erhöht den Druck im System. Weil jedoch niemand (außer s. u.) den Sinn dieser Ausbauziele in Frage stellt, wirkt der Druck, soweit Verwaltungshandeln zu ihrer Förderung für notwendig gehalten wird, allein auf Gemeinden, Städte und Kreise. Einige der Repräsentanten dieser Gebietskörperschaften stehen ratlos vor den propagierten Möglichkeiten der Abhilfe und geben die Verantwortung zur Remedur an ihren Souverän, den Bürger, zurück.

Die Niedernhausener Bürgerinnen und Bürger sind auf Gemeinderatsbeschluss hin nunmehr aufgefordert, am 08.10.2023 (Tag der Hessischen Landtagswahl), in einem Bürgerentscheid auf die Frage: „Sind Sie dafür, dass Windkraftanlagen innerhalb der ausgewiesenen Vorranggebiete auf den gemeindeeigenen Waldflächen errichtet werden?“ mit „Ja“ oder mit „Nein“ zu stimmen.

Unter dem Titel „Für Niedernhausen sind Windkraftanlagen im Wald keine Lösung“ (CDU) bzw. „Was ist denn mit den Emissionen?“ (SPD) haben die größeren Parteien in der Gemeindevertretung Zeitungs-Annoncen zu ihrer eigenen Positionierung und der Verbreitung ihrer Botschaften zum 08.10.2023 geschaltet. Während die CDU die Waldflächen aus verschiedenen Gründen (meist den „weichen“) unter (fast) allen Umständen für unbeeinträchtigt erhaltenswert hält, solange nicht alle Alternativen dazu (z. B. PVA) sich als unterlegen (woran gemessen?) erwiesen haben, ist das Bekenntnis der SPD zur Nutzung der Windkraft im Wald eindeutig, ebenso wie ihre Empfehlung an die Abstimmenden, das „Ja“ anzukreuzen. Dabei beruft sie sich im Wesentlichen auf die vermeintlich „harten“ Faktoren, wie bei der Nutzung der Windkraft gegenüber früher genutzter Technik vermiedenen Emissionen an Lärm, Infraschall und Leuchtfeuer, womit allerdings der CO2-Fußabdruck einer Windkraftanlage nur unzureichend beschrieben ist. Nimmt man die bei Produktion von Türmen und Rotorblättern benötigten fossilen Brennstoffe, die Transporte zum Einsatzort, die Hinterlassenschaften eines abgeschriebenen Windrads im Wald (500 t Beton, notwendig für die Bodenplatte und eine 40-m-Pfahlgründung, das an Ort und Stelle geschredderte Baumaterial, weil Rückbauverpflichtungen nicht genügt wird, abgelassenes Getriebeöl) hinzu, so wird dieser Fußabdruck ein Ausmaß annehmen, in dem das schlanke Füßchen, das die SPD sich hier macht, glatt verschwinden würde.

Wie seit Jahren schon, dreht sich hierzulande die Windkraftdiskussion darum, was man mag oder nicht mag, was andere mögen oder verabscheuen sollten, also um Vorlieben (den Eindruck, dass SPD und ihre Anhänger bei einer ernsten Beeinträchtigung ihrer Waldnutzungsmöglichkeiten keine Trauer empfänden, wollten die Initiatoren der Annonce sicher nicht erwecken) und, nicht zu vergessen, um Glaubensbekenntnisse.

Die einzig ernsthafte Frage, die sich denen stellt, die tatsächlich handeln wollen, um Minderungszielen für die Erderwärmung zur Erfüllung zu verhelfen, ist die: Welche der bekannten Maßnahmen liefert welchen Ergebnisbeitrag dazu, und ist der Ergebnisbeitrag ausreichend, um einen dafür notwendigen Komfortverzicht zu rechtfertigen? In folgenden Schritten könnte man sich eine Antwort erarbeiten. Dazu sei vorausgeschickt, dass die Minderung der CO2-Emission jeder erfolgreichen Maßnahme Deutschlands die weltweite Schadgasemission nur um das 0,018-fache ihres Werts mindern wird.

