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Windertrag des Windenergiepark Heidenrod - Halbjahresbericht

Windertrag des Windenergiepark Heidenrod - Halbjahresbericht

 

 

Wie in unserem Beitrag Windertrag des Windenergiepark Heidenrod - Dreimonatsbericht angekündigt, liefern wir nun nach Ablauf des 12. Oktober 2016 unseren Halbjahresbericht zur Lage des Windertrags beim Windpark der Windenergiepark Heidenrod GmbH. Weitere drei Monate des Betriebs führen - auf der Grundlage der vom Betreiber ins Netz gestellten Einspeisungsdaten - zu folgenden Ergebnissen:

 

Die gemeldete Einspeisung für den Zeitraum vom 13.04.2016 bis zum 12.10.2016 ist auf rund 28.436 KWh gestiegen, das entspricht knapp 22% der Nennleistung des Windparks und 345.862 geleisteten Volllaststunden. Auf ein volles Jahr hochgerechnet ergibt sich für das Einspeisungsvolumen ein Betrag von 56.699 KWh und eine durchschnittliche Anzahl von Volllaststunden pro Tag von 1.890; gegenüber dem Dreimonatszeitraum zeigt sich hier eine leichte Verbesserung.

 

Was sagen diese Zahlen über die Verwirklichung der mit diesem Windpark verfolgten Ziele aus? Wie aus Windertrag des Windenergiepark Heidenrod - ein Zwischenstand erinnerlich, wird eine Jahreseinspeisung von 91.000 KWh angestrebt. Im Soll-/Ist-Vergleich zeigrt sich weiterhin, daß die Zielverfehlung erheblich ist. Die aus der Gesamteinspeisung für sechs Monate auf ein Gesamthjahr hochgerechnete Gesamteinspeisung erreicht lediglich gut 62% der Vorgabe: Mehr als die Hälfte des Erreichten müßte noch oben drauf gepackt werden. Gemessen an den dafür erforderlichen tagesdurchschnittlich 3.033 Volllaststunden sind auch erreichte 1.890 Volllaststunden ein Ausweis dieser Diskrepanz. In Geld ausgedrückt (€ 0,089 je KWh) handelt es sich immerhin um eine negative Abweichung von T€ 3.053 von den geplanten Umsatzerlösen, und, sollten diese 91.000 KWh Grundlage für die Ertragserwartungen aus evtl. Beteiliigungen am Windpark sein, so dürften sich diese angesichts der Realität in Wind auflösen.

 

Wie verläßlich bilden die von der Betreibergesellschaft ins Netz gestellten Einspeisungsmengen diejenigen Mengen ab, die letztendlich auch von den Übertragungsnetzbetreibern vergütet werden (diese Frage muß man stellen, da es offenbar verschiedene Methoden der Datenerhebung mit sehr stark voneinander abweichenden Ergebnissen gibt - s. u.)?

 

Zweifel nähren zunächst die tatsächlich vorgefundenen und die für die "realisierten" Einspeisungsmengen erforderlichen Windgeschwindigkeiten.

Für den hier untersuchten Halbjahreszeitraum meldet die Wetterwarte des Deutschen Wetterdienstes auf dem Kleinen Feldberg eine tagesdurchschnittliche Windgeschwindigkeit von 3,8 m/s und für den 12-Monats-Zeitraum vom 13.10.2015 bis zum 12.10.2016 eine solche von 4,3 m/s. Dagegen benötigt die für das vergangene Halbjahr veröffentlichte Einspeisung der Windenergiepark Heidenrod GmbH eine tagesdurchschnittliche Windgeschwindigkeit von 5,5 m/s und für die Erreichung des 91.000-KWh-Zieles eine solche von 6,5 m/s, wenn man die Leistungskennlinie des dort verwendeten Anlagentyps heranzieht. Nur an 15 Tagen des untersuchten Halbjahres meldete die Wetterwarte Kleiner Feldberg eine tagesdurchschnittliche Windgeschwindigkeit von 5,5 m/s (an 68 Tagen für den Jahreszeitraum vom 13.10.2015 bis zum 12.10.2016)  oder mehr, ein Wert von 6,5 m/s oder mehr wurde nur für 6 Tage (an 30 Tagen für den Jahreszeitraum vom 13.10.2015 bis zum 12.10.2016) ermittelt.Wir haben bereits darüber berichtet, daß die Topographie des Taunuskamms keine Anhaltspunkte für derart gravierende Abweichungen hergibt.)

