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Ökologische Ökonomie: Drei Säulen der Vernunft - Wirtschaftspläne von Individuen (II.)

1.1       Entscheider-Autonomie (Säule II)

1.1.1        Neoklassik

Soweit Einzelunternehmer betrachtet werden, sind die Forderungen nach Rationalität und nach Entscheider-Souveränität die zwei Seiten einer Münze. Die Entscheidersouveränität bedeutet Eigenverantwortung für die Formulierung einer Zielfunktion, für die Informationsbeschaffung und die Auswahl der Handlungsmöglichkeiten auf Grund des Innehabens einer Position, in der diese Maßnahmen nicht gegenüber Dritten zu verantworten sind. Verantwortlichkeit gegenüber Dritten würde bedeuten, von den eigenen Vorstellungen in den genannten Punkten abweichende Vorstellungen Dritter berücksichtigen zu müssen, also z. B. die abweichenden Zielvorstellungen Dritter in die eigenen Handlungsmaximen einzugliedern. Solche Beeinträchtigungen der Entscheiderautonomie hinsichtlich der eigenen Handlungsmaßstäbe sind von den Beschränkungen der Handlungsmacht des Unternehmers in Konkurrenzsituationen zu unterscheiden. Vom ursprünglichen Modell der vollkommenen Konkurrenz abweichende Konkurrenzsituationen beeinflussen die Zielbeiträge der Handlungsmöglichkeiten oder lassen neue Handlungsmöglichkeiten hinzutreten bzw. alte verschwinden: In den jeweilig unterstellten Situationen bleibt der Entscheidende jedoch souverän in der Formulierung der von ihm erstrebten Ziele. Wer als Monopolist als Zielsetzung die Gewinnmaximierung verfolgte wird das Ziel auch nach dem Auftreten eines Konkurrenten im Markt nicht aufgeben und nach dieser Maßgabe unter seinen nun weniger Erfolg versprechenden Handlungsmöglichkeiten auswählen – warum sollte er das Ziel ändern. Die aus der Analysis so schlank abgeleiteten Optimalitätskriterien werden möglicherweise anzupassen sein[1]. Die Souveränität der Zielbestimmung und der Auswahlverfahren ist für unseren Entscheider begriffsnotwendig; dass wir durch Zusammenführung der Begriffe hier einen Pleonasmus formulieren, nehmen wir für die Verdeutlichung des Zusammenhangs in Kauf.

Zur Neoklassik zu zählen, aber die Konsumentscheidung nicht mehr mit einer zu maximierenden Zielfunktion begründend, sind die Modelle von Walras und Pareto[2].  Ohne den Maximierungskalkül verwirkliche der Konsument das für ihn geeignetste Konsumgüterbündel durch einen beständigen Tausch von Gütermengen untereinander bis zu dem Punkt, an welchem ihn ein weiterer Tausch nicht besser zu stellen vermag, weil jeder marginale Zuwachs durch die marginale Aufgabe (ja, wessen? – des Nutzens!) gerade ausgeglichen würde. Rationales Handeln und Entscheider-Souveränität hatten für uns bisher nach einem übergeordneten Ziel ausgerichtete Wahlhandlungen zur Voraussetzung. Diese strenge Grundlegung entfällt mit dem Marginalkalkül des Ausgleichs der Grenzraten der Substitution (Konsument) bzw. der Grenzproduktivitäten (Produzent). Gleichwohl verwirkliche der Konsument (und nicht nur dieser, sondern auch alle übrigen Konsumenten) mit dem derart gefundenen Güterbündel sein Nutzenmaximum wegen folgender gedanklicher Verkettung: Der Einzelfall einer nicht zu steigernden Zufriedenheit beschreibt ein stabiles Gleichgewicht, denn die übrigen Konsumenten verfahren genauso. Zwar ist für sie immer noch ein anders Güterbündel, das von einem Gut eine größere Menge und von keinem der anderen eine geringere Menge aufweist, noch erstrebenswerter, jedoch müssten sie die hinzuzugewinnende Gütermenge den anderen Konsumenten wegzunehmen versuchen, was diese verhindern würden, denn sie schätzen ein Güterbündel das von einem Gut eine geringere Menge und gleichbleibende Mengen der übrigen Güter enthält, geringer als das realisierte ein. Aus diesem Inhalt des Hauptsatzes der Wohlfahrtstheorie folgt, dass keiner der Konsumenten eine Veranlassung zu einer Veränderung seines Güterbündels sieht.  Dies kann nur bedeuten, daß jeder Konsument sein Nutzenmaximum realisiert hat. Ein strenger Kritiker würde aus dem Blickwinkel des Rationalisten anmerken, hier läge eine unerlaubte, weil immunisierende Schlussfolgerung vor, eine Leerformel, denn nach dieser Schlussfolgerung sei ein unvernünftiges Verhalten nicht mehr denkbar. Wer eine Theorie der rationalen Entscheidung anstrebt, der wird das Fehlen einer Auswahl unter den Handlungsmöglichkeiten nach dem Maximum der Zielbeiträge einzelner Handlungsmöglichkeiten als nicht adäquat bezeichnen. Auch die autonome Wahl einer Handlungsmaxime, die wir als Voraussetzung einer Entscheider-Souveränität ansehen, ist nicht gegeben, sie wird ersetzt durch ein Rechenverfahren. Dies möge im Rahmen der formellen Theorieanforderungen an dieser Stelle genügen. Inhaltlich werden wir uns mit Nutzenvorstellungen und Maximierungshypothesen noch beschäftigen.

