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Erneuerbare Energien

Deutsche Energiepolitik: erfolglos und interessenwidrig


 

 

Inhalt

 

 

Ein Jahr Erfahrung mit dem Ausschreibungsverfahren für Windenergieanlagen

 

Zur Vorhersage künftiger Stromkosten ungeeignet

 

Ausschreibungsverfahren für WEA, die nach dem 31.12.2018 in Betrieb gehen

 

Warum sinkt die CO2-Emission Deutschlands nicht entsprechend dem Zubau an Windenergieanlagen?

 

Deutschland wird zum Gejagten eigennütziger Konkurrenten

 

Energiebilanzen zeigen die Interessengebundenheit der Standpunkte der Konkurrenten

 

   Kanada

   Frankreich

   Groß-Britannien

   Italien

   Deutschland

 

Das deutsche Dilemma ist hausgemacht

 

In babylonischer Gefangenschaft des Atomausstiegs

 

Das Resümee kann nur lauten: Nicht bestanden

 

 

 

Ein Jahr Erfahrung mit dem Ausschreibungsverfahren für Windenergieanlagen

 

 

Der künftige Zubau von Windenergieanlagen an Land wird durch Ausschreibungen der Bundesnetzagentur bestimmt. Die drei für 2017 vorgesehenen Ausschreibungstermine für Windenergieanlagen (WEA) an Land sind absolviert, die Ergebnisse durch die Bundesnetzagentur veröffentlicht worden. WKA auf See werden erst bei einer Inbetriebnahme ab 2021 in ein Ausschreibungsverfahren einbezogen, das nach dem Windenergieanlagen-auf-See-Gesetz (mit einer Übergangsphase bis 2025) geregelt werden wird; bis dahin ist der anzulegende Wert für eine WKA auf See nach den Bestimmungen des EEG 2014 zu bestimmen.

 

Zu den drei Terminen in 2017 (01.05., 01.08. und 01.10.) waren insgesamt 2800 MW installierter Leistung ausgeschrieben, die eingereichten Gebote erreichten dagegen eine Strommenge von 7655 MW. Es erhielten 198 Bieter Zuschläge auf Gebotswerte (Anzulegende Werte) zwischen minimal 2,20 Ct./KWh (01.10.2017) und maximal 5,78 Ct./KWh (01.10.2017). Insgesamt wurde eine installierte Leistung von 2820 MW zugeschlagen. Unterstellt, die entsprechenden Anlagen leisteten im Durchschnitt 1700 Volllaststunden (Verfügbarkeit von 19,4%), betrüge ihre Einspeisung ins Netz 547 MW/h (unrealistisch ist diese Annahme nicht, ist doch für WEA an Land für 2016 eine durchschnittliche Volllaststundenzahl von 1600 zu errechnen - s. Kohleverstromung Daten zur Erzeugung und CO2-Emission 2010 2016). Natürlich erfordert das neue Ausschreibungsverfahren auch wieder Ausnahmen bei der Förderung. Zum ersten: Das Netzausbaugebiet (Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen sowie die östlichen und nördlichen Teile Niedersachsens) bietet seinen WEA-Betreibern derart günstige meteorologische Bedingungen, daß, wie die Bundesnetzagentur schreibt, „der Strom weder vor Ort verbraucht noch zu den Verbrauchszentren im Süden Deutschlands abtransportiert werden kann“. In der Vergangenheit machte dies ein „Einspeisemanagement“ (§ 14 EEG 2014), eine Abregelung der WEA, erforderlich (die den Betreibern allerdings abgegolten wurde). Im Ausschreibungsverfahren ist nun vorgesehen, daß die Bundesnetzagentur Geboten aus dem Netzausbaugebiet nur solange einen Zuschlag erteilt, bis eine von ihr für dieses Gebiet festgesetzte Gebotsmenge erreicht ist. Im Jahr 2017 waren die Obergrenzen auf 258 (01.05.), 322 (01.08) und 431 (01.10.) KW (wohl eher MW) festgesetzt. Da die Ausschreibungen auf installierter Leistung beruhen, können gleichwohl bei zu großer Arbeit (Leistung in der Zeit) der WEA im Netzausbaugebiet auch künftig noch Abregelungen notwendig werden. Zum zweiten: Besondere Vorteile gelten für Bürgerenergiegesellschaften, die sich im Wesentlichen durch eine starke Beteiligung natürlicher Personen am Kapital auszeichnen: (mindestens 51%, kein Anteilseigner mehr als 10%, Hauptwohnsitz seit einem Jahr dort, wo die Anlage betrieben werden soll) und durch eine gewisse Kleinteiligkeit (für Anlagen bis zu 18 MW, die nicht mehr als 6 WEA zählen). Diese können Gebote ohne vorherige immissionsschutzrechtliche Genehmigung einreichen. Als Bürgerenergiegesellschaften sind hier solche benannt, die diese Bezeichnung oder eine ähnliche, die auf dieses Wesentliche hinweist, in ihrer Firma führen. Ihre Anzahl beträgt für 2017 149, sie stellen damit gut 75% aller Bieter. Die gewollte lokale Bedeutung der Bürgerenergiegesellschaften ist auf Grund der Voraussetzungen offensichtlich, die Motive der Bürger für eine Beteiligung an diesen speisen sich zumeist aus den bekannten propagierten positiven Wirkungen auf die Umwelt. Zur Aktualisierung einiger der angegebenen Werte s. Windenergieanlagen an Land - Ausschreibungsergebnisse 01.02.2018.

