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Offener Brief an die Hessische Verbraucherschutzministerin

 

 

 15.02.2016

Warum gelten Kapitalanlegerschutzvorschriften nicht für die politischen Handlungsreisenden in Sachen Erwerb von Anteilen an Bürgerwindparks?

 

Sehr geehrte Frau Ministerin,

 

 zu Ihrem Geschäftsbereich als Verbraucherschutzministerin gehört die Aufsicht über die Einhaltung von Kapitalanlegerschutzvorschriften, die insbesondere Auklärungspflichten und Beratungspflichten der Promotoren zum Gegenstand haben.

Aufzuklären sind die Anleger rechtzeitig und in verständlicher Form über Art und Risiken der angebotenen Kapitalanlage, damit sie diese verstehen und sich nach vernünftigem Ermessen für oder gegen die Anlage entscheiden können (§ 3 Wertpapierhandelsgesetz – WpHG). Zwar besteht für die Anbieter selbst die Verpflichtung, die entscheidungserheblichen Informationen in Prospektform zu veröffentlichen, jedoch ersetzt dies nicht die nach WpHG notwendige eigenständige Urteilsbildung des Beraters.

Zu beraten sind Anleger darüber, wie die Kapitalanlage in ihr finanzielles und persönliches Bedingungsfeld paßt: „Ein Wertpapierhandelsunternehmen, das Anlageberatung oder Finanzportfolioverwaltung erbringt, muß von den Kunden alle Informationen einholen über Kenntnisse und Erfahrungen der Kunden in Bezug auf Geschäfte mit bestimmten Arten von Finanzinstrumenten oder Wertpapierdienstleistungen, über die Anlageziele der Kunden und über ihre finanziellen Verhältnisse, die erforderlich sind, um den Kunden ein für sie geeignetes Finanzinstrument ... empfehlen zu können. Die Geeignetheit beurteilt sich danach, ob das konkrete Geschäft, das dem Kunden empfohlen wird, ... den Anlagezielen des betreffenden Kunden, die hieraus erwachsenden Anlagerisiken für den Kunden seinen Anlagezielen entsprechend finanziell tragbar sind und der Kunde mit seinen Kenntnissen und Erfahrungen die hieraus erwachsenden Anlagerisiken verstehen kann“ § 4 WpHG). Sie sehen, Frau Ministerin, die Verantwortung für diesen Teil der Verpflichtungen, die Beratungsverpflichtung, läßt sich ohnehin nicht auf ein Verkaufsprospekt abwälzen.

 Natürlich werden Sie einwenden, Politiker seien schließlich keine Anlageberater, selbst wenn sie mit Verve für ein Anlagemodell eintreten, das man rundheraus nur als Steißgeburt bezeichnen kann. Formal haben Sie natürlich Recht, aber im Lichte der Vernunft wäre Ihre Replik ebenso abwegig wie das gesamte dezentrale Energiewendekonzept.

 Die Kapitalanleger werden ihres Anspruchs auf Beratung beraubt, denn die Anteile an den Bürgerwindparks werden nicht über die Banken oder Finanzportfolioverwalter vertrieben (höchstens in ganz seltenen Ausnahmefällen). Aber nicht nur ihren Anspruch auf Beratung verlieren sie damit, sondern Ihre Gesinnungsfreunde auf Landes-, Kreis- und Kommunalebene tun auch noch alles dafür, diese Anlagemodelle in den Markt zu pressen, wofür jedes noch so weit hergeholte Argument gut ist (allen voran die wirtschaftlich unsinnige Behauptung vom Entstehen lokaler Wertschöpfung oder Arbeitsplätze - das kann inzwischen nur noch als bewußte Irreführung gelten). Darüber hinaus auch noch Födermittel ohne Ende und das sauer erarbeitete Geld von Dritten.

Die Perfidie dabei ist, daß die Beratung, auf die der Anleger ein Recht hat, nicht nur nicht gewährt, sondern in ihr Gegenteil verkehrt wird. Das, was Gegenstand der Beratung wäre, nämlich die Erkenntnisgewinnung über Ertrag und Risiko sowie die gegenseitige Bedingtheit dieser Größen, wird mit nicht finanziellen Erwägungen wie „Nachhaltigkeit“, „Verantwortung“ und dergleichen mehr verkleistert und in ein Gesinnungsanlagemodell hineingepreßt, von dem Sie doch selbst nicht mehr wissen, welche Entscheidungsgründe darin eine Rolle spielen und wie sich diese auswirken werden. An vorderster Front zeichnet sich hierbei Ihr Kabinettskollege und Parteifreund vom Ressort Wirtschaft aus.

Sehr geehrte Frau Ministerin, Sie haben doch sonst keine Scheu, den Verbraucherschutzgedanken bis zur Entmündigungserklärung aller privater Wirtschaftssubjekte zu dehnen (die nach Ihren Eingriffen das Nomen „Subjekt“ kaum noch verdienen). Ergreifen Sie doch die hier vor Ihnen liegende sinnvolle Gestaltungsmöglichkeit und erläutern Sie Ihren politischen Freunden, was in dieser Angelegenheit eigentlich ihres Amtes wäre: Bremsen und sich ihrer Verantwortung gegenüber dem Bürger und natürlich gegenüber der Bürgerin erinnern. Sie täten den vielen Gemeindevertretern, die nach dem finanziellen Scheitern ihrer örtlichen Windparks noch ihren Wählern gegenüber treten müssen, einen Gefallen.

Mit freundllichen Grüßen

Das SansSouci Projekt

Gesellschaft für Verwaltungsdienstleistungen mbH

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