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Erneuerbare Energien

Ausschreibungsergebnisse August 2018

Ergebnisse der dritten Ausschreibung für Wind an Land 2018

 

Die Bundesnetzagentur veröffentlichte am 18.08.2018 ihre Zahlen zur Ausschreibung für Windenergieanlagen an Land des 01.08.2018 und kommentierte:

 

„Ausgeschrieben waren 670 Megawatt. 91 Gebote mit einem Volumen von 709 Megawatt haben an der Ausschreibung teilgenommen. Von diesen Geboten wurden fünf mit einer Gebotsmenge von insgesamt 42 Megawatt nicht zugelassen.

 

Neben formalen Gründen mussten Gebote ausgeschlossen werden, die aufgrund von Übergangsbestimmungen erst ab dem Jahr 2019 teilnahmeberechtigt sind. Die Gebotswerte reichten von 4,00 ct/kWh bis zum Höchstwert 6,30 ct/kWh. Der durchschnittliche Zuschlagswert liegt bei 6,16 ct/kWh. In den vorhergehenden Ausschreibungsrunden aus dem Mai 2018 lagen die Zuschläge im Durchschnitt bei 5,73 ct/kWh, im Februar 2018 bei 4,73 ct/kWh.

 

Die meisten Zuschläge gingen an Bieter in Brandenburg (23 Zuschläge, 136 Megawatt), gefolgt von Nordrhein-Westfalen (12 Zuschläge, 100 Megawatt) und Schleswig-Holstein (16 Zuschläge, 95 Megawatt. Erfreulich ist, dass mit 6 Zuschlägen in Baden-Württemberg (72 Megawatt) und drei Zuschlägen in Bayern (31 Megawatt) etwa 23 Prozent der bezuschlagten Menge an Projekte südlich der Mainlinie erfolgte. Das Netzausbaugebiet hatte in dieser Ausschreibung wieder keine Auswirkungen auf die Zuschlagsentscheidung“.

 

Es wurden also insgesamt 667 MW an 86 Bieter zugeschlagen, wovon die obige regionale Verteilung, die die Bundesnetzagentur berichtet, aber nur 60 Zuschläge mit 434 MW anführt. Was das Netzausbaugebiet angeht, führen die Informationen leicht in die Irre: Schleswig-Holstein liegt im Netzausbaugebiet, warum dieses mit den erhaltenen 16 Zuschlägen dann keine Auswirkung auf Zuschlagsentscheidungen gehabt haben sollte, muß erklärt werden. Wir haben darüber hinaus sämtliche Zuschläge lt. Liste der Bundesnetzagentur nach Postleitzahlen erfaßt und festgestellt, daß 36 Zuschläge auf das Netzausbaugebiet entfallen. Da die Liste der Zuschläge keine Mengenangaben oder Zuschlagsgebote enthält, vermuten wir sicher nicht zu Unrecht, daß die Zuschlagsmenge dort nahe bei der für das Netzausbaugebiet festgelegten Zuschlagsobergrenze (314 MW) liegt. Das Netzausbaugebiet dürfte daher an der 3. Ausschreibung 2018 den Löwenanteil von 46% ergattert haben.

 

Die Windbranche übt seit Jahresbeginn heftige Kritik am Ausschreibungsverfahren. Zum einen verlangt sie mehr Ausschreibungen.

 

Den Verlauf von Ausschreibungsmengen, Gebotsmengen und Zuschlagsmengen zeigt die folgende Abb. 1 über die bisherigen Ausschreibungen seit Mai 2017.

 

Oktober 2018 Mengen

Abb.1: Ausschreibungsmengen, Gebotsmengen und Zuschlagsmengen der bisherigen Ausschreibungen in MW (Grafik: Das SansSouci Projekt)

 

 

Man könnte diese Grafik einerseits als Lernkurve der Windbranche interpretieren: Während die Bundesnetzagentur sich gesetzeskonform verhält und mit ihren Zuschlagsmengen nicht über die ausgeschriebenen Mengen hinausgeht, lernt die Windbranche erst zum Mai-Termin 2018, daß gesetzliche Bestimmungen, wie der festgelegte Ausbaukorridor, doch eine gewisse faktische Wirkung erzeugen können und die Bundesnetzagentur nicht für die Höhe der Gebote verantwortlich zu machen ist. Andererseits könnte der Gebotsrückgang aber auch durch die ausbleibenden Bürgerenergiegesellschaften verursacht sein, die wegen fehlender immissionschutzrechtlicher Genehmigungen zu Hause geblieben sind. In jedem Fall aber deckt sich in den ersten beiden Ausschreibungen von 2018 das Mengenangebot fast mit der Mengennachfrage durch die Bundesnetzagentur. Damit entfällt eigentlich der Grund zur Klage und der Wunsch nach mehr Ausschreibungen; der Bundeswirtschaftsminister müßte nicht in Hektik verfallen und Sonderausschreibungen ankündigen.