 

Häufig wird als persönlich haftender Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft die sog UG (haftungsbeschränkt) gewählt, die Ein-EURO-GmbH nach dem GmbH-Gesetz. In der Rechtsform einer UG (haftungsbeschränkt) als reiner Kapitalgesellschaft nahm 1 Bieter, als UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG nahmen 38 Bieter (sie sind sämtlich Bürgerenergiegesellschaften und stellen damit ungefähr ein Viertel dieser Teilmenge aller Bieter mit Zuschlägen dar) an den Ausschreibungsrunden von 2017 teil. Die Bürgerenergiegesellschaften werden zudem mit dem höchsten im Verfahren erteilten Zuschlagswert bedacht, sofern sie ein Gebot eingereicht haben, das einen Zuschlag erhalten hat. Wer sich als Bieter solche Verfahrensvorteile gesichert hat, wird sich als ein solcher im Netzausbaugebiet vielleicht gewundert haben, warum er nicht zum Zuge gekommen ist.

 

Die Bundesnetzagentur veröffentlicht diejenigen Bieter, deren Gebote in einem Ausschreibungstermin einen Zuschlag erhalten haben mit Bieternamen, Gebotsnummer des Bieters (soweit vom Bieter angegeben), die Zuschlagsnummer und den angegebenen Standort der Anlage. Anzahl und technische Daten der Anlagen, gebotene Strommengen oder die Gebotswerte werden nicht veröffentlicht. Einige der zu erhaltenden Angaben der Bieter sollten gleichwohl betrachtet werden.

 

Die künftigen Standorte der WEA mit Zuschlag sind anzahlbezogen in etwa ebenso verteilt wie die der Bestandsanlagen im Bundesgebiet an Land am 31.12.2016. Im Netzausbaugebiet erhielten 72 Projekte (= 36,4%) einen Zuschlag, wobei Mecklenburg-Vorpommern mit 34 Anlagen besonders hervorsticht. Als Länder außerhalb des Netzausbaugebietes sind Brandenburg und Nordrhein-Westfalen (letzteres besonders im westlichen Bereich ohne nennenswerte Vorgebirge zur Nordseeküste hin) stärker vertreten. Im Inneren hat der nördliche Raum Hessens bis hinunter in die Region Vogelsberg mit 11 Zuschlägen recht gut abgeschnitten. Taunus, südlicher Vogelsberg, Rhön und Odenwald tauchen in der Statistik nicht auf. Insgesamt ist die Südhälfte des Bundesgebiets überhaupt nur sehr schwach vertreten.

 

Dies sind Momentaufnahmen, die auch wegen fehlender Angaben über den jeweils beantragten Zubau an installierter Leistung nur Vermutungen über den tatsächlichen Leistungszuwachs zulassen. Auch ist nicht zu erkennen, ob Gebote aus den unterrepräsentierten Regionen schlicht fehlten oder ob sie nur keinen Zuschlag erhielten. Das Bild dürfte zusätzlich durch Mitnahmeeffekte verzerrt werden, die von bis zum 31.12.2016 immissionsschutzrechtlich genehmigten Anlagen verursacht wurden, die noch nach den Bestimmungen des EEG 2014 realisiert werden sollten. Hierüber liegen aber noch keine veröffentlichten Angaben vor. Selbst die Bundesnetzagentur wird erst nach einigen Monaten wissen, welche Leistung aufgrund der Ausschreibungen von 2017 tatsächlich installiert werden wird, denn viele Bieter sind Bürgerenergiegesellschaften, die nicht unbedingt eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung vorweisen mußten (die ja auch noch verweigert werden kann) und deren Rechtsform auf die Aufbringung des erforderlichen Kapitals in knappster Quantität gerichtet ist. Die diesen Gesellschaften eingeräumten Privilegien wurden für die Ausschreibungen zum 01. Februar 2018 und zum 01. Mai 2018 ausgesetzt, um die Schmerzensschreie der Windbranche zu dämpfen - das trägt schon Züge der Hilflosigkeit (s. den oben verlinkten Artikel).

 

Zur Vorhersage künftiger Stromkosten ungeeignet

 

 

Auch die erteilten Zuschläge sind für künftig durch den Staat aufzuwendende Förderbeträge völlig unbeachtlich: Kann es sein, daß ein Bieter einen Gebotswert von 5,78 Ct./KWh genannt hat (Höchstzuschlag in 2017) oder gar einen Gebotswert von 2,20 Ct./KWh (Mindestzuschlag in 2017) für auskömmlich hält, wo doch in aller Regel der geförderte Erlös pro Kilowattstunde bis Dato bei 8,89 Ct. pro Kilowattstunde lag? Sind die Windverhältnisse oder die WEA derart günstiger geworden, daß sie auch bei solchen Vergütungen einen rentablen Betrieb der Anlagen ermöglichen? Hier ist in Rechnung zu stellen, daß für Anlagen, deren Anzulegender Wert gesetzlich bestimmt wird (also diejenigen, die eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach dem 31.12.2016 erhalten haben und um solche dreht es sich hier ja), ein Anzulegender Wert von 8,38 Ct./KWh gilt, wenn sie vor dem 01.01.2019 in Betrieb genommen werden. Dieser Wert gilt für 5 Jahre, danach setzt eine Überprüfung dieser Festsetzung ein, die zu geringfügigen Ermäßigungen führen kann, der Abschmelzungsprozeß ist dem des EEG 2014 für die Einspeisevergütung nachgebildet. Alle Bieter, die vom Einhalten der Frist für die Inbetriebnahme ihrer Anlagen ausgingen, konnten und können daher unabhängig von dem von ihnen gewählten Gebotswert mit einer Vergütung ihres Stroms in Höhe von zunächst 8,38 Ct./KWh fest rechnen, so lange sie nur überhaupt im zuschlagsfähigen Bereich mit ihrem Gebot lagen. Allzu hoch durfte ihr Gebotswert also nicht liegen. Die in 2017 und für 2018 zu erwartenden Gebotswerte sind daher völlig untauglich für eine Prognose der ab 2018/2019 einzureichenden Gebotswerte. Erst die Gebote derjenigen Anlagenbetreiber, die wegen der Inbetriebnahme ihrer Anlagen erst ab dem 01.01.2019 nicht mehr mit dem gesetzlich fixierten Anzulegenden Wert rechnen können, werden u. U. Anhaltspunkte für die Höhe einer staatlichen Förderung „unter Marktbedingungen“ liefern. Die Bieter in den Runden zuvor haben nur etwas am Losrädchen gedreht.

