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Windpark-Glossar

Rechnungsabgrenzung

Rechnungsabgrenzung (Posten der R.) Für Zahlungen im Geschäftsjahr, die Ertrag oder Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen, sind Posten der R. zu bilanzieren. Diese sind bei Windparks insbesondere die während der Gründungs- und der Bauphase anfallenden Bereitstellungszinsen (Entgelt der Bank für die Reservierung von vereinbarten Darlehensmitteln, die erst im Zuge des Baufortschritts abgerufen werden) Strukturierungsgebühren (Entgelt der Kreditanstalt für Wiederaufbau für die Herbeiziehung und Strukturierung anderer als der eigenen in das Objekt flies-senden Fördermittel) oder Disagios (Auszahlung eines geringeren Kreditbetrages als den des Nominalbetrages, jedoch Tilgung des Nominalbetrages), die in aktiven Posten der R. zu erfassen und linear, ähnlich wie Abschreibungen, über die Betriebsdauer oder den Finanzierungszeitraum zu verteilen sind.

 

Was sagt die Datenbank? Ohne alle Angaben zu den abzugrenzenden Aufwendungen bleiben 36% der erfaßten Prospekte. Das ist zwar innerhalb der Darstellung der VEL-Lage konsistent, aber unglaubwürdig, denn in der Finanzierungsbranche ist es absolut üblich, die Leistungen, für die die Entgelte zu zahlen sind, auch zu erbringen und sich dies entsprechend bezahlen zu lassen. Bei 27% der erfaßten Prospekte sind die Angaben zur VEL-Lage insoweit inkonsistent, als trotz der genannten Aufwendungen keine oder zu niedrigere Abgrenzungsposten gebildet werden und auch die Aufwendungen in voller Höhe im Jahr der Zahlung steuerlich geltend gemacht werden. Lediglich 37% der erfaßten Prospekte sind hinsichtlich der Darstelllung der VEL-Lage nicht zu beanstanden. Hiermit ist allerdings kein Urteil über die materielle Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben gefällt.