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Ökologische Ökonomie: Drei Säulen der Vernunft - Wirtschaftspläne von Individuen (I.)

 

 

 

Als Merkmale einer präskriptiven Theorie (methodisch der Deduktion entsprechend) der einzelwirtschaftlich organisierten Teilnahme am Wirtschaftsprozess haben sich die Rationalität der Entscheidung und die Souveränität der Entscheidenden über diesen Prozess im Rahmen der Gesetze und der allgemeinen ethisch-moralischen Übereinkünfte herausgebildet.Diese Grundsätze münden in die Möglichkeit der Ausübung von Freiheiten durch Unternehmer bei Belohnung im Erfolgsfalle durch Vermögensmehrung und Bestrafung des Scheiterns durch Vermögensminderung. Die Entwicklung der Merkmale von Einzelwirtschaftsplänen folgt der Lehre der Ausübung von Unternehmerfunktionen, von denen an dieser Stelle nur die Übernahme von Einkommensunsicherheiten für Dritte erwähnt werden soll [1].

 

1.1       Deduktion als Methode der Rationalität (Säule I)

Dem Aussageninhalt nach formuliert die präskriptive Theorie, wenn Stellung zur rationalen Entscheidung bezieht, Konditionalsätze und insoweit die Hypothese, dass der Mensch bei rationalem Handeln gar nicht anders könne, als die Erfüllung seiner Zielfunktion anzustreben (et vice versa). Diese Theorie verfährt darin nicht anders als z. B. in den Naturwissenschaften ein Chemiker, der das Verhalten idealer Gase in sozusagen naturgesetzlicher Weise beschreiben will – unter Abstraktion von allen real vorliegenden Verunreinigungen des reinen Denkens.

Handeln im Sinne der ökonomischen Theorie heißt, einen gegebenen Zustand durch eine Aktion (die Einleitung eines Geschehens) auf einen neuen Zustand hin zu verändern. Da dies gemäß den Bedingungen der Wirtschaftswissenschaft geschieht, um eine als unbefriedigend empfundene Knappheitssituation zum Besseren zu wenden, ist die ökonomisch bedeutsame Handlung notwendigerweise zielgerichtet (s. S. 3). Ausnahmen bilden solche Handlungen, die als Modellannahmen eingeführt werden, um daraus folgende Abläufe zu beschreiben. Hier ist die Handlung nicht Folge eines Entscheidungskalküls; als nicht zu begründendes Axiom setzt sie weitere Abläufe in Gang und ist damit nicht näher zu untersuchen, weil sie sich der Beurteilung nach dem Begriffspaar Vernunft/Unvernunft entzieht[2].

Das Erfordernis der Rationalität von Entscheidungen gemäß der ökonomischen Theorie ist unabhängig vom Inhalt der formulierten Sachzielgröße. Das heißt, aufgrund einer Vorabfestlegung hinterfragt die ökonomische Entscheidungstheorie nicht das Wertesystem des Entscheiders und die daraus folgenden Handlungsmaximen, sondern nimmt beide als gegeben hin. Gegenstand der ökonomischen Entscheidungstheorie ist damit die formale Rationalität der Entscheidung, wonach rationale Entscheidungen auch unter nichtfinanziellen Zielsetzungen zu betrachten wären. Mithin gibt sich diese Wissenschaft als wertfreie Wissenschaft. Gibt es also nach Ablauf eines Entscheidungsprozesses keine nicht ergriffene Handlungsmöglichkeit, die eine größere Entsprechung mit dem Wertesystem des Entscheiders oder den daraus abgeleiteten Handlungsmaximen aufweist, ist die getroffene Entscheidung rational (folgerichtig, schlüssig).

Ein solches Urteil ist indessen nur zu fällen, wenn Wertesystem und Handlungsmaximen vor der Entscheidung bekannt sind und eine Änderung während der Entscheidung ausgeschlossen ist. Eine beschreibende Theorie ist frei von dieser methodischen Notwendigkeit, denn sie hat das Gegebene zu beschreiben. Sollten vernunftgemäße Handlungen in ihrem Erkenntnisgegenstand nicht vorkommen, so hätte sie auch nichts Derartiges zu beschreiben. Die Unveränderlichkeit des Wertesystems während des Entscheidungsprozesses ist eine notwendige Annahme, in der gegebenen Entscheidungssituation, d. h. unter den in dieser Situation obwaltenden Bedingungen, die Rationalität der Entscheidung überprüfen zu können. Nur für diesen Akt und seine Dauer ist diese Konstanz zu fordern. Von Mises bestreitet, dass diese Konstanz empirisch belegbar sei[3] und Wallis und Friedman argumentieren für das Beispiel von Einkommensänderungen, dass das Wertesystem (Geschmack) nicht unabhängig von Veränderungen im Datenkranz einer Entscheidung sei[4].  Beide Sichtweisen, die der genannten Autoren und die hier vertretene, können indessen nebeneinander bestehen bleiben, denn in einer neuen Entscheidungssituation mit einem neuen Datenkranz ist selbstverständlich als Voraussetzung einer rationalen Entscheidung die Zielfunktion des Entscheiders neu zu erfragen. Die Notwendigkeit, im Rahmen einer präskriptiven Theorie den Rationalitätsbegriff in dieser Weise zu fassen ergibt sich aus zahlreichen rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse, die eine Begründung des Handels für Dritte und eine Kontrolle des Handelns durch Dritte mit sich bringen. Aber auch wenn diese fehlten, so müsste selbst der lediglich nur sich alleine gegenüber verantwortliche Unternehmer eben sich selbst über seine Planungsleistung Rechenschaft ablegen – im Vorhinein wie im Nachhinein (Abweichungsanalyse als Planungsfehlersuche).