 

Ausschreibungsverfahren für WEA, die nach dem 31.12.2018 in Betrieb gehen

 

 

Erst für die späteren Angebotsrunden und WEA, die nach dem 31.12.2018 in Betrieb gehen, werden die Bieter ihre Gebotswerte nach erwarteten Kosten, Winderträgen und Ausschüttungserwartungen zu kalkulieren haben. Einziger Fixpunkt der Kalkulation: Der Höchstwert für den Gebotswert (Anzulegenden Wert) von zunächst 7,00 Ct./KWh (in 2017) bezogen auf den Referenzstandort. Ab dem 01.01.2018 wird der Höchstwert jeweils durch die um 8% erhöhten Durchschnittswerte der Höchstzuschläge für die letzten drei Ausschreibungsrunden ersetzt (§36 b EEG 2017). Die Richtung und das Ausmaß dieser Veränderungen des Höchstbetrages sind offen; davon daß er steigen kann, geht auch der Bundesverband Windenergie e. V. aus. Die Gebote der Ausschreibungsteilnehmer sind auf den Referenzstandort zu beziehen (§36 h EEG 2017). Neben anderen Merkmalen zeichnet sich dieser durch eine mittlere Jahreswindgeschwindigkeit von 6,45 m/s aus. Der Anlagenbetreiber hat für den zu realisierenden Anlagentyp aufgrund von deren Leistungskennlinie am Referenzstandort den Ertrag für einen fünfjährigen Betriebszeitraum fiktiv zu ermitteln. Der Referenzertrag bildet die 100%-Basis für die weiteren Vergleichsbetrachtungen zur Ermittlung des Korrekturfaktors für den Gebotswert, am Referenzertrag ist der Standortertrag der geplanten Anlage zu messen. Der prozentuale Anteil des Standortertrages am Referenzertrag (Gütefaktor) bestimmt den Korrekturfaktor, mit dem der Gebotswert zu multiplizieren ist, um zum Anzulegenden Wert der Anlage zu gelangen. Diese Berechnung obliegt dem Netzbetreiber, dem der Bieter die im Gütefaktor zum Ausdruck kommenden Standortbedingungen nachzuweisen hat. Die Wirkungsweise läßt sich beispielhaft zeigen, wobei andere Ertragsmerkmale einer WEA außer der reinen Windgeschwindigkeit unter den Tisch fallen sollen. Will ein Anlagenbetreiber seinen Windpark auf dem Taunuskamm errichten, kann er mit einer mittleren Jahreswindgeschwindigkeit von 4,3 m/s rechnen (nach Zahlen der Wetterstation des Deutschen Wetterdienstes auf dem Kleinen Feldberg). Dieser Wert entspricht 66,67% der Windgeschwindigkeit am Referenzstandort, hat damit nur einen Gütefaktor von 70%. Dieser Gütefaktor führt zu einer Multiplikation des Gebotswerts mit dem Faktor 1,29. Hätte der Bieter beispielsweise einen Gebotswert auf den Referenzstandort in Höhe des höchsten Zuschlags der Auktion vom 01.08.2017 (5,78 Ct,/KWh) eingereicht, so erhielte seine Anlage einen Anzulegenden Wert von 7,46 Ct./KWh.

 

Für die folgenden 20 Betriebsjahre bildet dieser Wert den gleichbleibenden Gesamterlös pro an der Strombörse (oder an einen anderen Marktteilnehmer) veräußerten Kilowattstunde Strom. Die Förderung im eigentlichen Sinne besteht im Ausgleich der Differenz zwischen dem Anzulegenden Wert und dem niedrigeren, und vor allen Dingen schwankenden, Börsenpreis durch die sog. Marktprämie. Den produzierten Strom haben die Anlagenbetreiber an der Strombörse oder an andere Dritte vollständig zu verkaufen (Direktvermarktung). Am 07.12.2017 hätte der betrachtete Bieter/Anlagenbetreiber an der Strombörse einen Kilowattstundenpreis von 3,59 Ct. erzielt. Der Förderbetrag (Marktprämie) hätte demzufolge 3,87 Ct./KWh betragen müssen. Durch die Förderung erzielt der Anlagenbetreiber in diesem Beispiel mehr als den doppelten Stromerlös eines thermischen Kraftwerks. Deutlicher ist nicht zu zeigen, wie die Einspeisung von Strom aus WEA an Land in die Netze die Stromkosten erhöht. Für die Anzulegenden Werte seiner Anlagen sollte darum jeder Anlagenbetreiber künftig veröffentlichungspflichtig sein.

