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Windzone

Windzone (Windlastzonen nach DIN 1055-4) Zonen gleicher durchschnittlicher Windgeschwindigkeiten oder gleicher durchschnittlicher Winddrucke. Diese Charakteristika einer Region werden durch das herrschende Windklima und die Topographie des Geländes bestimmt. Diese vorwiegend im Zusammenhang mit der Gebäudestatik benötigten Klassifizierungen liefern auch Anhaltspunkte für den in einem Windpark zu erhoffenden Windertrag (Ertragsgutachten). Dabei ist zu beachten, daß die hier tabellarisch wiedergegebenen Windgeschwindigkeiten keine auf Grund von Windmessungen an WKA-Standorten (WKA) festgestellte Durchschnittswerte sind, sondern für die Bestimmung der Tragwerksicherheit von Bauwerken dienen. Sie geben damit an, auf welche maximale Windbelastung ein Bauwerk statisch ausgelegt sein soll. Es wäre daher sinnvoll, Prospektangaben zur W des Vorhabens auf die im Stichwort Windindex dargestellten W`n zu beziehen. Wir erinnern, daß die Abschaltgeschwindigkeit der Rotoren bei etwa 14 m/s liegt: Was also soll die Angabe von Windgschwindigkeiten in den Verkaufsprospekten, bei denen die Räder sich ohnehin nicht drehen, dem Bürger nützen?    

                                                                                                               

Windzone Windgeschwindigkeit Geschwindigkeitsdruck
I 22,5 m/s 0,32 kN/qm
II 25,0 m/s 0,39 kN/qm
III 27,5 m/s 0,47 kN/Qm
IV 30,0 m/s 0,56 kN/qm

 

Lediglich einige Gebiete der deutschen Nordseeküste und Ostseeküste erreichen Verhältnisse der Windzone IV. Hessen liegt im Bereich der Zone I (Subventionsbedürftigkeit).

 

 

Was sagt die Datenbank? Angaben zur Windzone des Standorts geplanter Windkraftanlagen sind in den Verkaufsprospekten vorgesehen, es sei denn, sie sind wegen anderer Quellen wie Gutachten oder eigene Messungen entbehrlich. 36% der Anbieter von Kommanditbeteiligungen haben diese Angaben geliefert, aber mehr als die Hälfte davon haben geflunkert: Wie eine Einsichtnahme in die Windzonenkarte Deutschlands zeigt, haben sie die Standorte ihrer Windparks mal eben um eine oder gar zwei Windzonen aufgewertet. In 18% der Fälle fehlen Angaben zur Windsituation völlig, der Rest behauptet, Gutachten hierzu vorliegen oder eigene Messungen beauftragt zu haben. Ob und inwieweit diese tragfähig sind, ist im Einzelfall zu untersuchen. In den Leistungsbilanzen nach BWE-Standard werden diese Angaben nicht verlangt.