Darüber hinaus: Längst nicht jede Tonne verfeuerten fossilen Brennstoffs ist für die Stromerzeugung verwendet, aber die Anlagen der Nutzung regenerativer Energiequellen produzieren ausschließlich elektrischen Strom. Zur Reduktion der CO2-Emissionen z. B. im Sektor der Gebäudewärme oder im Verkehrssektor tragen sie gegenwärtig (noch?) nichts bei. Es wirken sich also Installationen von Windkraftanlagen oder Photovoltaik-Anlagen nur im Sektor der Stromerzeugung durch (Braun- oder Stein-)

Kohlekraftwerken aus, mit allen bekannten Nachteilen (Flatterstrom, mangelnde Grundlastfähigkeit, Dunkelflaute, Exportzwang von Überschussstrom zu negativen Preisen). Solange daher das Beheizen von Wohnungen, sämtliche Transport- und Beförderungsleistungen u. a. m. nicht vollelektrisch dargestellt werden, ist der Ausbau z. B. der Windenergie spätestens beendet, wenn Versorgungslücken auftreten oder Strom zu teuer produziert werden muss (staatliche Subventionen sind dabei selbstverständlich wie Produktionskosten zu betrachten).

Elektrischer Strom ist noch lange nicht speicherbar wie Wasser, seine Verfügbarkeit im Augenblick des Verbrauchs verlangt seine unmittelbare Anlieferung. Damit wird die Nennleistung des Produzenten in den Hintergrund gerückt, die Stromnachfrager bestimmen Zeitpunkt und Höhe der Stromlieferung, gefragt ist elektrische Arbeit und nicht elektrische Leistung. Wer Angebot und Nachfrage im Stromkreislauf zur Deckung bringen will, muss die Lastganglinien der Produzenten-Anlagen denen der Verbraucher-Anlagen angleichen. Was in dem Sinne elektrischer Arbeit ein Windrad abliefern kann, ist grob mit „Volllaststunden“ umschrieben, einer Kennziffer, die die Anzahl von Stunden wiedergibt, die eine Referenzanlage gleichen Typs bei Abgabe der maximal möglichen Strommenge benötigte, um die Menge elektrischen Stroms zu erzeugen, die die betrachtete Anlage innerhalb eines Jahres ins Netz speist. Sei auf diese Weise für eine Windkraftanlage eine Volllaststundenzahl von 1.700 ermittelt worden, so kann durch den Vergleich mit der verfügbaren Jahresstundenzahl (= 8.760) die Kapazitätsauslastung angegeben werden, sie betrüge hier 19,4%. Zum Vergleich: Das Fraunhofer Institut gibt für das Jahr 2018 für im deutschen Binnenland (also ohne Norddeutschland und küstennahe sowie windreiche Standorte) eine durchschnittliche Volllaststundenzahl von 1.800 (Kapazitätsauslastung von 20,5%) bei einer Windgeschwindigkeit von 5,5 m/sec, gemessen in 120 m Nabenhöhe, an.

Die Gegebenheiten der Windvorranggebiete Niedernhausens deuten eher auf eine Volllaststundenzahl von 1700 hin, wie unsere eigenen Aufzeichnungen über die von der Wetterstation Kleiner Feldberg veröffentlichten Winddaten des Zeitraums vom 13.04.2016 bis zum 20.12.2016 zeigen: Im Durchschnitt wurden hier täglich Windgeschwindigkeiten von 4,0 m/s erreicht. Eine Volllaststunden-Zahl von 1.700 scheint in den Windvorranggebieten Niedernhausens daher die Schallmauer zu sein.

 

... und die Sinn-Fragen

Was bedeutet das für deutsche oder globale Immissionsminderungsziele?

Es würden z. B. drei Windkraftanlagen von je 4 MW Leistung eine Strommenge von 2,33 MW einspeisen und damit die entsprechende CO2-Emission von Kohlekraftwerken ersparen, das sind 2.563 kg bei einer Emission von 1.100 g CO2 pro in einem Braunkohlekraftwerk erzeugter Kilowattstunde (immer eingedenk der stark vereinfachenden Annahmen, die solche Berechnungen setzen müssen). Bezogen auf den Wert der gesamten CO2-Emissionen Deutschlands von 204 Mio t spart Deutschland also relativ 1,25637255-8 durch die Errichtung von 3 Windrädern zu je 4 MW auf dem Taunuskamm ein. Ausgeschrieben liest sich dieser Wert als 1:125.637.255 oder ein Hundertfünfundzwanzigmillionensechshundertsiebenunddreißigtausenzweihunderfünfundfünfzigstel.

