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  • "Rückbau von Windrädern - eine vernachlässigte Aufgabe" in Erneuerbare Energien

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Erneuerbare Energien

Mainzer Stadtwerke AG, nachgeschaut

08.06.2018  Zur Vorgeschichte:

In einem angeblich schlecht recherchierten Bericht der ARD (Report Mainz) war der Mainzer Stadtwerke AG (vormals Stadtwerke Mainz AG) im Jahr 2015 vorgehalten worden, unrentable Windpark-Beteiligungen eingegangen zu sein. Heute kann nachgeprüft werden, wer hier die Nase im Wind hatte.

Bei den ersten Jahresabschlüssen von Windparks, insbesondere in der Rechtsform der GmbH & Co. KG, sind folgende Merkmale typisch:

Von u. U. mehreren geplanten Windrädern gehen nicht alle gleichzeitig und nicht unbedingt am 01. Januar des ersten Geschäftsjahres ans Netz, das ist bei der Erlössituation der oftmals ersten beiden Geschäftsjahres zu berücksichtigen. 

Dies gilt mit umgekehrtem Kennzeichen auch für den Abschreibungsaufwand, wenn Anschaffungskosten der Windräder sukzessive anfallen.

Ebenso ist auch der Zinsaufwand zu beurteilen, wenn Fremdkapital entsprechend der Errichtung oder Inbetriebnahme der Windräder aufgenommen wird.

Tendentiell gilt: Hohe Abschreibungen und Zinsaufwendungen der ersten Betriebsjahre führen zu Jahresfehlbeträgen in der steuerlichen Gewinnermittlung, in den letzten Betriebsjahren tendieren diese Aufwendungen hingegen gegen "Null". Umgekehrt verhält es sich mit den Ausschüttungen an die Beteiligten: Der Zufluß an Erlösen kann  nach Abzug der liquiditätswirksamen Aufwendungen verteilt werden, wozu z. B. die Abschreibungen nicht zählen. In welchem Umfang dies geschehen kann, hängt auch von den Fremdkapitaltilgungen ab.

Die im folgenden betrachteten Windparks sind relativ jung, jedoch liegt ihre Installation und Inbetriebnahme einige Jahre zurück und die Erlösbetrachtung ist nicht durch unvollständige Betriebsjahre getrübt.

 

Aktuelle Jahresabschlüsse:

 

Windpark Rheinhessen I GmbH & Co. KG

2016 in T€ 2015 in T€
Jahresüberschuß/-fehlbetrag -349 +46
Abschreibungen +1.329 +1.329
Tilgungen -1.124 -1.171
Zuführungen(+)/Auflösungen(-) von Rückstellungen +21 -1
Zuführungen(-)/Auflösungen(+) von aktiven RAP´s -40 -40
Zuführungen(+)/Auflösungen(-) latenter Steuern +27 -15
Cash Flow -136 +148

 

Windpark Heimersheim GmbH & Co. KG

2016 in T€ 2015 in T€
Jahresüberschuß/-fehlbetrag -77 +28
Abschreibungen +502 +502
Tilgungen -566 -566
Zuführungen(+)/Auflösungen(-) von Rückstellungen +13 +7
Zuführungen(-)/Auflösungen(+) von aktiven RAP´s -54 -59
Zuführungen(+)/Auflösungen(-) latenter Steuern -3 +12
Cash Flow -185 -76

 

Für beide Windparks war die Entwicklung von 2015 nach 2016 gemessen an den Jahresüberschüssen/-fehlbeträgen nicht ganz erfreulich, entscheidend für den Anteilseigner, insbesondere für den, der das steuerliche ergebnis nicht in seine Einkommnsteuereklärung einfließen läßt, ist indessen der Kassenzufluß. Dieser zeigt in beiden Fällen die gleiche Entwicklung; im Falle Rheinhessen I war im Jahre 2015 eine nennenswerte Ausschüttung möglich. Bezieht man diese auf das eingesetzte Kapital der Kommanditisten von T€ 3.600 (ohne Berücksichtigung der zwischenzeitlich geleisteten Zuschüsse) ergibt sich ein Ausschüttungssatz von 4%. Allerdings zeigt die Entwicklung des Cash Flows auch, daß dieser Ausschüttungssatz keineswegs dauerhaft zu erwarten ist. Dies wird auch aus Folgendem deutlich.

Die Erlöse pro gelieferter Mengeneinheit sind für die Windparks förderrechtlich fixiert: Beide Windparks erhalten je eingspeister Kilowattstunde als Einspeisevergütung gem. EEG, als Managementprämie für Direktvermarktung und als Dienstleistungsentgelt einen Betrag von insgesamt gut € 0,10. Aus folgender Tabelle ist ablesbar, daß die Einspeisungserlöse von 2015 auf 2016 um 15% (Windpark Rheinhessen I) bzw12% (Windpark Heimersheim) gefallen sind - man stelle sich diesen Umsatzeinbruch bei einem Mittelständler vor! Das, was die Lastganglinien zur Einspeisung der Erneuerbaren Energien zeigen, wird hier bestätigt: Ihre Volatitlität ist eigentlich das Killerargument für den weiteren Ausbau (s. auch Windkraft Pro oder Contra: ine Güterabwägung?).

Mit Rücksicht auf die Zukunftsfestigkeit der Planungen sollten die Rückstellungen betrachtet werden. Zur Erfüllung der Rückbauverpflichtungen sollten am Ende der Betriebsdauer für Windpark Rheinhessen I etwa T€ 650 und für Windpark Heimersheim etwa T€ 280 zur Verfügung stehen, wenn man den Maßstab Hessens (Nabenhöhe x 1000 pro Windrad) anlegt. Mit den ausgeweisenen bisherigen jährlichen Rückstellungszuführungen werden diese Beträge nicht erreicht.

Die installierte Leistung beträgt in Waldalgesheim (Windpark Rheinhessen I) 12.200 KW und in Heimersheim 6.800 KW. Daraus ergeben sich die geleisteten Volllaststunden wie folgt:

 

Nennleistung UE 2015 in T€ UE 2016 in T€ Volllaststd. 2015 Volllaststd. 2016
Windpark Rheinhessen I 12.200 KW 2.355,6 2.010,6 1.930 (22%) 1.650 (19%)
Windpark Heimersheim 6.800 KW 1.130,3 992,2 1.662 (19%) 1.460 (17%)

 

Die errechneten Volllaststunden bedeuten eine Verfügbarkeit der Anlagen in Höhe der in Klammern hinzugesetzten Prozentangaben - ernüchternd.

Es wäre wirklich an der Zeit zu erfahren, afgrund welcher Ertragsgutachten die Mainzer Stadtwerke AG solche Beteiligungen eingegangen ist.