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Windpark-Glossar

Referenzertrag

Referenzertrag

EEG 2014 (Anlage 2 zu § 49): Der R ist die für jeden Typ einer Windenergieanlage (WKA) einschließlich der jeweiligen Nabenhöhe bestimmte Strommenge, die dieser Typ bei Errichtung an dem Referenzstandort rechnerisch auf Basis einer vermessenen Leistungskennlinie in fünf Betriebsjahren erbringen würde. Der R ist nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu ermitteln; die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik wird vermutet, wenn die Verfahren, Grundlagen und Rechenmethoden verwendet worden sind, die enthalten sind in den Technischen Richtlinien für Windenergieanlagen, Teil 5, in der zum Zeitpunkt der Ermittlung des R geltenden Fassung der FGW e. V. - Fördergesellschaft Windenergie und andere Erneuerbare Energien (FGW).

EEG 2017 (Anlage 2 zu § 36 h) Der Text entspricht dem des EEG 2014.