 

 

Die durchschnittlichen Gebotsmengen aller Ausschreibungen zeigt Abb. 2 und macht deutlich, daß die Branche mit ihren Gebotsmengen pro Gebot eher auf die gesetzlichen Vorgaben reagiert hat

 

Oktober 2018 Durchschnittsmenge

 Abb. 2: Durchschnittliche Gebotsmengen in den bisherigen Ausschreibungen in MW (Grafik: Das SansSouci Projekt)

 

 

Zum anderen wird beanstandet, daß das Ausschreibungsverfahren zu nicht auskömmlichen Gestehungspreisen für die Branche führe. Man muß schon tief in die Gemütslage von notorischen Subventionsempfängern einsteigen, wenn man hier ein ernstzunehmendes Argument erkennen will: Schließlich sind die Bewerber für Ihre Gebotswerte selbst verantwortlich.

 

Abb. 3 zeigt die Entwicklung der Gebots- und der Zuschlagswerte seit Ausschreibungsbeginn.

 

 Oktober 2018 Gebote

Abb. 3: Zugeschlagene Höchstgebote, Niedrigstgebote und mengengewichtete Durchschnittsgebote in Ct./KWh (Grafik: Das SansOuci Projekt)

 

 

In unserer bisherigen Berichterstattung über die Ausschreibungen haben wir immer darauf hingewiesen, daß die Bewerber ohnehin erst ab 2019 mit ihren Gebotswerten auch tatsächlich existieren müssen. Bis dahin gilt die Sonderregelung bezüglich eines Anzulegenden Wertes von 8,38 Ct./KWh, solange die Anlage nur bis zum 31.12.2018 am Netz ist.

 

Noch eine kurze Überlegung zu den Werten  Mai, August und November 2017. Die Werte für das mengengewichtete Durchschnittsgebot und für das höchste Gebot mit Zuschlag sind fast identisch. Bei einem jeweils deutlich darunter liegenden Wert für das niedrigste Gebot mit Zuschlag kann das nicht sein: Sind die veröffentlichten Zahlen der Bundesnetzagentur überprüft?

 

Dem Jammern der Branche hatte die Budesnetzagentur im übrigen schon stattgegeben: Anstatt für das im Ausschreibungsverfahren erlaubte Höchstgebot gem. der Vorschrift des § 36 b EEG zu verfahren, hat sie für die Ausschreibungen 2018 die Ausnahmevorschrift des § 85 a Abs. 2 EEG bemüht und das Höchstgebot auf 6,3 Ct./KWh festgesetzt.

 

Abb. 4 zeigt den Abstand zwischen dem um 8% erhöhten Durchschnitt der Höchstzuschläge zu den zuletzt vergangenen drei Terminen und der Festlegung auf 6,3 Ct./KWh (für Oktober 2018 ergäbe sich jedoch eine Differenz aufgrund der Ausnahmeregelung zu Lasten der Bieter).

 

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Abb. 4: Höchstbeträge für Gebote bei Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land nach § 36 b EEG und § 85 a Abs. 2EEG (Grafik: Das SansSouci Projekt)

 

Zeitlich damit zusammen fällt auch die Rücknahme einer Privilegierung für Bürgerenergiegesellschaften, einer mißliebigen Konkurrenz, nämlich die Möglichkeit der Ausschreibungsteilnahme ohne Vorliegen einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung. Die Auswirkungen sind deutlich in Abb. 5 zu sehen, wobei zum Wert für August 2018 bemerkt werden muß, daß 12 der 16 Zuschläge auf einen Bieter entfallen.

 

August 2018 Bürgerges 

 Abb. 5: Anzahl der Zuschläge für Bürgerenergiegesellschaften bei Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land bis Aug. 2018 (Grafik: Das SansSouci Projekt)

 

Liebe Leser, die Ausschreibungen, bei denen die Bieter echte Zukunftserwartungen bilden und wahrhaft ans Kalkulieren gehen müssen, die kommen erst noch.

S. auch Zwei Jahre Ausschreibungen 2017 - 2018.