 

Das Gesetzgebungsverfahren zum EEG 2017 begleitet die Bundesregierung mit den üblichen Erklärungen. Zu der neuen gesetzlich normierten Vorgehensweise sieht sie keine Alternative; eine zuverlässige Begrenzung oder gar Entlastung von der EEG-Umlage für Haushalte und Unternehmen ist nicht Ziel der Novelle (obwohl als solches noch im Eckpunktepapier 2016 des Bundeswirtschaftsministers bezeichnet); Kosten für den Bundeshaushalt entstehen nicht, schließlich tragen ja die Verbraucher die EEG-Umlage. Die Bundesregierung weiß wohl selbst, daß sie eine verläßliche Prognosegrundlage nicht geschaffen hat. Der Grund dafür liegt in den selbst angelegten Fußfesseln: dem Ausbaukorridor und den im EEG formulierten verpflichtenden Ausschreibungsmengen. Letztere betragen derzeit 2.800 MW installierter Leistung pro Jahr, ab 2020 steigt der Betrag auf 2.900 MW pro Jahr. Der Höchstbetrag eines Gebotswertes bzw. des Anzulegenden Werts ist, wie eingeräumt wird, auch nach oben offen; demzufolge müssen es auch die Gebotswerte der Bieter selbst sein. Für ein Steigen der Gebotswerte können höhere Anlagenpreise, steigende Pachten oder Hebesätze der Gemeinden, vielleicht aber auch nur die die tatsächlichen Risiken abbildenden Rückstellungen für Rückbauverpflichtungen sein. Den Hauptgrund aber liefert der Gesetzgeber selbst: Er hat offengelegt, daß ihm seine Ausbauziele für die Erneuerbaren Energien über alles gehen und er sie bei Strafe der Exkommunikation durch die internationale Staatengemeinschaft auch erfüllen will. Dieses Bewußtsein reicht bis in die kleinste kommunale Gliederung. Der Gesetzgeber hat die Rolle eines Käufers übernommen, dem bis zu einer Mengenobergrenze jeder geforderte Preis genehm ist. Dieses ist nicht “marktmässig“, sondern ein solcher Markt wäre ein sehr mäßiger. Die Ausschreibungsteilnehmer sind hiermit herzlich zu einem abgestimmten Gebotsverhalten eingeladen; man kennt einander ja, und der Organisationsgrad der Branche ist nicht eben gering. Eine Neigung, internationaler Kritik durch Erhöhung der Ausschreibungsmengen und Hinnahme zu hoher Gebotswerte auszuweichen, kann auch nicht ausgeschlossen werden (und siehe, der Sündefall ist bereits eingetreten, s. o., noch nicht einmal aufgrund internationalen Drucks, sondern weil einige Lobbyisten unter den deutschen Anbietern Bauchgrimmen bekommen haben. Dahin ist der Vorsatz, das Ausschreibungsverfahren möglichst zur Begrenzung der Stromkosten oder für eine engere Bürgerbindung zu nutzen: Nichts ist so schnell und radikal gewendet, wie die von einer Gesinnungspolitik vorgegebene Richtung). Die ganze Novelle ist extrem bürokratisch, kontrollintensivst und dennoch in ihren Auswirkungen nicht vorhersehbar. In ihrer hektischen Bemühtheit, ihrer ideologisch motivierten Kleinteiligkeit und ihrer fehlenden Zielgerichtetheit, erkennbar am Verzicht darauf, Imponderabilien möglichst auszuschalten, ist diese Energiepolitik, soweit sich dies bereits aus dem Bisherigen ergibt, kläglich.

 

 

Warum sinkt die CO2-Emission Deutschlands nicht entsprechend dem Zubau an Windenergie-anlagen?

 

 

Erneuerbare Energieträger treiben Stromgeneratoren. Durch ihren Einsatz soll primär Elektrizität gewonnen werden, die diejenige von CO2 emittierenden Kohlekraftwerken produzierte ersetzen soll. Wie erfolgreich ist Deutschland in der Verwirklichung seines Reduktionsziels?

 

Alle seit dem Stromeinspeisegesetz vom 07.12.1990 im Rahmen der Energiewende betriebenen Aktivitäten haben bisher den Rückfall Deutschlands im CO2-Emissionsvermeidungswettlauf nicht verhindern können. Nach Daten des gesamten europäischen Emissionshandels liegt die Emissionsminderung in Deutschland (seit 2005: 13%) deutlich unter dem europäischen Durchschnitt (seit 2005: 26%). Doch daraus zu schließen, Deutschland hätte nichts getan, wäre verfehlt. Deutschland hat nur das Falsche getan und in dessen Folge seinen Bürgern den höchsten Strompreis (30,5 ct/KWh) Europas zugemutet. Diesen Podestplatz teilt es sich mit Dänemark, dessen Steuer- und Abgabenanteil an diesem Preis allerdings 58% beträgt (in Deutschland beträgt er 51%). Dänemark, das seinen Strom fast ausschließlich durch den Einsatz erneuerbarer Energien produziert, verwirklicht offenbar ebenfalls keinen günstigen Energiemix.

 

Seit der UN-Klimakonferenz in Bonn (06.11.2017 - 17.11.2017) zieht die Kohleverstromung in Deutschland wieder Aufmerksamkeit auf sich. Bei einem Wirkungsgrad von nur ungefähr 40% der Kohleverbrennung für Elektrizität gehen pro erzeugter Kilowattstunde Strom ungefähr 1.075 g Kohlendioxid oder 930 g Kohlendioxid für Braunkohle bzw. Steinkohle in die Luft (Wagner, Koch, Burkhardt, CO2-Emissionen der Stromversorgung, BWK, Band 59 (2007), Nr. 10). Windkraftanlagen zur Stromerzeugung sind dagegen CO2-Emissionen in nur vernachlässigbarem Umfang nachzuweisen. Warum aber zeitigt die vehement betriebene Ausweitung des regenerativen Wirtschaftszweiges keine Erfolge bei deren Reduzierung?

