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  • "Bundesrechnungshof zur Energiewende" in Erneuerbare Energien

  • "Klimasteuer - worauf, von wem und warum?" in Erneuerbare Energien

  • "Grundlastkraftwerk" im Windpark-Glossar

  • "Leistungskoeffizient" im Windpark-Glossar

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Windpark-Glossar

Subventionsbedürftigkeit

Subventionsbedürftigkeit Der Arbeitskreis „Technik-Umwelt-Gesellschaft“ an der Friedrich-Alexander-Universität in Erlangen-Nürnberg schließt eigene Untersuchungen zur S mit folgenden Feststellungen ab: „Für den Betreiber einer Windkraftanlage (WKA) reicht die Einspeisevergütung nach EEG nach der DEWI-VDMA-Studie nur aus, wenn seine Anlage während 16 Jahren mehr als 2300 Volllaststunden pro Jahr (entspricht 26% der kalenderjährlichen Gesamtstundenzahl) erzielt. Da er diesen Wert nur in Ausnahmefällen erreicht (Anm. d. Verf.: Untersuchungen des Fraunhofer Institus von 2014 ergeben ein 10-Jahres-Mittel von etwas über 1.500 Volllaststunden für deutsche Onshore-Anlagen, d. h. = 17% der kalenderjährlichen Stundenzahl, für den Durschnitt der deutschen Onshore-Anlagen reicht die EEG-Einspeisevergütung nicht aus), ist er für seine Rendite auf hohe Verlustzuweisungen, verbilligte Zinsen, Sonderkredite des Bundes und zusätzliche Steuervergünstigungen angewiesen. Windkraftanlagen lassen sich in Deutschland nur mit kräftigen Dauersubventionen betreiben und belasten so die Wirtschaft und die Staatsfinanzen. Arbeitsplätze zur Fertigung von Windkraftanlagen können deshalb der Volkswirtschaft nur soweit nützen, wie sie subventionsfrei dem Export dienen. Windenergie ist somit keine alternative, sondern nur eine begrenzt einsetzbare, additive Möglichkeit zur Energieversorgung der Gesellschaft.“ Ursachen für diesen Befund sind die Windverhältnisse auf dem Gebiet Deutschlands (Windzonen, Windindex, Leistungskennlinie). Unternehmerische Mittel, hieran etwas zu ändern, gibt es nicht. Die Fähigkeit der Windenergie, mittels Verbrauch von fossilen Brennstoffen hergestellte Energie zu ersetzen, liegt nach einer Studie der RWTH Aachen bei 14% (Vergleichswerte für: Biomasse 90%, Wasserkraft 42%, Solarenergie 5%). Es ist deshalb verfehlt, Einwendungen gegen den Subventionsbedarf der Windenergie mit dem Argument kontern zu wollen, auch Kohlestrom und Atomstrom werden oder wurden subventioniert: Letztere liefern oder lieferten wenigstens verläßlich und grundlastfähig Strom. Die Subventionen der Windenergie bestehen aus folgenden Maßnahmen: Sicherung der Abnahmemengen und der Abgabepreise für den gelieferten Strom gem. EEG – zu tragen durch die Stromverbraucher (Ökostromumlage), zinsgünstige Darlehen durch ERP-Mittel, zinsgünstige Darlehen durch KfW-Umweltprogramme – zu tragen durch öffentliche Haushalte. Diese Maßnahmen bewirken für den durch Windparks generierten Strom Abnehmerkosten von etwa € 0,07 – 0,08 je KWh, während diese bei einem konventionellen Kraftwerk bei € 0,025 bis 0,03 je KWh liegen. Hierin sind noch nicht berücksichtigt die weiterhin zu erwartenden horrenden Kosten für Speicherung der Überproduktion und den notwendigen Netzausbau für den Transport des Stroms aus den dezentral liegenden Produktions- zu den weit entfernten Verbrauchsstätten in Ballungsgebieten. Die zu erwartenden Belastungen künftiger Generationen und öffentlicher Haushalte haben durchaus „Nachhaltigkeitscharakter“.