Mit dem Anteil Deutschlands an der globalen CO2-Emission multipliziert, ergibt das den Wert von 2,261470588-10 (oder 1:22614705880). Da man in Deutschland Klimawandel nur durch seine global wirkenden Ursachen erfährt, gibt dieser Wert wohl den Zielbeitrag der Investition (Vermeidung von stattfindender CO2-Emission global, als Anteil daran ausgedrückt) in die drei Windkraftanlagen auf dem Taunuskamm an, der dem Opfer von Waldflächen mit ihren jeweiligen Nutzenstiftungen für Spaziergänger, Pilzesucher, unverstellte Natur und ja, auch Biodiversität, auf der Kostenseite gegenüberzustellen wäre.

Man kann den durch drei zusätzliche Windkraftanlagen erzeugten Strom natürlich auch in eine Anzahl von 4-Personen-Haushalten umrechnen, die damit versorgt werden könnten, nur - diese Haushalte beziehen ja bereits ihren Strom und zwar tendentiell billiger und sicherer, weil unter Gegebenheiten wie sie vor weiterer Aufpfropfung von EEG-Umlagen (obzwar seit dem 01.07.2022 endgültig [?] nicht mehr den Stromverbrauchern belastend, sondern den Bundeshaushalt - was aber am Stromkostencharakter nichts ändert), Netzumlagen, versteckter Subventionen und Ersatz grundlastfähiger Kraftwerde entstanden.

Denken wir uns diese Windkraftanlagen als bereits installiert: Was passiert mit den für eine Emission von 2.563  kg CO2-Emission verantwortlichen Energieträgern, die in Deutschland nicht mehr zu verwenden sind? Die wahrscheinlichste Lösung nach Sinn ist nach seinen Beobachtungen der globalen Verbrauchskurven und Preiskurven die Verwendung (Verbrennung) anderenorts. Damit wäre für das globale Klimaproblem nichts gewonnen, noch nicht einmal das Quentchen eines 22milliardstel des bisherigen CO2-Ausstoßes. Diesen Wirkungsverlust könnten nur Koalitionen Gleichgesinnter begrenzen oder gar verhindern. Unter den güstigsten Voraussetzungen könnten dies die im Pariser Klimaschutzabkommen verpflichteten Nationen bewirken, die für etwa 17% der weltweiten CO2-Emission verantwortlich sind. Würden diese Länder sämtlilch dem Beispiel Deutschlands folgen und den nämlichen CO2-Ausstoß wie in unserem Beispiel verhindern, hätte das eine Wirkung von  insgesamt einem 21.358.333,35stel des bis dato gegebenen CO2-Ausstoßes - auch nicht eben überwältigend.

Primärenergieträger, die nicht global handelbar sind, efordern zusätzliche Überlegungen, gerade in Deutschland, wo gegenwärtig lediglich Braunkohle verfeuernde Kraftwerke betrieben werden, und deren Rohstoff international nicht handelbar ist. Die Braunkohlevorräte werden entweder in ihren Lagerstätten verbleiben, aber auch dort ihre gebundenen CO2-Bestandteile freisetzen, wenn auch über einen längeren Zeitraum, oder aber benötigt werden, um den zusätzlich durch Gebäudeenergiegesetz und Produktionsverbote für die Autoindustrie entstehenden Strombedarf zu decken. Der wegen der deutschen Kraftwerkestruktur einzig dazu in der Lage befindliche Rohstoff ist die Braunkohle, ein anderer auf dem Weltmarkt erwerbbarer Rohstoff wäre technisch nicht einsetzbar. Deutschland muss für diese Zwecke daher weitere Braunkohle aus dem Boden holen. So erhöht die deutsche Klimapolitik tendentiell CO2-Emissionen des Landes.

"Wenn wir uns schon kasteien, unseren Lebensstandard durch Verbrennerverbote senken und zudem noch eine extrem wettbewerbsfähige Autoindustrie durch staatliche Produktionsverbote kaputt machen, sollte man hoffen, dass dabei für das Klima wenigtens ein bisschen herausspringt. Das ist aber nicht so." H.-W. Sinn, Für einen rationalen Klimadiskurs, FAZ vom 09.09.2023. (Zum Anfang)