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Windpark-Glossar

Referenzstandort

Referenzstandort der Ort, auf welchen im Ausschreibungsverfahren für Windenergieanlagen an Land Bezug zu nehmen ist, um die Förderbedingungen (Anzulegender Wert) für den Anlagenstandort  des Bieters zu bestimmen

EEG 2014 (Anlage 2 zu § 49): Der R ist ein Standort, der bestimmt wird durch eine Raileigh-Verteilung mit einer mittleren Jahreswindgeschwindigkeit von 5,5 Metern je Sekunde in einer Höhe von 30 Metern über dem Grund, einem logarithmischen Höhenprofil und einer Rauhigkeitslänge (Rauigkeit) von 0,1 Metern.

EEG 2017 (Anlage 2 zu § 36 h): Der R ist ein Standort, der bestimmt wird durch eine Raileigh-Verteilung mit einer mittleren Jahreswindgeschwindigkeit von 6,45 Metern je Sekunde in einer Höhe von 100 Metern über dem Grund, einem Höhenprofil, das nach dem Potenzgesetz mit einem Hellmann-Exponenten a (lies "alpha") mit einem Wert von 0,25 zu ermitteln ist und einer Rauhigkeitslänge (Rauigkeit) von 0,1 Metern.

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