Windpark-Glossar
Gebotswert
Gebotswert Der Betrag in Cent pro Kilowattstunde, den der Bieter im Ausschreibungsverfahren für Windenergieanlagen an Land nach EEG 2017 (§§ 3 Nr. 15 und 30) bezogen auf den Referenzstandort gem Anlage 2 Nr. 4 mit zwei Nachkommastellen als den anzulegenden Wert anzugeben hat. Der Höchstbetrag für den G beläuft sich auf 7,00 Cent pro Kilowattstunde für 2017 (§ 36 b EEG); er wird ab 2018 aus dem um 8% erhöhten Durchschnitt aus den G des jeweils höchsten noch bezuschlagten Gebots der letzten drei Gebotstermine gebildet (Angabe mit zwei Nachkommastellen).
Mit welchem G der Bieter ins Ausschreibungsverfahren geht, ist eine Frage der Kalkulation von Erlös- und Kostenerwartungen, von Ausschüttungserwartungen und der Risikoabwägung. Mit einem niedrigen G wird die Zuschlagswahrscheinlichkeit erhöht, aber die erzielte Förderung verringert und umgekehrt (2017 - Das erste Jahr ... ).