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Niedernhausen Jahresrückblick 2015

Niedernhausen Jahresrückblick 2015 - Dokumente der Energiewende? - 15.01.2016

 

Ein Gemeinderatsbeschluß von 2013 hat bisher die Nutzung von Gemeindewaldflächen für Windkraftanlagen verhindert. Abgesehen vom Vortrag unterschiedlich gefärbter Wunschvorstellungen von Bürgerinitiativen zu dem Thema waren sonst keine Erwärmungen der öffentlichen Diskussionen zu spüren. Auch Äußerungen politischer Parteien zu ihren diesbezüglichen Programmvorstellungen blieben moderat und beließen es bei einer pflichtschuldigen Erwähnung von Nachhaltigkeit als Grundlage der politischen Betätigung. Wer könnte das nicht unterschreiben?

 

Dagegen zeigen die Sitzungsniederschriften der Gemeindevertretung sehr beunruhigende Konturen in Fragen der Energiewende, und die Weichen in eine andere Richtung sind wahrscheinlich schon 2014 gestellt worden.

 

In der Sitzung der Gemeindevertretung vom 11.02.2015 wird unter TOP 14 - Ergebnis zum Prüfauftrag aus dem Haupt- und Finanzausschuß vom 29.01.2015 betr. ERT Kenntnisnahme der Anzeige beim Regierungspräsidium Darmstadt nach § 127a HGO (Vorlage GV 1072/2011-2016 - mit der Entgegennahme der genannten Vorlage, die das Ergebnis des Prüfantrags enthält, der Prüfantrag erledigt

Dieser Vorgang betrifft die Beteiligung der Gemeinde Niedernhausen an der Beteiligungsgesellschaft EnergieRegion Taunus/Goldener Grund, die nach der HGO dem Regierungspräsidenten mindestens 6 Wochen vor Vollzug anzuzeigen ist. Die Entscheidung für den Erwerb eines Anteils muß schon 2014 gefallen  sein, denn die Sitzung vom 11.02.2015 ist die erste des Jahres.

 

Mit dem gleichen Bezug auf die Rekommunalisierung der Stromnetze in der EnergieRegion/Rheingau Taunus Goldener Grund wird in der Sitzung vom 03.06.2015 unter TOP 6 als außerplanmäßige Aufwendung die Weiterleitung von Gewerbesteuererträgen in Höhe von € 44.100 an die kommunale Netzgesellschaft genehmigt; "Die Deckung ist durch Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer in Höhe von € 44.100 gewährleistet". Welchen Rechtsgrund eine Weiterleitung festgesetzter und vereinnahmter Gewerbesteuererträge an die kommunale Netzgesellschaft (die vermutlich noch gar nicht besteht) haben könnte, muß dem Bürger unerfindlich bleiben. Sollte dies eine Anzahlung auf den Erwerb der Beteiligung an der BERT gewesen sein, hätte eine andere Erklärung gegeben werden müssen.

In der Sitzung der Gemeindevertretung vom 23.09.2015 wird unter TOP 13, Energie-Erzeugungsgesellschaft im Rheingau-Taunus-Kreis hier: Beteiligung der Gemeinde Niedernhausen (Vorlage: GV1097/2011-2016), mit 20 Ja-Stimmen bei 4 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen*) die Gründung und Beteiligung an einer Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) zur Bündelung der kommunalen Gesellschafteranteile und -interessen mit dem Ziel der Übernahme einer Beteiligung von 25,1% an der zu gründenden SolarProjekt Rheingau-Taunus GmbH (SPRT) beschlossen. Einzubinden in diese AöR sind tunlichst alle Gemeinden des Rheingau-Taunus-Kreises. Diesem Beschluß wurde folgendes mit Inbrunst gefaßte Bekenntnis vorausgeschickt: "Die Energiewende und die ihr zu Grunde liegende Energiepolitik ist eine zentrale Zukunftsfrage, deren Lösung für die Entwicklung der Region von größter Bedeutung ist und die nur in enger. vertrauensvoller  und zielgerichteter interkommunaler Zusammenarbeit erfolgreich gelingen kann. Daher spricht sich die Gemeindevertretung Niedernhausen dafür aus, die Umsetzung der Energiewende im Rheingau-Taunus-Kreis (RTK) im Rahmen der gemeinsamen Energie-Erzeugungsgesellschaft anzugehen".

 

Vermutlich zur (Teil-) Finanzierung des Erwerbs der Stromnetzbeteiligung BERT beschließt die Gemeindeversammlung in ihrer Sitzung vom 04.11.2015 eine Kreditaufnahme über € 1.139.200 bei der Bremer Landesbank Kreditanstalt Oldenburg - GZ - zu einem Jahreszins von 1,8% und einer Tilgung von 2,58% (zuzüglich ersparter Zinsen). Diese Daten ergeben eine jährliche Kreditrate von € 50.000 (knapp).

 

Die Öffentlichkeit hat im Jahr 2015 nicht mitbekommen, daß innerhalb der Gemeindevertretung viel Abwägens von Für und Wider eines solchen Politikwechsels gewesen wäre, es ist auch den hier vorgestellten Dokumenten nicht zu entnehmen. Eine öffentliche Diskussion hat schon gar nicht stattgefunden. Keine Wellen machen und ohne Aufsehen das höheren Orts Gewünschte vollziehen. Solches zeichnet Glaubensgemeinschaften aus. Die Folge wird eine weitere absurde nachhaltige Verschwendung öffentlicher Mittel und privater Kapitaleinlagen sein, die den Anteil des vermutlich teuersten Stroms der Welt an unserer Grundversorgung noch steigern wird. Wer oder was sollte die Gemeinde angesichts ihrer Selbstbindung an die Energiewende nun noch hindern, nicht nur die Solarstromproduktion zu betreiben? Wir werden es sehen!

 

*) Stimmberechtigte Anwesende: von der CDU 7, von der SPD 6, von Bündnis 90/Die Grünen 6, von der WGN 4, von der FDP 2 und von der OLN 2.