 

Von Ende 2010 bis Ende 2016 wuchs die installierte Nennleistung von Windkraftanlagen von 26,8 GW auf 49,6 GW (Steigerung von 85%) und deren Bruttostromerzeugung im gleichen Zeitraum von 37,8 TW auf 79,8 TW (Zuwachs von 111%), während Bruttostromerzeugung von Steinkohle und Braunkohle dennoch zwischen 2010 und 2013 von 262 TWh auf 289 TWh anstieg und am Ende des Jahres 2016 wieder beim Ausgangswert des Jahres 2010 angelangt war. Für die CO2-Emissionen der Kohlekraftwerke gilt dasselbe, also Ende 2016 ein Emissionsvolumen in Höhe dessen von Ende 2010.

 

Die vermehrte Errichtung von Windkraftanlagen mit der daraus folgenden erhöhten Stromerzeugung hat also nicht zu Verringerung der Stromproduktion durch thermische Kraftwerke geführt. Da Strom (noch) kein in den hier zu betrachtenden Größenordnungen lagerfähiges Produkt ist, wurde auch der von Kohlekraftwerken produzierte Strom abgenommen, also verbraucht. Teilweise geschah dies bei Zahlung negativer Exportpreise durch Einspeisung in die Netze von Nachbarstaaten. In aller Regel aber wurde der konventionell produzierte Strom im Inland dringend zum Ausgleich der ganz erheblichen Fehlmengen benötigt, die aus der mangelnden Grundlastfähigkeit (Grundlast) des Windstromes und der Abschaltung von Kernkraftanlagen folgen. Es kann daher keine Rede davon sein, daß "Windstrom" "Kohlestrom" ersetzt hätte. Daraus folgt, daß die CO2-Emissionenen der Kohleverstromung ebenfalls nicht reduziert werden konnten. Die oben genannte Größe für die CO2-Emission der Kohleverstromung kann man dabei getrost weiterhin annehmen. Nichts spricht gegen diese Annahme, denn keiner der zum üblichen Publikationskreis in dieser Frage gehörenden Autoren vermeldet einen technischen Fortschritt: Umweltbundesamt (Hrsg.), Position/April 2015, Klimabeitrag für Kohlekraftwerke - Wie wirkt er auf Stromerzeugung, Arbeitsplätze und Umwelt?, schlägt gerade wegen des ausgebliebenen technischen Fortschritts einen finanziellen Beitrag der Kohlekraftwerke auf den Einsatz von Kohle vor; Agentur für Erneuerbare Energien (AEE), Kohlekraftwerke schließen um Klimaziele zu erreichen, Dezember 2015, fällt auf Grund der selben Diagnose nur die brutalere Abschaltvariante ein; der Informationsdienst heise online berichtet am 26.11.2014 über Forschungsvorhaben von Wissenschaftlern des Massachusetts Institute of Technology (MIT), CO2-Emissionen mittels eines neuen Beschichtungsverfahrens für Turbinen zu vermindern, Erfolge dürften sich in praxi während unseres Untersuchungszeitraums noch nicht eingestellt haben. Daß ein Wirtschaftszweig, dem beständig sein nahes Ende vorgehalten wird, keine eigenen Forschungs- und Entwicklungsanstrengungen in dieser Frage unternimmt, ist nur zu verständlich, zumal Emissionsberechtigungen ja recht günstig zu erwerben waren. Der Preisvergleich zwischen einer Investition zur Emissionsvermeidung und dem Zertifikatspreis einer Emissionsberechtigung war nicht immer einladend, den Weg zum technischen Fortschritt zu suchen.

 

Das bisher in Deutschland einzig wirksame Regulativ zur Reduzierung von CO2-Emissionen ist der Europäische Emissionsrechtehandel. Wieviel CO2 durch industrielle Prozesse in Deutschland und Europa in die Luft entlassen wird, bestimmt sich nach seinen Regeln. Zwar sind die Erfolge des Emissionshandels in den Augen der Umweltschützer nicht ausreichend, er sollte ihrer Auffassung nach durch dirigistische Eingriffe ergänzt werden, aber immerhin hat ein Emissionsrecht einen positiven Preis und wirkt damit emissionsbegrenzend. Die verfügbaren Daten über die Teilenehmer am Emissionshandel sind zwar so aggregiert, daß sie einen Rückschluß auf die durch den Emissionshandel erreichte Begrenzung der CO2-Emission von Kohlekraftwerken leider nicht zulassen, denn ausschließllich der Elektrizitätsgewinnung dienende Kohlekraftwerke in der entsprechenden Größe werden in der Aufstellung der am Emissionshandel teilnehmenden Industrien für Deutschland nicht gesondert aufgeführt. Die allgemein für „Energieanlagen“ (von denen einige ja auch z. B. Erdgas und Erdöl verfeuern) angegebenen Emissionswerte bestätigen aber tendentiell die Erfolglosigkeit dieser Energiepolitik. Die Emissionsdaten (lt.  einer Aufstellung des Umweltbundesamtes, Stand 6/2017) sind für 2008-2012 (Durchschnitt): 339,2; 2013: 352,7; 2014: 335,3; 2015: 332,1; 2016: 329,6 Mio.t/a. 

 

Zu den bisher benannten Mängeln tritt also noch die eklatante Erfolglosigkeit dieser Politik.

 

Deutschland wird zum Gejagten eigennütziger Konkurrenten

 

 

Auf der Klimarahmenkonferenz in Bonn haben 25 Staaten und Regionen unter Federführung Groß-Britanniens und Kanadas ein Abkommen zum „Ausstieg aus der Kohle“ bis 2030 geschlossen. Gebührend emphatisch, aber nicht dementsprechend klar, äußert die kanadische Umweltministerin Katherine McKenna: „Wir sind daran interessiert, alle Länder dabei zu haben. Uns ist sehr klar, daß es gewaltige Möglichkeiten für die Wirtschaft gibt, es gibt gewaltige Vorteile für die Gesundheit, denn die Kohle tötet fast eine Million Menschen pro Jahr“. Weitere Mitglieder der Allianz sind z. B. Frankreich, Finnland, Italien, Belgien, Neuseeland, Mexico, aber auch die Marshall-Inseln und die Fidschi-Inseln sowie die US-Bundesstaaten Oregon und Washington. Das Abkommen soll sich auf die Kohleverbrennung beschränken, da diese 40% zur Welt-Stromerzeugung beitrage.