Über den Begriff der formalen Rationalität hinaus hält Gäfgen zur Beurteilung des Zielsystems des Entscheiders selbst den der substantiellen Rationalität (das Fehlen von substantieller Rationalität bedeute, dass das Zielsystem irrational sei) für erforderlich: „Ob substantielle Rationalität oder Irrationalität vorliegt, lässt sich aber nur feststellen, indem man das Wertsystem eines Aktors mit einem als richtig angesehenen Wertsystem vergleicht. … Substantielle Rationalität liegt immer dann vor, wenn das Zielsystem eines Aktors konkretisiert wird, z. B. indem man eine bestimmte, etwa egoistische Motivation des Aktors annimmt.“ Eine nur formale Rationalität ist mit einem (jeden, d. Verf.) beliebigen Zielsystem vereinbar“. Daraus leitet Gäfgen die Gefahr einer aprioristischen Rationaltheorie ab, „die infolge ihrer Inhaltsleere … auch als ideologische Grundlage dienen (könne), um eine freiheitliche Wirtschaftspolitik zu fordern, damit jeder Mensch seinem Maximumstreben nachgehen könne“[5]. Wir sind eher geneigt, mindestens für die Wirtschaftswissenschaften eine substantielle Rationalität zu verwerfen und zur weiteren Erörterung in den Bereich der Religion zu verweisen. Der Grund dafür ist: Gäfgen immunisiert mit diesem Schritt jedwede Entscheidung im wirtschaftlichen Geschehen gegen die Feststellung, nicht folgerichtig, schlüssig oder rational gewesen zu sein. Jeder „Aktor“ wäre in der Lage, diesen Vorwurf mit dem Hinweis auf eine dominantere substantielle Rationalität, die ihn geleitet habe, zu kontern. Erst mit der Einführung einer substantiellen Rationalität tritt die Gefahr der tautologischen Schlüsse, also der Formulierung von Leerformeln auf. Zudem bietet die Begriffspaarigkeit kaum zusätzliche Möglichkeiten der Erkenntnisgewinnung: Nehme man das im Sinne des gerade auskömmlichen Lebens einer Familie verfolgte Erwerbsstreben als Ausdruck einer substantiellen Rationalität, dagegen aber die Gier als ein nicht durch eine Altruismuskomponente gemilderte und daher auch gesellschaftlich nicht tolerierte Zielsetzung: Bei einer gegebenen Auswahl von wirtschaftlichen Handlungsmöglichkeiten führen beide Rationalitätsannahmen zur Auswahl derselben Handlungsmöglichkeit. Müsste bei Verfolgung substantieller Rationalität eine Handlungsmöglichkeit ausgeschlagen werden, die mehr als das für ein auskömmliches Leben Notwendige erbringt? Das wäre unsinnig, denn der überschießende Teil könnte ja der Zukunftsvorsorge gewidmet oder gespendet werden. Wäre aber diese Handlungsmöglichkeit mit dem höheren Ertrag eine gesellschaftlich geächtete, läge das Problem nicht bei der Auswahl einer Zielvorstellung, sondern bei der Zusammenstellung der Handlungsmöglichkeiten. Wer als Ökonom aber diese Ebenen nicht säuberlich trennt, kann kein Urteil über Rationalität von Entscheidungsabläufen abgeben.

„Als Zielgröße des menschlichen und gesellschaftlichen Strebens lässt sich grundsätzlich nahezu alles einsetzen. Worin die Präferenzen der Menschen bestehen und woher diese Präferenzen im Einzelnen kommen, ist eine Frage, für die sich zu interessieren Ökonomen sich üblicherweise nicht zugestehen: Da könnte ja eine offensichtliche normative Komponente ins Spiel kommen“[6] (weiterlesen im unterbrochenen Artikel).

Wir haben bereits oben (S. 12 ff.) die Gefahr angesprochen, die sich für die Betriebswirtschaftslehre aus Stellungnahmen zu Wertesystemen ergeben. Unternähme sie dies, hätte sie sich zu Fragen zu äußern, die außerhalb ihres Erkenntnisgegenstandes liegen – insbesondere zu Überzeugungen, Meinungen und Haltungen, bezüglich derer sie nicht über Urteilsmaßstäbe verfügt. Dies wäre der Betriebswirtschaftslehre unzuträglich, denn ihre Methoden signalisieren Objektivität, weil diese durch die gestellten Aufgaben, (interpersonal und intertemporal) überprüfbare Handlungsempfehlungen zu erteilen), bedingt ist. Diese Objektivität wird durch Bewertungen der Wertsysteme und Handlungsmaximen von Entscheidern gefährdet: durch die nicht auszuschließende Neigung, die Wissenschaft in den Dienst ausgewählter Überzeugungen, Meinungen und Haltungen zu stellen. Deswegen herrscht heute die einhellige Überzeugung vor, die Wirtschaftswissenschaften und insbesondere die Betriebswirtschaftslehre wertfrei zu betreiben und auf Normsetzungen zu verzichten[7]. Diesen Grundsatz beherzigen nicht viele der sog. ökologischen Ökonomen.

Mit der Komplexität der Entscheidungssituation steigen auch die Anforderungen an eine Rationalitätsformulierung; wir werden das im Zusammenhang mit Entscheidungen unter Ungewissheit erörtern (vgl. S. 148 ff.)

1.1.1        Neoklassik

Die Gleichsetzung des formalisierten Substrats einer Problembeschreibung mit der realen Problemsituation bei gleichzeitiger 1:1-Übertragung aller formellen Eigenschaften und Verhaltensweisen der Elemente des Substrats auf real involvierte Sachen bzw. Individuen zeugt nicht von intellektueller Differenziertheit solcher Einlassungen.

