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Anschaffungsnebenkosten

Anschaffungsnebenkosten Neben den eigentlichen Anschaffungskosten anfallende Kosten des Erwerbs (z. B. für Rechtsberatung, Notar, Provisionen, Verkehrssteuern) oder des Bezugs (z. B. für Transport, Transportversicherung, Verpackung, Fracht) oder der Herstellung der Betriebsbereitschaft (z. B. Betriebssoftware), die mit den Anschaffungskosten zu aktivieren und über die Nurzungsdauer des angeschafften Guts abzuschreiben sind (Abschreibungen). Zu den A gehören nicht die Bauzeitzinsen, die für die Finanzierung der Errichtung der WKA´s (Zwischenfinanzierung bis zur Darlehensauszahlung) anfallen, da sie eigene Herstellungsmaßnahmen des Windpark-Betreibers betreffen.