 

Warum steht nur die Kohle am Pranger und warum nur die zur Stromerzeugung verbrannte? Warum sollen sämtliche anderen fossilen Brennstoffe oder die Verbrennung aller fossilen Brennstoffe für Heizungs- oder Transportzwecke ausgenommen bleiben? Die Verbrennung anderer fossiler Ressourcen verursacht nicht viel weniger CO2-Emissionen (s. z. B. CO2-Bilanzen im Vergleich, Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages 2007, unter folgendem link: https://www.bundestag.de/blob/406432/c4cbd6c8c74ec40df8d9cda8fe2f7dbb/wd-8-056-07-pdf-data.pdf). Die folgende Grafik lehrt, daß es den Initiatoren doch weniger um die Rettung der Weltgesundheit ging als um die Besetzung der Startblöcke für den Wettlauf der Industriestandorte um die günstigsten Energiekosten (update am 30.01.2019). Sie zeigt die wesentlichen Ressourcen der Stromproduktion der genannten Länder (ausgenommen die pazifischen Inselstaaten) im Vergleich zu Deutschland.

 

 Ressourcen in der Versorgung 2016

 Abb. 1: Ressourcen der Stromproduktion in % der Versorgung 2016. Berechnet nach den Daten von International Energy Agency, World Energy Statistics 2017, Tabellen zur Stromerzeugung, Stand 31.12.2016 (Zusammenstellung: Das SansSouci Projekt).

Zu den Tabellenwerten

 

 Größter Stromproduzent dieser Vergleichsgruppe ist Kanada, das etwa die fünfzehnfache Menge (gemessen in Gigawattstunden) produziert wie der kleinste Vergleichsstaat, Neuseeland. Das der Tabelle zugrunde liegende Datenmaterial zeigt, daß der im jeweiligen Inland produzierte Strom von minimalen Importen/Exporten zum Schwankungsausgleich abgesehen, tatsächlich auch im Inland verbraucht wird, denn nicht ins Netz gelieferter Strom existierte als solcher erst, wenn er in Speichermedien flösse, was gegenwärtig nicht der Fall ist. Staat, Unternehmen und Bürger wirtschaften und konsumieren so wie sie das eben tun, dafür benötigen sie auch den produzierten Strom; es wäre abwegig, Umweltprobleme etwa durch Empfehlungen an Länder, den Gürtel enger zu schnallen, lösen zu wollen. Also rücken die wegen ihrer CO2-Emissionen für problematisch gehaltenen Ressourcen der Stromproduk-tion ins Visier.

 

 

Energiebilanzen zeigen die Interessengebundenheit der Standpunkte der Konkurrenten

 

 

Die Neigung, Klimapolitik als Standortpolitik zur Sicherung niedriger Energiekosten im eigenstaatlichen Interesse zu betreiben, wird auch in weiterer Betrachtung der Energiebilanzen der wirtschaftlich bedeutsamen Nationen innerhalb der „Allianz von Bonn“ im Vergleich deutlich (wiederum nach International Energy Agency, World Energy Statistics 2017, Tabellen zu den Energiebilanzen der Länder, Stand 31.12.2015):

 

 

Kanada

 

Von 30.609 ktoe (tausend Tonnen Erdölaquivalent, kilotons of oileqivalent) im Land geförderter und 5.105 ktoe importierter Kohle exportiert Kanada wieder 18.206 ktoe, lediglich 15.313 ktoe gehen in die eigene Stromerzeugung. Ähnlich sieht es bei Erdöl (wovon Kanada die drittgrößten Reserven der Welt besitzt) und Erdölprodukten aus: Die eigene Produktion beläuft sich auf 226.233 ktoe, Importe von Rohöl und Rohölprodukten auf 62.123 ktoe. Von diesen Mengen werden 193.543 ktoe exportiert. Lediglich 1.901 ktoe dienen der eigenen Stromerzeugung. Ganz ähnliche Verhältnisse offenbaren Produktion und Verwendung von Erdgas. Kanadas Beitrag zur CO2-Reduzierung bei der Stromerzeugung mittels Kohle kann daher nur marginal sein; die übrigen verfügbaren Ressourcen sollten dies sogar völlig schmerzfrei ermöglichen, wie die Tabelle zeigt (Wasserkraft!). Wenn Kanada tatsächlich zur Rettung der Welt beitragen wollte, sollte es auf die Kohleexporte (Irgendwo wird diese Kohle ja schließlich verbrannt), auf die Exporte von Rohöl und Rohölprodukten sowie überhaupt auf die emissionsintensive Veredlung von Rohöl verzichten. Wohlfeiler wurde niemals Wasser gepredigt und Wein getrunken (wie schön, daß es dazu seit April/Mai 2018 eine Kanadische Bestätigung gibt).