Diese Gleichsetzung war von Beginn an schon empirisch falsch, wie Horn[8] mit Quellenverweisen auf Mills dem Vorurteil überhaupt nicht entsprechendes Menschenbild belegt und bezüglich erkenntnistheoretischer Vorteile der Abstraktion schlussfolgert: „Wer eigennützig ist, kann auch nach etwas anderem streben als nach Reichtum. Erst wenn der Ökonom die Eigennutzhypothese bewusst auf den Reichtum ausrichtet, ist er in Mills Paradigma. Dann aber leistet diese Prämisse forschungsstrategisch genau das, was Mill sich erhoffte: Weder Menschenbild noch Doktrin, stellt sie ein heuristisches Instrument dar, das hilft, bestimmte Forschungsfragen zu fokussieren, ablenkende Einflüsse wie den Grad der Rationalität, der Informiertheit und der Selbstbezüglichkeit auszuklammern – „to control for“ – und so gewisse strukturelle Gesetzmäßigkeiten herauszuarbeiten“[9].

In der Neoklassik liefert das mathematische Mittel der Analysis das Substrat, veranschaulicht durch Kurvendarstellungen für die Abhängigkeit einer Variablen von einer zu verändernden Variablen. Damit ist, von Mill aus betrachtet, ein weiterer Schritt hin zur isolierenden Abstraktion unternommen und das heuristische Verfahren gewissermaßen zum Modellhaften erhöht worden (einschließlich aller Nachteile welche die isolierenden „ceteris-paribus-Bedingungen“ mit sich bringen, über die noch ausreichend gesprochen werden wird). In einem ersten Zugriff zeigen die Modelle unter Verwendung der Rationalitätsannahme beeindruckend das Wesen einer Bewertung knapper Güter auf der Grundlage ihrer Opportunitätskosten. Bei schrittweiser Auflösung der offenen und versteckten Modellprämissen kann, wenn das Grundprinzip der Bewertung beibehalten wird, der Erkenntnisfortschritt bei wirtschaftlichen Entscheidungen nicht ausbleiben. Genau darin hätte die eigentliche Aufgabe derjenigen bestanden, die nicht willens oder in der Lage waren, die Modellbildung als gleichberechtigte und für bestimmte Fragestellungen sogar überlegene Methode zu begreifen. Sie wählten den einfacheren Weg, die Modellbildner der tölpelhaften Gleichsetzung ihrer Hervorbringungen mit der Realität zu bezichtigen, jedenfalls insoweit als die Rationalitätsannahme betroffen ist. Auch van Suntum ist mit seinen diesbezüglichen Schuldzuweisungen sogar noch 2003 recht undifferenziert[10].

 

1.1.2        Spieltheorie

Betrachten wir die spieltheoretischen Ansätze aus der Sicht der homo-oeconomicus-Kritik an Klassik und Neoklassik. Da ist einerseits der wirtschaftende Mensch als völlig durchrationalisiertes Wesen (das So-Seiende) und andererseits der modellierte Ablauf wirtschaftlicher Handlungen bis zur Entscheidung als das So-Sein-Sollende).

Zunächst wäre zu prüfen, ob die Rationalitätsfrage im Rahmen der Spieltheorie überhaupt gestellt werden kann. Nach dem Willen ihres Begründers ist das möglich, und sie müsste mit „Ja“ beantwortet werden s. S. 57 f.). Jeder der Spieler (1,.,.,.n) sei von ausschließlich egoistischen Motiven geleitet und erstrebe bei Antizipation der möglichen Aktionen der Gegenspieler als homo-oeconomicus die höchstmögliche Auszahlung[11]. Es hat ihm, soweit erkennbar, seit 1928 niemand einen Vorwurf daraus gemacht. Voraussetzung für dieses „Ja“ ist allerdings die Verengung des Rationalitätsbegriffs auf die bloße egoistische Motivation der Auszahlungsmaximierung, denn eine Theorie rationalen Handelns ist nicht alleine mit einer Maximierungsvorschrift zu beschreiben, zumal unklar ist, ob diese in Reinheit in der Spieltheorie überhaupt gegeben ist.

Folgende Aufzählung möge zunächst genügen:

  1. Die Maximierungshypothese ist eingehegt durch ein Gleichgewichtsstreben, das der Spieleentwerfer im Auge behält (Bestätigung oder Milderung der homo-oeconomicus-Fiktion?);
  2. Regelmäßig unvollständige Beschreibung der Spielsituation durch Fehlen eines Spieleinsatzes (Modellierungsmangel);
  3. Zielerreichungsgrad nicht zu kontrollieren (wegen Feststellung a]);
  4. fehlende Autorität, Handlungsmöglichkeiten und damit verbundene Risiken und Auszahlungen zu formulieren (Modellierungsmangel);
  5. alle Spieler (Konkurrenten) spielen das identische Spiel (Modellierungsmangel wegen extremer Realitätsferne, eindeutige Einschränkung der Rationalitätsannahme, weil Handlungsmöglichkeiten nicht autonom bestimmt werden können);

Alle Punkte schränken die Möglichkeit, sich rational, also entsprechend der eigenen Zielsetzung, zu verhalten, ein oder verhindern, die Zielentsprechung einer Maßnahme überprüfen zu können. Die Spieltheorie wäre als ökonomische (gleichviel, ob induktiver oder deduktiver Art) Maßnahme der Verhaltenssteuerung nach dem Dafürhalten der homo-oeconomicus-Kritiker unbrauchbar. Denn, obwohl nach den übrigen Bedingungen der Spieler nicht mehr homo-oeconomicus genannt werden kann, er doch eine Existenz als homo-ludens führt, was nicht minder rufschädigend ist. Ebenso muss der Versuch den Ablauf wirtschaftlicher Entscheidungen zu beschreiben, das So-Sein-Sollende, als gescheitert gelten.