 

Eine Ursache für die mit realen Windverhältnissen nicht erklärbaren Einspeisungsmeldungen der Windenergiepark Heidenrod GmbH könnte die besondere Erhebungs- und Verarbeitungsart der Daten gemäß dem Referenzertragsverfahren (Referenzertrag) sein. Dieses Verfahren dient der Herstellung von Vergleichbarkeit standortmäßig und technisch unterschiedlich begünstigter Windkraftanlagen mit dem Ziel der Festlegung der Förderdauer mit dem höchsten Fördersatz nach EEG ab dem 5. Betriebsjahr (Volllaststunden). Es liegt z. B. dem BDB-Index zu Grunde und wurde im wesentlichen auch vom Leipziger Institut für Energie zur Grundlage seines Berichts an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie "Martktanalyse - Windenergie an Land" vom 18.02.2015 herangezogen. Daß die gewonnenen Ergebnisse nicht mit den tatsächlich vergüteten Kilowattstunden der Übertragungsnetzbetreiber vergleichbar sind, stellt das Institut selbst in seinem Bericht auf S. 31, Fn 6 fest: "Es ist großflächig nicht vergleichbar, inwieweit die Erträge der Betreiber-Datenbasis im Mittel mit den tatsächlich eingespeisten Mengen (ÜNB-Statistik) übereinstimmen. Die Datenbanken können nicht verglichen werden, da ein gemeinsames/verbindendes Merkmal der Statistiken fehlt".

 

Es ist daher auch nicht verwunderlich, wenn ähnlich ermittelte und verarbeitete Daten in Windertragsgutachten auftauchen, die zur Einwerbung von Kommanditisten oder Genossen breit verlautbart werden: ESWE Taunuswind GmbH gibt an, für ihr Projekt auf dem Taunuskamm (Hohe Wurzel) auf eine durch Ertragsgutachten bestätigte Windgeschwindigkeit von durchschnittlich 7,1 m/s pro Jahr hoffen zu dürfen; ein gleiches behauptet der Investor Juwi für sein  Projekt Neu-Anspach (mittlerweile allerdings gestoppt durch Bürgerbegehren); und auch Windenergiepark Heidenrod GmbH muß für für ihre Ertragsprognose ähnliche Windverhältnisse an ihrem Standort unterstellen (mit Veröffentlichung ihrer Prognosedaten war diese Betreibergesellschaft allerdings sehr zurückhaltend). Schließlich hat das Referenzertragsverfahren genau das zum Ziel: rechnerische Aufwertung wenig begünstigter Standorte, damit auch Investitionen an diesen in den Genuß der EEG-Förderung kommen.

 

Wer in der noch laufenden Zeichnungsphase (bis 31.10.2016) für Genossenschaftsanteile zur mittelbaren Beteiligung an der Windenergiepark Heidenrod GmbH das Segel noch setzen will, sollte daher sorgfältig überlegen. Die Bürgergenossenschaft hat in ihrer Informationsveranstaltung vom 30. September 2016 durch alle Redner bestätigen lassen, daß "belastbare Daten aus dem laufenden Betrieb vorlägen" (Wiesbadener Kurier vom 05.10.2016). Entscheidungserheblicher für Anleger wäre sicherlich die tatsächliche Vorlage belastaberer Daten wie die real erwirtschaftete Einspeisevergütung im laufenden Betrieb im Rahmen der Veranstaltung gewesen.