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  • "Grundlastkraftwerk" im Windpark-Glossar

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Windpark-Glossar

Nachrangdarlehen

Nachrangdarlehen Ein durch Vertragsbedingungen mit Merkmalen des Eigenkapitals versehenes Darlehen mit der Folge, daß die unbedingte Rückzahlungsverpflichtung des Darlehensnehmers gem. § 488 Abs. 1 BGB gemildert wird oder ganz entfällt. N nehmen eine Stellung zwischen Fremdkapital und Eigenkapital in der Unternehmensfinanzierung ein (Mezzanine-Kapital).

Die Schlechterstellung des Gläubigers aus einem N wird regelmäßig durch seine Rangrücktrittserklärung begründet. Sie bewirkt, daß, solange durch den Rangrücktritt begünstige andere Darlehen bestehen, diese zuerst getilgt sein müssen, bevor der Nachranggläubiger Geld erhält. Dies ist meist erst bei Liquidation oder in der Insolvenz des Schuldners der Fall. Dies bedeutet auch, daß Forderungen der N auf Rückzahlung keinen Insolvenzgrund für den Schuldner liefern können. Diese stärkste Form des Rangrücktritts wird als "qualifizierter Rangrücktritt" bezeichnet. N, die in dieser Weise dem Eigenkapital des Schuldners entsprechen, sind in einem Überschuldungsstatus nicht zu bilanzieren. Die öffentlichen Angebote von Windpark-Projektierern, sich an deren Finanzierung zu beteiligen, schließen häufig N ein (Geldanlageformen im Primärmarkt der erneuerbaren Energien).