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Referenzanlage

Referenzanlage Der Ertrag der R am Referenzstandort dient als Vergleichswert des Standortertrages einer von den Merkmalen der R ggf. abweichenden Anlage des Bieters im Ausschreibungsverfahren für Windenergieanlagen an Land zur Bestimmung der Förderung der Anlage des Bieters (Anzulegender Wert).

EEG 2014 (Anlage 2 zu § 49): Eine R ist eine Windenergieanlage (WKA) eines bestimmten Typs, für die  sich entsprechend ihrer von einer dazu berechtigten Institution vermessenen Leistungskennlinie an dem Referenzstandort ein Ertrag in Höhe des Referenzertrags ermittelt. Der Typ einer Windenergieanlage ist bestimmt durch die Typenbezeichnung, die Rotorkreisfläche, die Nennleistung und die Nabenhöhe gemäß den Angaben des Herstellers.

EEG 2017 (Anlage 2 zu § 36 h): Der Text entspricht dem des EEG 2014.