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Dividendenzufluß

Einkommensteuer: Als Zeitpunkt des steuerlich relevanten Zuflusses von Dividenden gem. § 44 Abs. 2 EStG gilt gem. Jahressteuergesetz 2016 ab dem 01.01.2016 frühestens der dritte Geschäftstag der auf den Hauptversammlungsbeschluß über die Gewinnverwendung folgt, denn mit diesem Tag entsteht nach einer Aktienrechtsänderung frühestens der Anspruch auf Dividendenzahlung beim Aktionär. (zurück)

 

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