Später zu besprechende Modelltheorien gehen mit den Theoriemerkmalen nicht mehr in derart dezidierter Weise um und laufen damit Gefahr, ihrer Aussagenlogik zu schaden. Sie seien hier nur kurz angerissen.

1.1.2        Spieltheoretisch Ansätze 

Dazu treten neuere Ansätze einer auf den ersten Blick problemadäquaten Erweiterung der Entscheidungssituation durch Einarbeitung gegnerischer Strategien oder durch Verhandlungen, wie sie die Spieltheorie bietet, über deren Eignung wir zu sprechen haben. In der Frage der Entscheider-Autonomie gibt es für den Begründer der Spieltheorie keinen Zweifel: „Sobald (die Zahl der Spieler, der Verf.) n > 1 ist, hängt das Schicksal eines jeden Spielers außer von seinen eigenen Handlungen auch noch von denen seiner Mitspieler ab, und deren Benehmen ist genau von denselben egoistischen Motiven beherrscht, die wir beim ersten Spieler bestimmen möchten“[3]. Am gleichen Ort (Fußnote 2) stellt er fest, was Spieltheoretikern heute nicht mehr so über die Lippen geht: „Es ist das Hauptproblem der klassischen Nationalökonomie: was wird, unter gegebenen äußeren Umständen, der absolut egoistische ‚homo oeconomicus‘ tun?“ Wie wir oben für die neoklassische Theorie festgestellt haben, bedeutet auch für die Spieltheorie das Auftreten weiterer Entscheider keine Einschränkung der Entscheider-Souveränität; es bedeutet lediglich die Gefahr der Beschneidung der erwarteten Zielbeiträge. Jeder Spieler geht in das Spiel mit dem Vorsatz, bei Antizipation der gegnerischen Reaktionsmöglichkeiten die höchste der ihm erreichbaren Auszahlungen zu realisieren.

Die Spieltheorie ist aus ökonomischer Sicht daher eine präskriptive Theorie, die den rationalen Entscheider voraussetzt. Sie ist darüber hinaus auf einen bestimmten Zielinhalt festgelegt, nämlich auf Auszahlungen an die Spieler. Andere Zielinhalte nichtfinanzieller Art müssten gleichnamig und addierbar für alle Spieler sein, denn Vor- und Nachteile des Ergreifens bestimmter Strategien müssen nach denselben Maßstäben für alle Spieler gemessen werden. Als reine Theorie mag sie dem Mathematiker gelten, das haben wir aber nicht zu prüfen. Mit der Bereitstellung konkreter Algorithmen, die in ganz bestimmten wohldefinierten Entscheidungssituationen eine Verhaltensweise zur Erreichung des unter den gegebenen Umständen maximalen Erfolgs nahelegen, verdiente sie vollumfänglich genau das Verdikt, eine öde Profitlehre zu sein. Die etwa 15 Jahre zuvor in der Betriebswirtschaftslehre über dieses Thema geführte Diskussion scheint von Neumann nicht sonderlich beeindruckt zu haben (s.  S. 38 ff.).

Wir werden noch zu prüfen haben, ob die Spieltheorie als für Fragen der Ökonomie eingesetzte Mathematik und insoweit präskriptive ökonomische Theorie die Eignung besitzt, für Zwecke einer nachhaltigen, ökologischen Ökonomie nutzbar gemacht werden zu können. Dabei wird zu sehen sein, inwieweit diese Mathematik in der Lage ist, ökonomische Wirklichkeit der Bewertung abzubilden und ob mit ihren Ergebnissen tatsächlich schon „die neoklassische Theorie … zu Grabe getragen werden (muss)“, wie der einzige deutsche Alfred-Nobel-Gedächtnispreis-Träger für Ökonomie, Reinhard Selten, nach einem ihm zugeschriebenen Satz formuliert haben soll. Ob es damit seine Richtigkeit hat, und ob der „homo oeconomicus“ gegen den „homo ludens“ das Feld räumen muss, hat sich bisher noch nicht erwiesen. Erkennbar gefällt dieser Ansatz aber den Forschungs-Belobigungs-Behörden. Bisher jedoch gilt, daß, ähnlich wie beim Literatur-Nobelpreis, die Belobigung einer vorwiegend fiktionalen Literatur zuteil wird.