Die Spieltheoretiker hätten zu zeigen, dass sie in der Lage sind, eine real gegebene oder abgelaufene wirtschaftliche Entscheidungssituation in eine realitätsnahe Spielsituation zu übersetzen (bisher Fehlanzeige) und nicht lediglich aus der Tiefe ihrer Phantasie und nur zur Vervollständigung der Spieletaxonomie Phantasiespiele zu erfinden, von denen behauptet wird, irgendeiner wirtschaftlichen Situation zu entsprechen (Torwart-Spiel, Feigling-Spiel u. s. w.).

 

1.1.3        Metaphysisches: Teleologische Naturmodelle 

Wir haben ferner unter dem Begriff „Environmental Economics“ eine Literatur zu besprechen, die die Entwicklung der Ökonomie im Sinne naturgesetzlicher Parallelen betrachtet und die Nähe zu deswegen harmoniegesteuerten Prozessen sucht. Der Mensch als Entscheider ist hierin überflüssig, so dass diese Wissenschaft gerade wegen seiner Abwesenheit sich einer großen Beliebtheit erfreut. Naturwissenschaftler haben Systeme beobachtet und beschrieben, die ohne erkennbaren willentlichen Anstoß Veränderungen von einem Zustand zu einem nächsten oder auch zu dem letztmöglichen Zustand durchlaufen. Diese Entwicklungen vollziehen sich nach theoretisch erdachten naturgesetzlichen Regeln oder auch gemäß mit Regelmäßigkeit zu beobachtender maßstäblicher Anpassungen verschiedenster Art nach unverändertem Muster. Sie werden deshalb für zielgerichtet (teleologisch) gehalten. Einige dieser Prozesse werden als durch den Menschen beeinflussbar angesehen, insbesondere durch dessen Ressourcenverbrauch mit der Folge nachteiliger Energieumwandlungen. Ansatzpunkte, Ansatzziele, Maßnahmen und mögliche Ergebnisse von Handlungen sind allerdings noch weitestgehend unklar, dass es verfrüht wäre, hier schon ein Rationalkalkül für möglich zu halten. Es ist noch nicht erwiesen, ob die Autoren schlicht nach technologischen Gesetzmäßigkeiten suchen, die sie beeinflussen zu können hoffen oder einem Streben nach der Harmonie der Sphären anhängen. Wenn Umwelt- und Klimaprobleme für drängend gehalten werden, dann weisen naturwissenschaftliche Analogien nicht den Königsweg. Die Gründe dafür findet der Leser auf den Seiten 355 - 395.

 Auch Wesen und Dinge haben nach einschlägiger philosophischer Überzeugung inhärente Ziele, z. B. entsprechend der aristotelischen Entelecheia[12]. Dieser Gedanke wird gerne ins Spiel gebracht, wenn Naturparallelen als Wunsch oder Wirklichkeit der Entwicklung ökonomischer Verhältnisse herangezogen werden. In der Umweltökonomie wird der Bezug auf den Urgrund der Entwicklung von Wesen und Dingen gerne benutzt um die eigene Distanziertheit zur unziemlichen Rationalitätsannahme zu dokumentieren. Erstrebt ist hingegen die Erkenntnis einer friedvollen Entwicklung von Allem mit Jedem auf Grund von in den Wesen und Dingen angelegten Mustern zu nutzen, zu mehren und umzusetzen (s. S. 384 ff.). Diese Absicht vereitelt eigentlich von vorneherein die erfolgreiche Suche nach Rationalität im Konzept der Naturparallelen. Zwei Bemerkungen mögen jedoch Methodenungewissheiten mit möglicher Verantwortung für vorhandene Fehlschlüsse verdeutlichen.

Folgende Bemerkung offenbart Ursache und Wirkung des Missverständnisses über das Rationalitätserfordernis in einer präskriptiven Theorie: „… the telos … does not mean a rationally planned aim, which results from a decision process …“[13], was aber Entscheider-Zielsetzung eines herkömmlichen Ökonomen offenbar ist. In dieser herkömmlichen (präskriptiven) Theorie kann aber keine Rede von einer in einem Entscheidungsprozess verfolgten Zielfunktion sein.

Die zweite methodische Bemerkung betrifft das Erforschen des telos von Wesen und Dingen, die sie selbst nicht bekanntgeben können. Da die deduktive Methode der präskriptiven Theorie ein bekanntes Entscheidungskriterium (z. B. „Gewinn“) voraussetzt, ist sie hier nicht anwendbar. Es bleibt die Induktion, die dem aufrichtigen Forscher der Ökonomie aber wegen der Gefahr tautologischer Schlüsse verwehrt bleibt. Die naturwissenschaftliche Forschung steht nicht unter diesem Verdikt, denn sie erbringt im Erfolgsfall überprüfbare Ergebnisse. Dafür müsste aber in Kauf genommen werden, z. B. Gasen oder sich fern vom Gleichgewicht befindlichen Systemen Ziele im Hinblick auf ihre Entwicklung hin zu einem Gleichgewicht zu unterstellen.

Das Denken in Naturparallelitäten mag ein friedfertiges und freies von fragwürdiger Interessengebundenheit sein. Zu bedenken ist aber:  Wenn sich die Natur gegenwärtig verhält wie sie sich verhält, dann muss sie das ja auf Grund ihrer inhärenten Ziele (Veränderungsmuster) tun. Ein Ansatzpunkt für eine Umweltpolitik böte sich nur, wenn eine Störung der Tele das System vom Gleichgewichtspfad abgebracht hätte, ein Abweichen vom Gleichgewichtspfad auf die Störung dieser tele zurückzuführen wäre, diese Störung anthropogen wäre und durch umweltpolitische Korrekturen zu heilen wäre. Diese Kette setzt schon für die Bestimmung/Erkenntnis des Gleichgewichtspfads hoffnungslos viel Wissen voraus.

