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  • "Grundlastkraftwerk" im Windpark-Glossar

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Windpark-Glossar

Grundlast

Grundlast 

ist die Bezeichnung für die Belastung eines Stromnetzes, die während eines Tages nicht unterschritten wird. Ein Stromnetz ist belastet durch die elektrische Arbeit, die die eingeschalteten Verbraucher aus dem Netz beziehen; das Einschalten eines weiteren Verbrauchers erfordert im selben Augenblick die Erhöhung der Arbeit des Stromproduzenten um die vom neuen Verbraucher bezogene Arbeit. Die Herstellerangabe auf dem Verbraucher "300 W" besagt, daß die Anlagen des Stromproduzenten 300 Watt zusätzlich produzieren müssen, solange der Verbraucher am Netz ist: Ein W entspricht einem Joule pro Sekunde (J/s) (s. auch Leistung (p)). Zur Bestimmung der G ist ein Überangebot erforderlich, das die Übertragungsnetzbetreiber zurückweisen, weil es im Moment nicht abgneommen würde.

Der Bezug der G auf einen Tag bewirkt tägliche Schwankungen nach z. B. jahreszeitlichen wochentäglichen oder auch örtlichen Besonderheiten. An Spitzentagen erreicht die G 40 GW oder mehr.

Demnach ist eine Energiewirtschaft als G-fähig zu bezeichnen, die an jedem Tag des Jahres mit einer Wahrscheinlichkeit von annähernd 100% die mindestens erforderliche elektrische Arbeit herstellt, denn: Stellt G den unabweisbaren Bedarf dar, dann ist die Verfügbarkeit entweder durch den Einsatz des eigenen Vorrats von Einsatzgütern oder durch vertragliche Absicherung sicherzustellen. Daraus ergibt sich als notwendige Bedingung für die G-fähigkeit eines Kraftwerks die sichere Verfügbarkeit seines Primär-Rohstoffs.

Gelegentlich werden als G-Kraftwerke solche bezeichnet, die möglichst schwankungsarm an ihrer Volllastgrenze betrieben werden können und zudem mit zwar hohen Fixkosten, aber geringen variablen Kosten (geringe Stromgestehungskosten) arbeiten. Hier werden zuerst Atommeiler und Braunkohlekraftwerke genannt. Die Betriebswirtschaftlich fragwürdige Einteilung von Kraftwerkskosten in Fixkosten und variable Kosten hilft in der Frage der G-Fähigkeit von Elektrizitätswerken nicht weiter. Natürlich "kostet" eine Kilowattstunde, die ein Atommeiler prodziert, auch die Amortisation einer Investition oder die Urananreicherung von Brennstäben, die jede verkaufte Kilowattstunde auch verdienen muß. Ein solches Kriterium ist zur Begründung einer Rangfolge der notwendigen Kraftwekrausstattung einer Volkswirtschaft untauglich. Nach dieser Logik wären Windenergieanlagen die G-Kraftwerke per se (wozu sie tatsächlich auch gezählt werden), weil Wind nichts kostet, praktisch variable Kosten von "Null" verursacht; jedoch produzieren diese die für die Verbraucher teuersten in Europa vorfindbaren Kilowattstunden; die Bepreisung ihres Produkts ist ohne hin völlig losgelöst von Fixkosten oder variablen Kosten der Produktion (als schwankungsarm an der Volllastgrenze operierend können sie ohnehin nicht bezeichnet werden). Mit marktwirtschaftlicher Steuerung der Energiepolitik (wie sie die Begründung zur EEG-Novelle 2017 behauptet), hat das Alles wenig zu tun.

Die deutsche Energiepolitik hat die Frage zu beantworten, welche Anlagen der Energiewirtschaft G-fähig sind. Hierzu ist zunächst die notwendige Bedingung zu erfüllen. Als hinreichende Bedingungen könnten hinzutreten die Anfahr- bzw. Herunterfahrgeschwindigkeit bestimmter Anlagen, um den Lastfolgebetrieb zu gewährleisten. Danach wäre sicher nach den Stromherstellungskosten der Anlagentypen zu fragen. Am Ende des Prozesses stünde möglicherweise ein zukunftsfester und konkurrenzfähiger Energiemix.