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Erneuerbare Energien

EEG-Umlage 2019

Gut gelaunt berichtet die Bundesnetzagentur in einer

 

Pressemitteilung vom 15.10.2018:

 

"Im kommenden Jahr beträgt die Umlage zur Deckung der Kosten des nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vergüteten Stroms 6,405 ct/kWh. Sie sinkt damit um knapp 6 Prozent. Bereits seit 2014 liegt die EEG-Umlage auf einem stabilen Niveau, obwohl die EEG gefördert Strommenge in dieser Zeit um 50 % gestiegen ist.

Die EEG-Umlage wird jährlich Mitte Oktober für das folgende Kalenderjahr von den Übertragungsnetzbetreibern auf Basis von gutachterlichen Prognosen festgelegt und bekannt gegeben. Die Bundesnetzagentur überwacht die ordnungsgemäße Ermittlung. Aktuell liegt die Umlage bei 6,792 ct/kWh.

 

Rückgang der Umlage durch steigende Börsenstrompreise - Niedrige Kosten für Neuanlagen durch Reformen des EEG

 

Die in den letzten Jahren umgesetzten Reformen haben die Kostenentwicklung des EEG stark gedämpft. Mit der Umstellung auf Wettbewerb und Ausschreibungen sind die Förderkosten für neue erneuerbare Energie-Anlagen im Jahr 2019 günstig geworden. Dies trug zum Rückgang der Umlage 2019 bei, der maßgeblich auf die deutlich gestiegenen Börsenstrompreise zurückzuführen ist.

Ein weiterer dämpfender Effekt für die EEG-Umlage 2019 ist ein hoher Stand des EEG-Umlagekontos. Er betrug zum Stichtag 30. September 3,65 Mrd. Euro. Dieser positive Saldo fließt senkend in die Berechnung der EEG-Umlage 2019 ein.

 

Erwarteter Zubau für 2019

 

Für das Jahr 2019 rechnen die Übertragungsnetzbetreiber mit einem weiteren Zubau von Erneuerbaren­-Anlagen in Höhe von knapp 6 GW.

Die erwartete Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien steigt auf 217 TWh. Alles in allem prognostizieren die Übertragungsnetzbetreiber für das Jahr 2019 einen Gesamtzahlungsanspruch aller Betreiber von Erneuerbare-Energien-Anlagen in Höhe von 33,1 Mrd. Euro. Dem stehen prognostizierte Vermarktungserlöse an der Strombörse in Höhe von rund 7,8 Mrd. Euro für den erneuerbaren Strom gegenüber.

Wie in den vergangenen Jahren enthält die EEG-Umlage auch im kommenden Jahr eine Liquiditätsreserve, die als Absicherung gegen Liquiditätsrisiken dient, die aus der fluktuierenden Einspeisung erneuerbaren Energien und unerwarteten Entwicklungen, wie z.B. einem sinkenden Börsenstrompreis resultieren. Die Reserve wurde im Vergleich zum Vorjahr unverändert bei 6 Prozent belassen.

Die EEG-Umlage ist ein Bestandteil des Strompreises. Dieser ist seit 2013 für private Haushalte im Durchschnitt um 0,4 Prozent pro Jahr und damit langsamer als die allgemeine Inflation von 1,2 Prozent pro Jahr gestiegen. Informationen zur Entwicklung des Strompreises für Haushaltskunden bis einschließlich 2017 finden Sie hier: www.bundesnetzagentur.de/energie-rechnungen".

 

 

Soviel Erfolg einer nachgeordneten Behörde erheischt ehrfurchtsvolles Innehalten

 

Die Bundesnetzagentur versucht, aus ihrer Überwachungsrolle im Ermittlungsprozess der EEG-Umlage durch die Übertragungsnetzbetreiber eine Erfolgsmeldung für die Energiewende zu machen:

"Bereits seit 2014 liegt die EEG-Umlage auf einem stabilen Niveau, obwohl die EEG-geförderte Strommenge in dieser Zeit um 50% gestiegen ist". In der Tat kann man das Niveau der EEG-Umlage als ziemlich stabil bezeichnen (s. u.) und mag auch der eingespeiste EEG-geförderte Strommenge um 50% zugelegt haben - aber wie unsinnig ist es, diesen Zusammenhang herzustellen. Die EEG-Umlage wird gemessen in € pro Einheit, und die eingespeiste Menge ist die Summe aller geförderten Einheiten. Einen Angebots-Nachfrage-Zusammenhang zwischen diesen Größen gab es noch nie. Der Statistiker wendet sich mit Grausen. Im übrigen war den Verbrauchern ein Sinken der EEG-Umlage im Gefolge der Renovierung des Gesetzes in 2017 versprochen worden (s. EEG-Novelle 2016 - Eckpunktepapier).

 

"Mit der Umstellung auf Wettbewerb und Ausschreibungen sind die Förderkosten für neue erneuerbare Energie-Anlagen im Jahr 2019 günstig geworden". Seit der Reform des EEG 2017 hat noch kein Wettbewerb um die Förderbeiträge bei den Betreibern stattgefunden, weswegen auch dieser Zusammenhang weit hergeholt ist (s. z. B. Ausschreibungsergebnisse August 2018).

 

"Erwarteter Zubau" 2019 wird als erstes Jahr Ausschreibungen erbringen, in welchem die Bieter um Zuschläge ringen werden, und sich nicht auf den garantierten Anzulegenden Wert von €ct. 8,38/KWh verlassen können.  Frühestens nach einigen Ausschreibungsterminen wird man ungefähr sagen können, in welcher Richtung sich die Kosten der Förderung entwickeln werden.

 

Woran die Stromkunden wirklich interessiert sind, ergibt sich jenseits solcher Erfolgsmeldungen aus folgender Grafik:

 

Stromkosten 2009 2018

Abb. 1: EEG-Umlage und Stromkosten in Deutschland 2009 bis 2018; Quelle Stromkosten: Statistisches Bundesamt; Graphische Darstellung: Das SansSouci Projekt

 

Die EEG-Umlage ist im Strompreis enthalten, und beide Linien bewegen sich in harmonischem Gleichklang - wer möchte da nicht an eine deutlich positive Korrelation denken (der Anteil des reinen Strompreises an demjenigen Preis, der den Haushalten berechnet wird, belief sich in den Jahren 2014 bis 2018 übrigens auf jeweils ca. 29%)? Der für 2018 angesetzte Strompreis ist sozusagen extrapoliert mit einer leichten Rundung nach oben, da das Statistische Bundesamt für 2018 noch keine Angabe lieferte. Einige Datensammelstellen, z. B. https://1-stromvergleich.com/strom-report/strompreis/ gehen aufgrund der im September an den Strombörsen notierten Terminpreisen von deutlich höheren Werten aus.

 

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