Unsere Kenntnis und Anwendungsmöglichkeiten einer Rationaltheorie werden durch Naturparallelitäten in der ökologischen Ökonomie nicht erweitert. In den Abschnitten 5.2 und 5.3 werden wir daher auf die Natur-Analogien auch nicht mehr zurückkommen.

 

[1] vgl. dazu im übrigen Schneider, Dieter: Betriebswirtschaftslehre, Band 4, Geschichte und Methoden der Wirtschaftswissenschaft. München/Wien 2001, S. 510 ff.).

[2] vgl. dazu Gäfgen, Gerard: Theorie der wirtschaftlichen Entscheidung. 3. erweiterte und ergänzte Aufl., Tübingen 1974, S. 22 ff.

[3] Vgl. Mises, Ludwig von: Human Action. London, Edinburgh, Glasgow, 1949, S. 103.

[4] Vgl. Wallis, W. A.; Friedman, M.: The Empirical Derivation of Indifference Functions. In: Studies in Mathematical Economics and Econometrics. In: Memory of Henry Schultz, Chicago 1942, S. 185 – 188.

[5] Gäfgen, Theorie der wirtschaftlichen Entscheidung, a. a. O., S. 27 – 29, Hervorhebung im Original.

[6] Horn, Karen: John Stuart Mill und der homo oeconomicus. In: Hans G. Nutzinger und Hans Diefenbacher [Hrsg.]: John Stuart Mill heute. Marburg 2018, S. 107 – 116, hier S. 112.

[7] vgl. Moxter, Adolf, Methodologische Grundfragen, S. 74 f., mit besonderem Hinweis auf die dort zitierte Literatur.

[8] Horn, Karen: John Stuart Mill und der homo oeconomicus, a. a. O., S 112; dies.: Der homo oeconomicus – ein Mißverständnis: In Neue Zürcher Zeitung vom 17.01.2017.

[9] Horn, Karen, John Stuart Mill und der homo oeconomicus, a. a. O., S. 112.

[10] vgl. Suntum, Ulrich van: The Invisible Hand – Economic Thought Yesterday and Today. Berlin, Heidelberg, New York, 2005, S. 10.

[11] Vgl. Neumann, John von: Zur Theorie der Gesellschaftsspiele. In: Mathematische Annalen, 100ster Band (1928), S. 295 – 320; s. insbes. Unten S. 60

[12] Vgl. Faber, Malte; Manstetten, Reiner; Proops, John: Ecological Economics - Concepts and Methods. Cheltenham, Brookfield 1996, S. 166 ff.

[13] Faber, Malte e. a.: Ecological Economics, a. a. O., S. 173

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Als Merkmale einer präskriptiven Theorie (methodisch der Deduktion entsprechend) der einzelwirtschaftlich organisierten Teilnahme am Wirtschaftsprozess haben sich die Rationalität der Entscheidung und die Souveränität der Entscheidenden über diesen Prozess im Rahmen der Gesetze und der allgemeinen ethisch-moralischen Übereinkünfte herausgebildet. Diese Grundsätze münden in die Möglichkeit der Ausübung von Freiheiten durch Unternehmer bei Belohnung im Erfolgsfalle durch Vermögensmehrung und Bestrafung des Scheiterns durch Vermögensminderung. Die Entwicklung der Merkmale von Einzelwirtschaftsplänen folgt der Lehre der Ausübung von Unternehmerfunktionen, von denen an dieser Stelle nur die Übernahme von Einkommensunsicherheiten für Dritte erwähnt werden soll [1].

1.1       Deduktion als Methode der Rationalität (Säule I)

Dem Aussageninhalt nach formuliert die präskriptive Theorie, wenn sie Stellung zur rationalen Entscheidung bezieht, Konditionalsätze und insoweit die Hypothese, dass der Mensch bei rationalem Handeln gar nicht anders könne, als die Erfüllung seiner Zielfunktion anzustreben (et vice versa). Diese Theorie verfährt darin nicht anders als z. B. in den Naturwissenschaften ein Chemiker, der das Verhalten idealer Gase in sozusagen naturgesetzlicher Weise beschreiben will – unter Abstraktion von allen real vorliegenden materialbedingten Verunreinigungen oder den Trübungen des reinen Denkens. Hierdurch grenzt sie sich von der deskriptiven Theorie (methodisch der Induktion entsprechend) ab, die das vorgefundene beschreiben will, dabei nicht die Abweichungen vom Idealen vernachlässigen darf, die aber gerade im Bereich der Sozialwissenschaften, das Beschriebene zu oft nur auf Vermutungen stützen kann.

Handeln im Sinne der ökonomischen Theorie heißt, einen gegebenen Zustand durch eine Aktion (die Einleitung eines Geschehens) auf das Erreichen eines neuen Zustands hin zu verändern. Da dies gemäß den Bedingungen der Wirtschaftswissenschaft geschieht, um eine als unbefriedigend empfundene Knappheitssituation zum Besseren zu wenden, ist die ökonomisch bedeutsame Handlung notwendigerweise zielgerichtet (s. S. 3). Ausnahmen bilden solche Handlungen, die als Modellannahmen eingeführt werden, um daraus folgende Abläufe zu beschreiben. Hier ist die Handlung nicht Folge eines Entscheidungskalküls; als nicht zu begründendes Axiom setzt sie weitere Abläufe in Gang und ist damit nicht näher zu untersuchen, weil sie sich der Beurteilung nach dem Begriffspaar Vernunft/Unvernunft entzieht[2].

