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Windpark-Glossar

Kommanditeinlage

Kommanditeinlage Die im Gesellschaftsvertrag der Kommanditgesellschaft ausbedungene Pflichteinlage des Kommanditisten. Mit der Leistung der K zahlt der Kommanditist das Entgelt für den Erwerb des Kommanditanteils an der Gesellschaft. In wirtschaftlicher Hinsicht stellt die Gesamtheit der Kn das Eigenkapital der Gesellschaft dar, welches neben dem Fremdkapital zur Aufnahme des Geschäftsbetriebs notwendig ist. In Windpark-Gesellschaften beträgt der Eigenkapitalanteil i. d. R. zwischen 25% und 30%. In rechtlicher Hinsicht begründet die Leistung oder Nicht-Leistung der K die jeweils im Gesellschaftsvertrag dafür vorgesehenen Rechtsfolgen (Innenverhältnis) und die haftungsrechtlichen Folgen (Außenverhältnis, Hafteinlage). Der erworbene Kommanditanteil steht grundsätzlich im Eigentum des Kommanditisten, ist aber – gerade bei Windpark-Gesellschaften - häufig nach dem Gesellschaftsvertrag Verfügungsbeschränkungen unterworfen, wie: Kündbarkeit nicht vor Ablauf einiger Jahre, Zustimmungsbedürftigkeit durch die Gesellschaft bei Verkauf, Vorkaufsrecht der Gesellschaft bei Verkauf. Daneben bestehen erhebliche tatsächliche Verfügungsbeschränkungen, die die Anbieter von Windpark-Beteiligungen in den Verkaufsprospekten gelegentlich mit den Worten „die Handelbarkeit der Anteile ist sehr stark eingeschränkt“ beschreiben (Zweitmarkt).