 

 

Frankreich

 

Ohne nennenswerte Eigenförderung betreibt auch Frankreich ein ähnliches Veredelungsgeschäft mit Rohöl und Rohölprodukten wie Kanada, das importierte Gas wird allerdings im wesentlichen im Inland (nicht Energie gewinnende Sektoren) verbraucht. Der Anteil seiner Kohleverstromung an der Elektrizitätsgewinnung ist vernachlässigbar; hierfür sorgen seine Kernkraftwerke, die mit 76,9% Anteil an der Stromerzeugung es tatsächlich entbehrlich machen, im eigenen Hause den Staub der Kohleverstromung zu wischen. Das Land (in der Person seines strahlkräftigen jungen Präsidenten) hat inzwischen seinen Stilllegungsplänen zu Kernkraftwerken wieder etwas an Dringlichkeit genommen; was wann passieren wird, weiß man nicht. Wenn man in Deutschland bessere Argumente gegen die zivile Nutzung der Kernkraft hätte als „Wir Deutsche sind halt besonders ängstlich“, dann sollte man diese auch Frankreich entgegenhalten und nicht gestatten, in die Rolle des Getriebenen gedrängt zu werden, wenn man im Wettbewerb um bezahlbare Energiekosten nicht hoffnungslos zurückfallen will. Auch Frankreich könnte zugunsten von mehr Windkraft gut die Nuklearstromgewinnung reduzieren, schließlich verfügt es über mehr als 5.000 KM Atlantikküste. Wenn tatsächlich eine Gefährdung der Bevölkerung durch Kernkraftwerke existieren sollte, wäre diese nicht geringer einzuschätzen als die durch deutsche Kohleverstromung verursachte.

 

 

Groß-Britannien

 

Groß-Britanniens Kohleversorgung (23.858 ktoe) stammt nur zu rund einem Viertel (5.115 ktoe) aus heimischer Förderung und wird zu knapp drei Vierteln (17.387 ktoe) in der Kohleverstromung verbrannt.  Von den anderen fossilen Brennstoffen wird lediglich Erdgas zur Stromgewinnung eingesetzt (14.099 ktoe). Großbritannien ist Rohölproduzent (47.029 ktoe), es importiert zusätzlich 52.324 ktoe und exportiert wiederum 34.929 ktoe. Ähnlich sieht das Bild bei Raffinerieprodukten aus: Herstellung im eigenen Lande 62.449 ktoe, Importe 32.244 ktoe und Exporte 23.223 ktoe. Dies ist ein ziemlich umfangreicher internationaler Handel mit fossilen Brennstoffen und abgeleiteten Produkten, die ausnahmslos nur als Verbrauchsgüter einzusetzen sind und die im Verbrauch ihre Schadstoffe freisetzen. Wie leidet Groß-Britannien bei einem Kohleausstieg bis 2030?  Die Handelsaktivitäten zeigen, daß der fossile Brennstoff Kohle leicht durch den fossilen Brennstoff Erdöl ersetzt werden könnte, die Verfügbarkeit wäre gegeben; wie kostenintensiv sich der Prozeß gestalten würde, hängt vom Alter der in Betrieb befindlichen Kohlekraftwerke ab. Der britische Pragmatismus stünde sicher auch einer Ausweitung der Stromgewinnung durch Kernkraftwerke nicht entgegen. Schließlich bleibt abzuwarten, ob Großbritannien angesichts eines Nachlassens seiner Wirtschaftskraft im Gefolge des Brexit überhaupt an der hier eingeschlagenen Klimapolitik festhalten würde.

 

 

Italien

 

Italien weist bezüglich der fossilen Energieträger ähnliche Verhältnisse wie Groß-Britannien auf und wäre durch Zweckänderung seines Exports von Raffinerieprodukten (27.023 ktoe) leicht in der Lage, den relativ geringen Kohleanteil an der Stromgewinnung zu kompensieren. Zwar ist der Einsatz von Erdgas im Vergleich zu den anderen Vergleichsnationen sehr hoch, aber im Hinbllick auf die Versprechungen der „Allianz von Bonn“ nicht bedenklich. Italien setzte niemals in bedeutsamem Umfang Kernkraftwerke ein: Die vier betriebenen, vor einigen Jahren stillgelegte Meiler brachten es zusammen auf eine installierte Leistung von 1.403 MW (das entspricht 561 WEA von je 2,5 MW Nennleistung oder der Hälfte der für das Jahr 2018 in Deutschland ausgeschriebenen zu installierenden Leistung für Windenergieanlagen an Land).  Lediglich die Stilllegung eines AKW ist in zeitlichem Zusammenhang mit einer Umweltkatastrophe zu sehen: „Latina“ wurde nach mehr als 23 Betriebsjahren stillgelegt, 11 Monate nach Tschernobyl; das Kraftwerk „Caorso“ wurde nach 25 ½ Betriebsjahren gut vier Jahre nach Tschernobyl und 10 Jahre vor Fukushima stillgelegt. Der verwirklichte Energiemix macht deutlich, daß auch künftig der Bedarf an AKW nicht unabweisbar werden wird, solange nur die Kohle inkriminiert wird.

 

Das Deutsche Dilemma ist hausgemacht

 

Deutschland

 

Und Deutschland? Wie Frankreich und Italien ist auch Deutschland ein rohstoffarmes Land, fossile Energieträger als Bodenschätze fehlen ganz oder die vorhandenen Reserven sind nicht zu wirtschaftlichen Bedingungen ausbeutbar oder ihre Ausbeutung ist politisch nicht gewünscht. Für Wind und Sonne als Energie-Rohstoffe gilt die fehlende Wirtschaftlichkeit als Ausschlußkriterium offenbar nicht. Der Verzicht auf Kernenergie als Stromressource macht Deutschland weiter von Importen fossiler Energieträger abhängig: Neben im Inland geförderter Kohle (43.004 ktoe) wandern noch 37.476 ktoe importierter Kohle in die Verstromung. Nachdem Ende 2015 die Zeche Ibbenbüren geschlossen wurde, wird heute Steinkohle nur noch im Bergwerk Prosper-Haniel gefördert, auch diese Zeche wird Ende 2018 geschlossen. Kohle wird also in absehbarer Zeit nur noch in Form von Braunkohle gefördert und verbrannt werden. Nach den Verhältnissen von Ende 2015 sind 23.920 ktoe an Kernkraft pro Jahr anderweitig aufzubringen. Ihr Anteil zur Stromproduktion betrug 2015 noch 14,2%; ab 2023 wird er nach den Bestimmungen des Atomgesetzes Null sein.