Das Erfordernis der Rationalität von Entscheidungen gemäß der ökonomischen Theorie ist unabhängig vom Inhalt der formulierten Sachzielgröße. Das heißt, aufgrund einer Vorabfestlegung hinterfragt die ökonomische Entscheidungstheorie nicht das Wertesystem des Entscheiders und die daraus folgenden Handlungsmaximen, sondern nimmt beide als gegeben hin. Gegenstand der ökonomischen Entscheidungstheorie ist damit die formale Rationalität der Entscheidung, wonach rationale Entscheidungen auch unter nichtfinanziellen Zielsetzungen zu betrachten wären. Mithin gibt sich diese Wissenschaft als wertfreie Wissenschaft. Gibt es also nach Ablauf eines Entscheidungsprozesses keine nicht ergriffene Handlungsmöglichkeit, die eine größere Entsprechung mit dem Wertesystem des Entscheiders oder den daraus abgeleiteten Handlungsmaximen aufweist, ist die getroffene Entscheidung rational (folgerichtig, schlüssig).

Ein solches Urteil ist indessen nur zu fällen, wenn Wertesystem und Handlungsmaximen vor der Entscheidung bekannt sind und eine Änderung während der Entscheidung ausgeschlossen ist. Eine beschreibende Theorie ist frei von dieser methodischen Notwendigkeit, denn sie hat das Gegebene zu beschreiben. Sollten vernunftgemäße Handlungen in ihrem Erkenntnisgegenstand nicht vorkommen, so hätte sie auch nichts Derartiges zu beschreiben. Die Unveränderlichkeit des Wertesystems während des Entscheidungsprozesses ist eine notwendige Annahme, in der gegebenen Entscheidungssituation, d. h. unter den in dieser Situation obwaltenden Bedingungen, die Rationalität der Entscheidung überprüfen zu können. Nur für diesen Akt und seine Dauer ist diese Konstanz zu fordern. Von Mises bestreitet, dass diese Konstanz empirisch belegbar sei[3] und Wallis und Friedman argumentieren für das Beispiel von Einkommensänderungen, dass das Wertesystem (Geschmack) nicht unabhängig von Veränderungen im Datenkranz einer Entscheidung sei[4].  Beide Sichtweisen, die der genannten Autoren und die hier vertretene, können indessen nebeneinander bestehen bleiben, denn in einer neuen Entscheidungssituation mit einem neuen Datenkranz ist selbstverständlich als Voraussetzung einer rationalen Entscheidung die Zielfunktion des Entscheiders neu zu erfragen. Die Notwendigkeit, im Rahmen einer präskriptiven Theorie den Rationalitätsbegriff in dieser Weise zu fassen ergibt sich aus zahlreichen rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse, die eine Begründung des Handels für Dritte und eine Kontrolle des Handelns durch Dritte mit sich bringen. Aber auch wenn diese fehlten, so müsste selbst der lediglich nur sich alleine gegenüber verantwortliche Unternehmer eben sich selbst über seine Planungsleistung Rechenschaft ablegen – im Vorhinein wie im Nachhinein (Abweichungsanalyse als Planungsfehlersuche).

Über den Begriff der formalen Rationalität hinaus hält Gäfgen zur Beurteilung des Zielsystems des Entscheiders selbst den der substantiellen Rationalität (das Fehlen von substantieller Rationalität bedeute, dass das Zielsystem irrational sei) für erforderlich: „Ob substantielle Rationalität oder Irrationalität vorliegt, lässt sich aber nur feststellen, indem man das Wertsystem eines Aktors mit einem als richtig angesehenen Wertsystem vergleicht. … Substantielle Rationalität liegt immer dann vor, wenn das Zielsystem eines Aktors konkretisiert wird, z. B. indem man eine bestimmte, etwa egoistische Motivation des Aktors annimmt.“ Eine nur formale Rationalität ist mit einem (jeden, d. Verf.) beliebigen Zielsystem vereinbar“. Daraus leitet Gäfgen die Gefahr einer aprioristischen Rationaltheorie ab, „die infolge ihrer Inhaltsleere … auch als ideologische Grundlage dienen (könne), um eine freiheitliche Wirtschaftspolitik zu fordern, damit jeder Mensch seinem Maximumstreben nachgehen könne“[5]. Wir sind eher geneigt, mindestens für die Wirtschaftswissenschaften eine substantielle Rationalität zu verwerfen und zur weiteren Erörterung in den Bereich der Religion zu verweisen. Der Grund dafür ist: Gäfgen immunisiert mit diesem Schritt jedwede Entscheidung im wirtschaftlichen Geschehen gegen die Feststellung, nicht folgerichtig, schlüssig oder rational gewesen zu sein. Jeder „Aktor“ wäre in der Lage, diesen Vorwurf mit dem Hinweis auf eine dominantere substantielle Rationalität, die ihn geleitet habe, zu kontern. Erst mit der Einführung einer substantiellen Rationalität tritt die Gefahr der tautologischen Schlüsse, also der Formulierung von Leerformeln auf. Zudem bietet die Begriffspaarigkeit kaum zusätzliche Möglichkeiten der Erkenntnisgewinnung: Nehme man das im Sinne des gerade auskömmlichen Lebens einer Familie verfolgte Erwerbsstreben als Ausdruck einer substantiellen Rationalität, dagegen aber die Gier als ein nicht durch eine Altruismuskomponente gemilderte und daher auch gesellschaftlich nicht tolerierte Zielsetzung: Bei einer gegebenen Auswahl von wirtschaftlichen Handlungsmöglichkeiten führen beide Rationalitätsannahmen zur Auswahl derselben Handlungsmöglichkeit. Müsste bei Verfolgung substantieller Rationalität eine Handlungsmöglichkeit ausgeschlagen werden, die mehr als das für ein auskömmliches Leben Notwendige erbringt? Das wäre unsinnig, denn der überschießende Teil könnte ja der Zukunftsvorsorge gewidmet oder gespendet werden. Wäre aber diese Handlungsmöglichkeit mit dem höheren Ertrag eine gesellschaftlich geächtete, läge das Problem nicht bei der Auswahl einer Zielvorstellung, sondern bei der Zusammenstellung der Handlungsmöglichkeiten. Wer als Ökonom aber diese Ebenen nicht säuberlich trennt, kann kein Urteil über Rationalität von Entscheidungsabläufen abgeben.