1.1.3        Usurpation der Entscheider-Autonomie

Entscheider-Autonomie genießt Derjenige, der ohne Beeinflussung durch Dritte aus einer Menge zur Zielerfüllung geeigneter Handlungsmöglichkeiten die seinen Zielen entsprechende(n) auswählen kann. Im wesentlichen haben diese Dispositionsbefugnis im hier betrachteten Zusammenhang mit ggf. unterschiedlichen Autonomiegrad, was Zielformulierungen und Vor-Auswahl der Handlungsmöglichkeiten betrifft

  1. die Handelnden aus eigenem Recht,
  2. die Handelnden im Rahmen eines Auftrags,
  3. die Handelnden gemäß einem ihnen erteilten Mandat.

Unter Umständen ist für eine erfolgreiche Umweltpolitik diese Entscheider-Souveränität aufzugeben, weil sie an einen Verbund von Staaten (z. B.) abzutreten, um überhaupt für den Erdball sich auswirken zu können. Gelegentlich wird das nationenübergreifende Handeln als notwendige Bedingung des Erfolgs aller angedachten Maßnahmen formuliert. Fortschritte, nicht erkennbar:  Bisher überlagert i. d. R. die Energiepolitik, welche der Rohstoffsicherung erste Priorität einräumt, die Klimapolitik der einzelnen Staaten. 

Nach dem bisherigen Verständnis einer freiheitlich orientierten Ökonomie wären diese Merkmale bei der Formulierung einer Entscheidungssituation zu berücksichtigen, und es wären schlicht die manifesten institutionellen Grenzen autonomen Handelns (insbesondere jenseits von Staatsgrenzen) zu beachten. Wir erleben jedoch die freimütigsten, wohlfeilsten und folgenlosesten Zieldebatten über alles Mögliche, wessen die Menschheit bedürfe bei gähnender Leere eines Vorratsschränkchens an praktikablen und begründeten Vorschlägen von Maßnahmen[4] und Empfehlungen für Staatshandeln, dessen Folgen China sich gerade bemüht zu beseitigen[5]. In beinahe kolonial-chauvinistisch zu nennender Manier erteilt man Ländern mit größeren Regenwaldvorkommen dringende Empfehlungen, wie diese zu nutzen seien und welche Rolle man zum Schutz der Regenwälder den Angehörigen der indigenen Völker zuzuweisen gedenkt. Zu dieser Gruppe zählen wir auch die Autoren, die volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen völlig neu im Sinne des Königs von Bhutan (Bruttonationalglück) schreiben wollen. Wir sehen auch Vorschläge[6] über die Implementierung von Verbrauchssteuern in die Produktions- und Abbaufunktionen der Erdölbesitzer-Staaten, um – mit ökonomischer Begründung – auch die Angebotsseite des Wirkungsmechanismus‘ einer CO2-Steuer in den Blick zu nehmen (Konsequenzen natürlich fraglich).

Der Anspruch, sich derart einzumischen, ist nur in Ausnahmefällen mit konkreten Maßnahmenvorschlägen verbunden, jedoch niemals mit dem Gedanken, für das was man ggf. anrichten würde, auch Verantwortung tragen zu müssen.

[1] zur Berücksichtigung unterschiedlicher Konkurrenzsituationen im neoklassischen Modell vgl. Schumann, Jochen; Meyer, Ulrich; Ströbele, Wolfgang: Grundzüge der mikroökonomischen Theorie, a. a. O., insbes. Kapitel IV.

[2] vgl. Walras, Leon: Éléments d‘économie politique pure, a. a. O.; Pareto, Vilfredo: Manuel d‘Économie Politique. Traduit sur l’Edition Italienne par Alfred Bonnet, deuxième Edition, Paris 1963.).

[3] Neumann, John von: Zur Theorie der Gesellschaftsspiele. a. a. O., S. 295.

[4] z. B. Gapp-Schmeling, Katharina; Rogall, Holger: Weiterentwicklung und Innovation der Nachhaltigen Ökonomie. In: 7. Jahrbuch Nachhaltige Ökonomie, Im Brennpunkt: Nachhaltiges Wirtschaften und Innovation, Marburg 2021, S. 57 – 68, hier S. 61.

[5] Geburtenkontrolle u. a. m., vgl., Daly, Herman E.: From a failed-growth economy to a steady-state economy. In: Solutions for a sustainable and desirable future, 2016.

[6] vgl. Sinn, Hans-Werner: Public policies against global warming: a supply side approach. In: Int Tax Public Finance, Vol 14 (2008), S. 360 – 394, hier S. 377 – 382.

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