 

Während die übrigen mit Deutschland im Wettbewerb stehenden Staaten Interessenpolitk betreiben, bezieht Deutschland die moralische Position und droht als Industriestandort ins Hintertreffen zu geraten.

 

 

In babylonischer Gefangenschaft des Atomausstiegs

 

Die nächsten WEA-Installationen haben erst einmal Kernkraftwerke zu ersetzen, bevor sie  - möglicherweise -  Kohlekraftwerke ersetzen können.

 

Bisher schon galt: In Deutschland hat der Zubau von erneuerbaren Energien keinen Liter CO2-Emission eingespart, und eine Änderung dieser Verhältnisse ist nicht zu erwarten. Aber da ist noch etwas: Die zum 31.12.2016 verbliebenen 8 Kernkraftwerke verfügten zum 01.01.2017 über Reststrommengen von 345.328 GW/h (einschließlich 111.390 GW/h bereits stillgelegter Kraftwerke, deren Reststrommengen auf jüngere Kraftwerke im Rahmen der Entschädigungsleistungen übertragbar sind). Am 31.12.2017 ist das erste der verbliebenen Kraftwerke Gundremmingen B, vom Netz gegangen. Es folgen am 31.12.2018 Philippsburg 2, am 31.12.2021 Brokdorf, Grohnde und Gundremmingen C und am 31.12.2022 Isar 2, Emsland und Neckarwestheim. Wenn diese Strommengen durch den Einsatz von Windrädern mit 2,5 MW Nennleistung in einem Volllastbetrieb von 1700 Stunden erbracht werden sollten, müßte - je nach Annahmen über die Ersatzzeitpunkte und über die zeitliche Verteilung der Einspeisung der Reststrommengen - deren Zahl schlimmstenfalls 81.247 betragen. Würden die Reststrommengen gleichmäßig über die Restlaufzeiten der Meiler verteilt, käme man mit 16.861 WEAs bis zum 31.12.2022 aus. Zum Größenvergleich: Ende 2016 waren in Deutschland 28.217 WEAs an Land errichtet. Dieser Bestandszuwachs würde auch bei Vernachlässigung der Wirkungsweise des Emissionsrechtehandels keinerlei Ersparnis an CO2-Emissionen erzielen, denn er diente ja dem Ersatz einer emissionslosen Stromproduktion. Und wozu das Ganze?

 

Der deutsche Anteil an der CO2-Emission weltweit beträgt rund 2,2%; er wird durch die Verwendung der gesamten Primärenergie fossiler Provenienz, die sich auf 245.428 ktoe beläuft, verursacht. In die Stromproduktion mittles Kohle fließen etwa 23% hiervon. Verzichtete die Bundesrepublik Deutschland vollständig auf Kohleverstromung, so wäre der Welt danach eine Ersparnis an CO2-Emission von 0,5 %-Punkten beschieden, das ist bescheiden. In den Recheneinheiten, die die kanadische Umweltministerin verwendet, wären damit allerdings knapp 5.000 Menschenleben zu retten.

 

Sollte es jemals richtig gewesen sein, an die Verringerung der CO2-Emissionen durch Substitution von Kohlekraftwerken durch WEAs zu glauben, so wäre es spätestens jetzt an der Zeit, von diesem Glauben abzufallen.

 

 

Das Resümee kann nur lauten: Nicht bestanden

 

Was von der „Energiewende“ zu halten ist, wußte der damalige Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel schon vor knapp vier Jahren. Wir führen zunächst noch einmal unsere Argumente zusammen und lassen ihn dann seine Schlußfolgerung dazu ziehen.

  1. Die ersten Erfahrungen mit den Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land und die Konzeption für künftige Ausschreibungen belegen, daß für künftige verläßlich zur Verfügung stehende Strommengen und ihre Preise keine Vorhersagen getroffen werden können. Ausbauziele ersetzen keine Prognosen! Die Kleinteiligkeit der realisierten Lösungen ist ideologisch motiviert. Das Obwalten von Gesinnungspolitik verhindert eine politisch verantwortbare objektive Einschätzung des Energiebedarfs des Standorts Deutschland und zielentsprechender Lösungen zu seiner Erfüllung.
  1. Die Politik der Vermeidung von CO2-Emissionen durch massiven Zubau von Windenergieanlagen an Land ist erfolglos. Eine Gegenüberstellung der Entwicklung von Stromproduktion durch Windenergieanlagen mit derjenigen von Kohlekraftwerken zeigt: Keine Ersparnis bei der CO2-Emission durch Kohlekraftwerke. Unter dem Regime des Europäischen Emissionsrechtehandels und angesichts der Tatsache, daß neue Windenergieanlagen zunächst einmal den emissionsfrei produzierten Strom von stilllgelegten/stillzulegenden Kernkraftwerken zu ersetzen haben, war auch nichts Anderes zu erwarten.
  1. Deutschland ist zum Getriebenen von um führende Plätze im Welthandel konkurrierenden Nationen geworden. Während Deutschland sich in der moralischen Position eingerichtet hat, treiben diese Interessenpolitik und punkten gleichwohl mit ihrer altruistischen Attitüde. Da ist etwas schief gelaufen.
  1. „Die Wahrheit ist, daß wir die Komplexität auf allen Feldern unterschätzt haben. Die anderen Länder in Europa halten uns sowieso für Bekloppte“. (Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel am 17.04.2014 beim Besuch des Unternehmens SMA Solar in Kassel) Wo er recht hat, hat er recht.

 

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