„Als Zielgröße des menschlichen und gesellschaftlichen Strebens lässt sich grundsätzlich nahezu alles einsetzen. Worin die Präferenzen der Menschen bestehen und woher diese Präferenzen im Einzelnen kommen, ist eine Frage, für die sich zu interessieren Ökonomen sich üblicherweise nicht zugestehen: Da könnte ja eine offensichtliche normative Komponente ins Spiel kommen“[6].

Wir haben bereits oben (S. 12 ff.) die Gefahr angesprochen, die sich für die Betriebswirtschaftslehre aus Stellungnahmen zu Wertesystemen ergeben. Unternähme sie dies, hätte sie sich zu Fragen zu äußern, die außerhalb ihres Erkenntnisgegenstandes liegen – insbesondere zu Überzeugungen, Meinungen und Haltungen, bezüglich derer sie nicht über Urteilsmaßstäbe verfügt. Dies wäre der Betriebswirtschaftslehre unzuträglich, denn ihre Methoden signalisieren Objektivität, weil diese durch die gestellten Aufgaben, (interpersonal und intertemporal) überprüfbare Handlungsempfehlungen zu erteilen), bedingt ist. Diese Objektivität wird durch Bewertungen der Wertsysteme und Handlungsmaximen von Entscheidern gefährdet: durch die nicht auszuschließende Neigung, die Wissenschaft in den Dienst ausgewählter Überzeugungen, Meinungen und Haltungen zu stellen. Deswegen herrscht heute die einhellige Überzeugung vor, die Wirtschaftswissenschaften und insbesondere die Betriebswirtschaftslehre wertfrei zu betreiben und auf Normsetzungen zu verzichten[7]. Diesen Grundsatz beherzigen nicht viele der sog. ökologischen Ökonomen.

Mit der Komplexität der Entscheidungssituation steigen auch die Anforderungen an eine Rationalitätsformulierung; wir werden das im Zusammenhang mit Entscheidungen unter Ungewissheit erörtern (vgl. S. 148 ff.)

1.1.1        Neoklassik

Die Gleichsetzung des formalisierten Substrats einer Problembeschreibung mit der realen Problemsituation bei gleichzeitiger 1:1-Übertragung aller formellen Eigenschaften und Verhaltensweisen der Elemente des Substrats auf real involvierte Sachen bzw. Individuen zeugt nicht von intellektueller Differenziertheit solcher Einlassungen.

Diese Gleichsetzung war von Beginn an schon empirisch falsch, wie Horn[8] mit Quellenverweisen auf Mills dem Vorurteil überhaupt nicht entsprechendes Menschenbild belegt und bezüglich erkenntnistheoretischer Vorteile der Abstraktion schlussfolgert: „Wer eigennützig ist, kann auch nach etwas anderem streben als nach Reichtum. Erst wenn der Ökonom die Eigennutzhypothese bewusst auf den Reichtum ausrichtet, ist er in Mills Paradigma. Dann aber leistet diese Prämisse forschungsstrategisch genau das, was Mill sich erhoffte: Weder Menschenbild noch Doktrin, stellt sie ein heuristisches Instrument dar, das hilft, bestimmte Forschungsfragen zu fokussieren, ablenkende Einflüsse wie den Grad der Rationalität, der Informiertheit und der Selbstbezüglichkeit auszuklammern – „to control for“ – und so gewisse strukturelle Gesetzmäßigkeiten herauszuarbeiten“[9].

In der Neoklassik liefert das mathematische Mittel der Analysis das Substrat, veranschaulicht durch Kurvendarstellungen für die Abhängigkeit einer Variablen von einer zu verändernden Variablen. Damit ist, von Mill aus betrachtet, ein weiterer Schritt hin zur isolierenden Abstraktion unternommen und das heuristische Verfahren gewissermaßen zum Modellhaften erhöht worden (einschließlich aller Nachteile welche die isolierenden „ceteris-paribus-Bedingungen“ mit sich bringen, über die noch ausreichend gesprochen werden wird). In einem ersten Zugriff zeigen die Modelle unter Verwendung der Rationalitätsannahme beeindruckend das Wesen einer Bewertung knapper Güter auf der Grundlage ihrer Opportunitätskosten. Bei schrittweiser Auflösung der offenen und versteckten Modellprämissen kann, wenn das Grundprinzip der Bewertung beibehalten wird, der Erkenntnisfortschritt bei wirtschaftlichen Entscheidungen nicht ausbleiben. Genau darin hätte die eigentliche Aufgabe derjenigen bestanden, die nicht willens oder in der Lage waren, die Modellbildung als gleichberechtigte und für bestimmte Fragestellungen sogar überlegene Methode zu begreifen. Sie wählten den einfacheren Weg, die Modellbildner der tölpelhaften Gleichsetzung ihrer Hervorbringungen mit der Realität zu bezichtigen, jedenfalls insoweit als die Rationalitätsannahme betroffen ist. Auch van Suntum ist mit seinen diesbezüglichen Schuldzuweisungen sogar noch 2003 recht undifferenziert[10].

