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Erneuerbare Energien

Ausschreibung Windenergieanlagen an Land Oktober 2018

 

Am 19.10.2018 veröffentlichte die Bundesnetzagentur die Ergebnisse der vierten Ausschreibungsrunde für Windenergieanlagen an Land vom 01.10.2018.Die Ergebnisse sind, kurz zusammengefaßt, die folgenden:

 

Ausgeschrieben waren 670 MW, der Höchstgebotswert war mit €ct 6,30/KWh festgeschrieben, und die Obergrenze für die gesamte Zuschlagsmenge im Netzausbaugebiet betrug 410 MW. Unter diesen Bedingungen wurden lediglich 62 Gebote über insgesamt 400 MW eingereicht.

 

Davon waren 5 Gebote mit insgesamt 37 MW Gebotsmenge auszuschließen. Die von der Bundesnetzagentur angegebene regionale Verteilung der Zuschläge gibt folgende Tabelle wieder:

 

Land Anzahl Gebote Gebotsmenge in MW
Bayern 10 69
Brandenburg 9 63
Niedersachsen 6 42
Nordrhein-Westfalen 6 25
Baden-Württemberg 4 31
Summe 35 230

Tab. 1: Regionale Verteilung der Zuschläge 01.10.2018 nach Angaben der Bundesnetzagentur

 

Auch zu dieser Darstellung bemerkt die Bundesnetzagentur wieder, "Das Netzausbaugebiet hatte in dieser Ausschreibung erneut keine Auswirkungen auf die Zuschlagsentscheidungen". Das heißt nicht etwa, daß keine Zuschläge auf das Netzausbaugebiet entfielen, sondern vermutlich nur, daß die im Netzausbaugebiet gebotene Ausschreibungsmenge unterhalb der festgesetzten Grenze von 410 MW blieb.

 

Unsere Verteilung der Zuschläge nach Postleitgebieten zeigt, daß 20 Zuschläge auf das Netzausbaugebiet entfielen; drei davon auf Bürgerenergiegesellschaften (insgesamt wurden diese mit 10 Zuschlägen bedacht). Offenbar liegen nunmehr einige immissionsschutzrechtliche Genehmigungen für Bürgerenergiegesellschaften vor, so daß diese wieder, wie schon am 01.08.2018 zu erkennen, in Ausschreibungen auftreten (was die Betreiber der Energiewende mit ziemlich gemischten Gefühlen sehen).

 

Die Gebotswerte der bezuschlagten Gebote reichten von €ct/KWh 5,00 bis €ct/KWh 6,30; mengengewichtet ergibt sich daraus ein Durchschnittswert von €ct/KWh 6,26. Auch hier ist wieder festzuhalten, daß mit den Zuschlägen nicht der Erlös festgeschrieben ist, mit dem die Bieter existieren müssen: Es gilt immer noch § 46 Abs. 1 und 2 EEG mit einem anzulegenden Wert für 2018 von €ct/KWh 8,38.

 

Daß die ausgeschriebene Gebotsmenge von den Bietern mit ihren Angeboten unterschritten wird, und zwar derart deutlich, ist bei keiner der bisherigen Ausschreibungen vorgekommen. Da ein anzulegender Wert von € 0,0838 durchaus auskömmlich ist, sofern die Anlagen nur vor dem 01.01.2019 ans Netz gehen, kann man vermuten, daß viele Bieter eben dies nicht als gewährleistet ansahen. Ihr Ziel dürfte sein, für die Ausschreibungsrunden 2019 ff. auf eine erneute Erhöhung der Höchstgebotswerte nach § 85a EEG hinzuwirken.

 

Jedenfalls erfordert diese Zurückhaltung nicht unbedingt die bereits allseits geforderten und vom Bundeswirtschaftsminister schon in Aussicht gestellten Sonderausschreibungen.

 

Da für die folgenden Ausschreibungsrunden ein Verfahrenswechsel zu erwarten ist, werden wir in Kürze erst einmal eine Gesamtdarstellung der ersten beiden Ausschreibungsjahre veröffentlichen.

 

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