f t g m
  • "Volllaststunden" im Windpark-Glossar

  • "Bundesrechnungshof zur Energiewende" in Erneuerbare Energien

  • "Klimasteuer - worauf, von wem und warum?" in Erneuerbare Energien

  • "Grundlastkraftwerk" im Windpark-Glossar

  • "Leistungskoeffizient" im Windpark-Glossar

  • "Rückbau von Windrädern - eine vernachlässigte Aufgabe" in Erneuerbare Energien

Copyright 2024 - Custom text here

Windpark-Glossar

Marktprämie

Marktprämie Förderinstrument des EEG 2017, das den im Wege der Direktvermarktung erzielten Veräußerungserlös für den aus erneuerbaren Energien gewonnenen Strom auf das Niveau der der Anlage im Ausschreibungsverfahren zugemessenen anzulegenden Wertes hochschleusen soll. Die Ermittlung der M obliegt der Bundesnetzagentur, die diese monatlich rückwirkend an den betroffenen WKA´s selbst feststellt. Für WKA´s mit einer Nennleistung von bis zu 750 KW bleibt es bei der bisherigen Förderung durch Einspeisevergütung gem. EEG 2014 (§ 22 Abs. 2 Nr. 1 EEG 2017). An dem Umstand, daß der Anlagenbetreiber einen Anspruch auf einen Fixbetrag gem. seiner Förderbedürftigkeit für die erzeugte Kilowattstunde erhält, hat dieses neue Förderkonzept nichts geändert: Sinkt der Börsen- oder Marktpreis des Stroms, steigt die M und umgekehrt (Strombörse). Daß diese "marktwirtschaftliche" Komponente der Förderung gar zu einer Verringerung der von den Verbrauchern zu zahlenden EEG-Umlage führt, erwartet jedenfalls die Bundesregierung nicht: "Im Ergebnis ist ... nicht mit einer Erhöhung der EEG-Umlage durch dieses Gesetz gegenüber dem EEG 2014 zu rechnen" (BT-Drucksache 18/8860, S. 7) - auf eine Ermäßigung kann man wohl noch weniger hoffen.