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Windpark-Glossar

Fondsnebenkosten

Fondsnebenkosten Aufwendungen des Initiators eines Windparks (hier insbesondere in der Form der Kommanditgesellschaft) in der Gründungsphase. In den den meisten Fällen übernehmen die dem Aufwand entsprechenden Leistungen dem Initiator nahestehende Gesellschaften, die sich dafür ihre vorbereitenden Tätigkeiten, die auch bei der 10. Wiederholung nicht billiger werden, zusätzlich zu dem entlohnen lassen, was sie während der Betriebsphase aus dem Windpark-Betrieb ziehen. Im Einzelnen sind von den  Kommanditisten mit den F folgende Leistungen abzugelten (sie werden im folgenden etwas genauer ausgeführt, um dem Leser eine Urteilsgrundlage für die Planungsgenauigkeit eines Verkaufsprospektes an die Hand zu geben, abweichende Bezeichnungen in den Prospekten sind möglich): Konzeption ist i. w. die geistige Leistung des Erkundens von Bedingungen und Möglichkeiten, mittels der Erzeugung von Windenergie Geld zu verdienen, die i. d. R. vom Initiator erbracht wird. Dazu gehört die Auswahl geeigneter Standorte, Anlagentypen, Vertragspartnern und die Erarbeitung der sonstigen Faktorkombination hinsichtlich Produktion, Finanzierung und Vertrieb, die bis zur Realisierung eines Geldflusses erforderlich ist. Gutachten sind Äußerungen fachkundiger Dritter zu Fragen der Standorteignung in geologischer, hydrologischer oder ökologischer Sicht, ferner über Fragen der steuerlichen und allgemeinrechtlichen Bedingungen des Vorhabens, nicht zuletzt auch Ertragsgutachten zur Windsituation. Ohne Genehmigung keine Windparks. Diese ist bei den in den einschlägigen Gesetzen genannten Behörden unter Vorlage geeigneter Unterlagen einzuholen, auch hierfür ist u. U. rechliche Beratung nötig. Die Beachtung von Kapitalanlegerschutzbestimmungen erfordert bei öffentlichem Angebot von Beteiligungen die Veröffentlichung eines Prospektes  nach einem umfangreichen Katalog von Bestimmungen über den notwendigen Inhalt, der zum großen Teil wiederkehrend ist. Intensive Arbeit erfordert allerdings die Darstellung der voraussichtlichen VEL-Lage (Vermögens-, Ertrags- und Liquiditätslage) der Fondsgesellschaft, wenn sie Hand und Fuß haben soll. Für die Prüfung des Prospekts durch das Bundesamt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) fallen Gebühren an. Die Finanzierungsvermittlung betrifft das Einwerben von Eigenkapital durch öffentliches Angebot mittles des Verkaufsprospektes. Je nach dem, wie das Angebot unterbreitet wird und welche Bereitwilligkeit zur Annahme besteht, gestalten sich auch die Aufwendungen des Anbieters. Bis zur „Schließung“ der Emission können Monate vergehen. Dagegen ist die Anforderung von Aufwendungen für Fremdkapitalvermittlung überzogen. Insbesondere bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau stehen Mittel zur Verfügung (auch ERP-Darlehen), die nur auf Maßnahmen der Realisierung der Energiewende warten, in die sie fließen möchten. Die KfW übernimmt es auch, weitere Fördermittel aus anderen Quellen zur Finazierung hinzuzuziehen und die Fremdmittel insgesamt zu „strukturieren“. Dafür wird ohnehin eine Gebühr fällig. Als eigentliche Gründungskosten bleiben noch die Notar- und Gerichtskosten (unentrinnbar) zu erwähnen. Es gilt die Regel, daß diese Kosten durch das Agio zu decken sind.

Was sagt die Datenbank? Angaben zu Fondsnebenkosten sind in Leistungsbilanzen nicht enthalten. Die Datenbank Verkaufsprospekte zeigt, daß im Durschnitt der Fälle die Fondsnebenkosten 3,5 % aller Mittel (einschließlich Fremdkapital), die investiv verwendet werden, betragen. Die Bandbreite reicht dabei von 10% bis 0,5%. Am meisten Geld geben die Initiatoren für Gutachten aus, nämlich 47% aller Fondsnebenkosten. Die weitere Rangfolge: Eigenkapitalvermittlung (17%), Konzeption (15%), Notar- und Gerichtskosten, Sonstiges (12%), Fremdkapitalvermittlung (7%), Rechts- und Steuerberatung (1%) und schließlich Prospekterstellungskosten (1%). Die Datensätze zeigen die Tendenz, die F eher weniger aufgefächert zu präsentiere, was die Einschätzung der Angemessenheit enorm erschwert. Es sind lediglich 18% der erfaßten Vorhaben, für die Gutachtenkosten angegeben werden.