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Erneuerbare Energien

Änderungen des EEG durch das EnSamG eine Reform? - Eine Fortschreibung des Desasters!

Die zwei jüngsten Gesetzesänderungen am EEG 2017 betreffen hauptsächlich zentrale Fragen der Ausschreibungsverfahren.

 

Mit der jüngsten Novellierung, dem Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes, des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften vom 17. Dezember 2018 - Energiesammelgesetz (EnSamG) (in Kraft getreten am 21.12.2018), wurden Änderungen insbesondere zu Regelungen von Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land und für Solaranlagen (§ 28 EEG) sowie zu Innovationsausschreibungen (§§ 39 i f.) geändert bzw. neu aufgenommen.

In der Begründung dieses Gesetzgebungsvorhabens (s. BT Drucksache 19/5523 vom 06.11.2018) führt die Bundesregierung aus: "Die in den vergangenen Jahren durchgeführten Reformen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2017), des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) und des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) haben wesentlich dazu beigetragen, dass die Energiewende für alle Beteiligten planbarer und kosteneffizierter geworden ist. Die erneuerbaren Energien wurden durch die Einführung der verpflichtenden Direktvermarktung in den Strommarkt integriert. Durch die weitgehende Umstellung der Förderung auf Ausschreibungen konnten die Kosten für neue Wind-, Solar- und KWK-Anlagen deutlich gesenkt werden".

  • Die Bundesregierung äußert dies zu einem Zeitpunkt, in dem noch keine Ausschreibung, die Gebote auf den Referenzstandort zum Gegenstand gehabt hätte, stattgefunden hat: Die anzulegenden Werte (und damit die Erlöse pro KWh ins Netz eingespeisten Stroms) für die Gebote mit Zuschlag waren unabhängig von den Gebotswerten gesetzlich festgelegt (§ 46 Abs. 1 und 2 EEG).

  • Planbarkeit für wen? - nicht für den Gesetzgeber. Planbarkeit wird behauptet und die gegenteilige Erfahrung unterschlagen: Aussetzung der Privilegierungen von Bürgerenergiegesellschaften, Eingriffe in die Berechnungssystematik  für zulässige Höchstgebote (vgl. dazu unsere Berichterstattung über die bisherigen Ausschreibungen). Die Einführung von Sonderausschreibungen schon vor diesem EnsamG bestätigt dies nur. Die Ursache ist einfach und liegt auf der Hand: dieses wankelmütige Wetter.

  • Ob und an welcher Stelle sich Kosteneffizienz dokumentiert haben soll, bleibt angesichts des weiterhin höchsten europäischen Strompreises für Stromverbraucher in Deutschland im Dunkeln. Kosteneffizienz im ökonomischen Sinne bedeutet, knappe Ressourcen dort einzusetzen, wo sie pro Einheit den größtmöglichen Erfolg erwirtschaften. Mit dem EEG erzielt man die gegeteilige Wirkung dessen.

  • Wenn überhaupt von Marktintegrierung gesprochen werden soll, so könnten sich wettbewerbliche Elemente für die Produktion von Strom aus erneuerbaren Energien frühestens nach einigen Ausschreibungen mit Geboten auf den Referenzstandort (von denen die erste am 01.02.2019 stattgefunden hat) andeuten. Von Marktorientierung zu sprechen verbietet sich aber angesichts eines Einspeisemanagements gem. §§ 14 ff. EEG mindestens auf mittlere Sicht von selbst.

  • Woran ist erkennbar, daß die "Kosten für neue Wind-, Solar- und KWK Anlagen deutlich gesenkt" wurden, und wenn dies so sein sollte, warum wären dann die durchgeführten Ausschreibungen dafür verantwortlich? Wäre nicht eine Senkung der Strompreise durch Verzicht auf die dümmste Energiepolitik der Welt anzustreben? 

 

Diese Bundesregierung bestätigt alle Befürchtungen: Sie weiß nicht, wovon sie spricht.

 

Die bisher beschlossenen Veränderungen der Ausschreibungsmengen für Windkraftanlagen an Land zeigt die folgende Tabelle:

 

 Ausschreibungsmengen nach EnSamG.png

Tab. 1: Ausschreibungen und Sonderausschreibungen nach dem EnSamG für Windenergieanlagen an Land (Zusammenstellung:  Das SansSouci Projekt) 

 

Ab 2020 sind die Mengen in den Regelausschreibungen zu kürzen um die im Vorjahr in einem anderen europäischen Land erteilten Zuschläge, um die genehmigten Mengen für Pilotanlagen des Vorjahres und um die Hälfte der an Innovationsanlagen erteilten Zuschläge des Vorjahres.

 

Dies ist ein Dokument des Festhaltens an der Maßgröße "Installierte Leistung" und damit das Festschreiben des Grundes für die bisherige Erfolglosigkeit dieser Politik: Wer die Reduzierung der CO2-Emissionen in Deutschland erreichen will, erreicht dies nicht mit Kapazitätserweiterungen von Produktionsanlagen mit höchst volatiler Ausbeute.

 

 

"Daneben sollen durch Innovationsausschreibungen neue Preisgestaltungsmechanismen und Ausschreibungsverfahren erprobt werden, die zu mehr Wettbewerb und mehr Netz- und Systemdienlichkeit führen. Die Bundesregierung wird bereits in 2019 eine erste Evaluierung vorsehen, um zu prüfen, ob einzelne getestete Elemente in das reguläre Ausschreibungsdesign übernommen werden können. Bei einer positiven Bilanz sollen die Innovationsausschreibungsmengen ab 2021 verdreifacht werden" (ebenda).

Entsprechendes sah bereits die EEG-Novelle von 2017 vor, durch welche die Bundesregierung schon beauftragt war, bis spätestens zum  01. Mai 2018 eine Verordnung für die Durchführung solcher Ausschreibungen zu erlassen. Hierbei ist vornehmlich an die gemeinsame Ausschreibung von Windkraftanlagen und Solaranlagen gedacht (§§ 39 i und 39 j EEG). Auch diese Ausschreibungen richten sich auf die vorgesehene installierte Leistung der zu fördernden Anlagen (max 50 MW p.a.). Welche Struktur diese Ausschreibungen erhalten sollen, ist begreiflicherweise noch offen. Gesucht wird die Harmonie der Sphären: Wenn der Wind nicht weht, dann scheint die Sonne, und umgekehrt. Diese Harmonie suchte bereits Pythagoras wie auch viele andere vor und nach ihm. Sie verfolgten den Gedanken, die Harmonie walte in der Welt, indem sie in die Geheimnisse der Musik oder der Astronomie eindrangen. Versuchten sie  das heute mit Sonne und Wind, stünden sie rätselnd vor Abb. 3 in Windkraft Pro oder Contra: Eine Güterabwägung?.

Wir werden über den weiteren Fortgang des zunächst auf drei Jahre angelegten Projekts berichten.

 

Wie der Kumpel so schön sagte (als er noch hacken durfte): "Vor der Hacke is´ dunkel".