1.1.2        Spieltheorie

Betrachten wir die spieltheoretischen Ansätze aus der Sicht der homo-oeconomicus-Kritik an Klassik und Neoklassik. Da ist einerseits der wirtschaftende Mensch als völlig durchrationalisiertes Wesen (das So-Seiende) und andererseits der modellierte Ablauf wirtschaftlicher Handlungen bis zur Entscheidung als das So-Sein-Sollende).

Zunächst wäre zu prüfen, ob die Rationalitätsfrage im Rahmen der Spieltheorie überhaupt gestellt werden kann. Nach dem Willen ihres Begründers ist das möglich, und sie müsste mit „Ja“ beantwortet werden s. S. 57 f.). Jeder der Spieler (1,.,.,.n) sei von ausschließlich egoistischen Motiven geleitet und erstrebe bei Antizipation der möglichen Aktionen der Gegenspieler als homo-oeconomicus die höchstmögliche Auszahlung[11]. Es hat ihm, soweit erkennbar, seit 1928 niemand einen Vorwurf daraus gemacht. Voraussetzung für dieses „Ja“ ist allerdings die Verengung des Rationalitätsbegriffs auf die bloße egoistische Motivation der Auszahlungsmaximierung, denn eine Theorie rationalen Handelns ist nicht alleine mit einer Maximierungsvorschrift zu beschreiben, zumal unklar ist, ob diese in Reinheit in der Spieltheorie überhaupt gegeben ist.

Folgende Aufzählung möge zunächst genügen:

  1. Die Maximierungshypothese ist eingehegt durch ein Gleichgewichtsstreben, das der Spieleentwerfer im Auge behält (Bestätigung oder Milderung der homo-oeconomicus-Fiktion?);
  2. Regelmäßig unvollständige Beschreibung der Spielsituation durch Fehlen eines Spieleinsatzes (Modellierungsmangel);
  3. Zielerreichungsgrad nicht zu kontrollieren (wegen Feststellung a]);
  4. fehlende Autorität, Handlungsmöglichkeiten und damit verbundene Risiken und Auszahlungen zu formulieren (Modellierungsmangel);
  5. alle Spieler (Konkurrenten) spielen das identische Spiel (Modellierungsmangel wegen extremer Realitätsferne, eindeutige Einschränkung der Rationalitätsannahme, weil Handlungsmöglichkeiten nicht autonom bestimmt werden können);

Alle Punkte schränken die Möglichkeit, sich rational, also entsprechend der eigenen Zielsetzung, zu verhalten, ein oder verhindern, die Zielentsprechung einer Maßnahme überprüfen zu können. Die Spieltheorie wäre als ökonomische (gleichviel, ob induktiver oder deduktiver Art) Maßnahme der Verhaltenssteuerung nach dem Dafürhalten der homo-oeconomicus-Kritiker unbrauchbar. Denn, obwohl nach den übrigen Bedingungen der Spieler nicht mehr homo-oeconomicus genannt werden kann, er doch eine Existenz als homo-ludens führt, was nicht minder rufschädigend ist. Ebenso muss der Versuch den Ablauf wirtschaftlicher Entscheidungen zu beschreiben, das So-Sein-Sollende, als gescheitert gelten.

Die Spieltheoretiker hätten zu zeigen, dass sie in der Lage sind, eine real gegebene oder abgelaufene wirtschaftliche Entscheidungssituation in eine realitätsnahe Spielsituation zu übersetzen (bisher Fehlanzeige) und nicht lediglich aus der Tiefe ihrer Phantasie und nur zur Vervollständigung der Spieletaxonomie Phantasiespiele zu erfinden, von denen behauptet wird, irgendeiner wirtschaftlichen Situation zu entsprechen (Torwart-Spiel, Feigling-Spiel).

 

[1] vgl. dazu im übrigen Schneider, Dieter: Betriebswirtschaftslehre, Band 4, Geschichte und Methoden der Wirtschaftswissenschaft. München/Wien 2001, S. 510 ff.).

[2] vgl. dazu Gäfgen, Gerard: Theorie der wirtschaftlichen Entscheidung. 3. erweiterte und ergänzte Aufl., Tübingen 1974, S. 22 ff.

[3] Vgl. Mises, Ludwig von: Human Action. London, Edinburgh, Glasgow, 1949, S. 103.

[4] Vgl. Wallis, W. A.; Friedman, M.: The Empirical Derivation of Indifference Functions. In: Studies in Mathematical Economics and Econometrics. In: Memory of Henry Schultz, Chicago 1942, S. 185 – 188.

[5] Gäfgen, Theorie der wirtschaftlichen Entscheidung, a. a. O., S. 27 – 29, Hervorhebung im Original.

[6] Horn, Karen: John Stuart Mill und der homo oeconomicus. In: Hans G. Nutzinger und Hans Diefenbacher [Hrsg.]: John Stuart Mill heute. Marburg 2018, S. 107 – 116, hier S. 112.

[7] vgl. Moxter, Adolf, Methodologische Grundfragen, S. 74 f., mit besonderem Hinweis auf die dort zitierte Literatur.

[8] Horn, Karen: John Stuart Mill und der homo oeconomicus, a. a. O., S 112; dies.: Der homo oeconomicus – ein Mißverständnis: In Neue Zürcher Zeitung vom 17.01.2017.

[9] Horn, Karen, John Stuart Mill und der homo oeconomicus, a. a. O., S. 112.

[10] vgl. Suntum, Ulrich van: The Invisible Hand – Economic Thought Yesterday and Today. Berlin, Heidelberg, New York, 2005, S. 10.

[11] Vgl. Neumann, John von: Zur Theorie der Gesellschaftsspiele. In: Mathematische Annalen, 100ster Band (1928), S. 295 – 320; s. insbes. Unten S. 60

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