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Windenergieanlagen an Land - Ausschreibungsergebnisse vom 01.02.2018

Gemäß der Veröffentlichung der Bundesnetzagentur haben bei der Ausschreibung für die Errichtung von Windenergieanlagen an Land vom 01. Februar 2018, bei der eine zu installierende Nennleistung von 700 MW ausgeschrieben war, 83 Bieter mit einer Gebotsmenge von 709 MW einen Zuschlag erhalten (eingereicht waren 132 Gebote mit einer Gebotsmenge von 989 MW). Die ausgeschriebene Leistungsmenge im Netzausbaugebiet war dabei auf 197,3 MW begrenzt.  Bei einem zugelassenen Höchstgebot von 6,30 Ct./KWh wurde als niedrigster Zuschlag der Wert von 3,80 Ct./KWh und als höchster Zuschlag der Wert von 5,28 Ct./KWh erteilt.

Von den Geboten mit Zuschlag entfielen 12 (14,5%) auf Bürgerenergiegesellschaften und 23 (27.7%) auf Bieter im Netzausbaugebiet, davon 8 (34,8%) Bürgerenergiegesellschaften.

Über alle bisher stattgefundenen Ausschreibungen betrachtet lauten die entsprechenden Zahlen: Zuschläge 281, davon  für Bieter im Netzausbaugebiet 93 (33,1%), Bürgerenergiegesellschaften 161 (57,3%) und Bürgerenergiegesellschaften im Netzausbaugebiet 59 (21,0% aller Bieter und 63,4% der Bieter im Netzausbaugebiet).

Für diese Ausschreibung und die folgende am 01.05.2018 hat die Bundesnetzagentur abweichend von der üblichen Berechnungsvorschrift den Höchstwert für Gebote gem. § 85a Abs. 2 EEG 2017 auf 6,30 Ct./KWh festgelegt (er wäre gem. § 36b EEG 2017 für die Februar-Ausschreibung mit 5,00 Ct./KWh anzusetzen gewesen). Damit hat die Bundesnetzagentur auf das Lamento der  Branche über die niedrigen Zuschläge in 2017 reagiert und dabei vernachlässigt, daß sie selbst ja nur von Ausschreibungsteilnehmern gebotene Werte bezuschlagen kann und zudem ohnehin ein Anzulegender Wert von 8,38 Ct./KWh für die bezuschlagten Gebote gilt, sofern die anlagen vor dem 01.01.2019 ans Netz gehen. Weiterhin werden für die beiden ersten Ausschreibungen des Jahres 2018 Gebote nur bei vorliegender immissionschutzrechtlicher Genehmigung zugelassen, und es gilt eine Frist für die In-Betrieb-Nahme einheitlich von 30 Monaten. Diese beiden Maßnahmen korrigieren insbesondere wieder den Bügerenergiegesellschaften gesetzlich eingeräumte Privilegien, der verringerte Anteil der Zuschläge an diese Gesellschaften in der Februar-Ausschreibung 2018 kann darauf zurückzuführen sein. Es sind dies vorläufige Maßnahmen, die eine "Evaluierung" der bisherigen Verfahrensweisen ermöglichen sollen.

Zu den Ergebnissen der Ausschreibung vom 01.05.2018

Die Aktualisierung der Werte veranlaßt nicht zu einer Korrektur der Bewertung in unseren Artikeln 2017 - Das erste Jahr Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land oder Deutsche Energiepolitik: erfolglos und interessenwidrig.

S. auch Zwei Jahre Ausschreibungen 2017 - 2018.