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Windpark-Glossar

Wirtschaftlichkeit von Windparks

 

Inhalt

 

Die CO2-Illusion

 

    Wirtschaftlichkeit als Grundsatz ...

... und als verwendbares Entscheidungskriterium gefaßt

 

Die Grundlagen unserer Untersuchung

 

Dezentral gewonnen, aber in Ballungszentren benötigt, geht das?

 

Die an Windparks wirtschaftlich Interessierten

 

Wie organisieren sich die Anleger ...

... und wie können sie sich "entorganisieren",

... und was haben sie von ihrer Organisation zu erwarten?

 

Einige Voraussetzungen

 

Die Darstellung der Vermögens-, Ertrags- und Liquiditätslage und was sie bestimmt

   Vermögen

   Ertrag

   Liquidität

 

Ergebnis

 

 

 

 

Die CO2-Illusion

 

 

    Wirtschaftlihckeit als Grundsatz ...

 

 

 

Für gegebene Mittel ist die Verwendung mit dem höchsten Ertrag bzw. ein gegebener Ertrag ist mit den geringsten Mitteln anzustreben, das bedeutet dieser ökonomische Grundsatz. Läßt sich nach diesen Maßgaben die Wirtschaftlichkeit von Windparks in der Ausprägung der "Bürgerwindparks" beurteilen? Nein, denn das scheitert schon an der Frage, was "gegebene Mittel" sind. Üblicherweise werden hierunter die Mittel der zu beurteilenden Wirtschaftseinheit verstanden; bei den Bürgerwindparks sind diese aber zwangsweise bei Letztstromverbrauchern erhobene EEG-Umlage  zur Finanzierung  der Einspeisevergütung an die Windpark-Betreiber nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) - mit Hilfe derer letztendlich die Gesamtinvestiton mindestens zu 60% bezahlt werden muß, aus Fördermitteln bereitgestellte Fremdfinanzierungen zu subventionierten Zinsen (wofür auch wieder politische Entscheidungen verantwortlich sind) und die Einlagen der Kommanditisten, denen aber eine Wirtschaftlichkeitskontrolle nach Entscheidung darüber, ihre "Mittel" einem Bürgerwindpark zur Verfügung zu stellen, praktisch entzogen ist. Auch politisches Interesse an einer Wirtschaftlichkeit von Bürgerwindparks im Sinne dieses ökonomischen Grundsatzes besteht in keiner Weise, denn der politische Auftrag, erteilt mit dem Zielkorridor für den Ausbau der Energiegewinnung aus regenerativen Ressourcen nach dem EEG, ist schon mit der Errichtung der Anlage erfüllt. So wird die Wirtschaftlichkeit der Windparks als völlig sinnentleerter Begriff gleichwohl in aller Munde geführt (s. auch Subventionsbedürftigkeit).

 

Aus Sicht der Politik ist dies verständlich, denn sie bemäntelt damit ein anderes Ziel, das im Vordergrund steht. Es geht ihr um eine Reduzierung der CO2-Immission von Wirtschaftsbetrieben oder zumindest darum, sich als für dieses Thema kompetent darzustellen. Dieses Thema ist mehrheitsgeeignet, deswegen für Politiker höchst attraktiv, und die Mehrheitseignung des Themas beruht auf der Vorstellung vieler Menschen, mit einem Bekenntnis zur CO2-Reduzierung einer Verantwortung für folgende Generationen gerecht zu werden. Es ist klar, daß die Politik diese Menschen darum beständig in ihrer Auffassung bestätigt und für die besseren hält; das sehen Windpark-Initiatoren kaum anders, die ihre Verkaufsprospekte gerne mit CO2-Bilanzen des geplanten Projekts einleiten.

 

 

Vermindert ein neu errichteter Windpark tatsächlich in Deutschland oder in Europa oder gar weltweit die CO2-Immissionen (Die CO2-Belastung sinkt nicht - stinkt das zum Himmel?)? Die Gründe für CO2-Imissionen oder ihre Verringerung werden woanders gelegt, nicht auf einer Harz-, Taunus- oder Frankenwald-Kuppe. Deutschland (bzw. die dafür in Deutschland ausgewählten Unternehmen) nimmt (nehmen) auf Grund europarechtlicher Vorschriften an der Zuteilung und am Handel der von der EU-Kommission ausgegebenen Emissionsrechte für bestimmte Klimagase teil. Die Zertifikate berechtigen den Inhaber, eine bestimmte Menge von Klimagasen in die Atmosphäre einzuleiten. Damit sind diese Zertifikate ein knappes Gut, haben einen Preis und sind handelbar. Im Jahre 2014 betrug der Preis für einen "Berechtigungsschein" über eine Tonne CO2 € 5,00. Die Anzahl der jährlich von den Mitgliedstaaten zu erwerbenden Zertifikate und deren Preis legt die Europäische Kommission fest, wer diese Zertifikate in Deutschland erhält und zu welchem Preis ist Sache des Umweltbundesamts. Weder die Kommission noch das Umweltbundesamt berücksichtigen dabei den in Deutschland stattgefundenen oder zu erwartenden Ausbau von Anlagen der Stromgewinnung mittels erneuerbarer Energien, sondern der Gesamtbetrag der zwnagsweise zu erwerbenden Emissionszertifikate verringert sich automatisch jährlich um 1,74%. Zu den Zwangsabnehmern der Emissionszertifikate gehören in Deutschland die Wärmekraftwerke, die mittels fossiler Brennstoffe Energie erzeugen, mit einer Leistung von mehr als 20 MW. Sollten diese tatsächlich über nicht verbrauchte/verbrauchbare Zertifikate verfügen, gibt es Kauf-Interessenten, die an deren Stelle CO2 in die Atmosphäre einleiten würden. Auch die Annahme, der Ausbau der Erneuerbare-Energie-Anlagen habe zu dem relativ niedrigen Zertifikatpreis von € 5,00 geführt, ist mitttlerweile widerlegt (Emissionsrechtehandel).

 

 

 

... und als verwendbares Entscheidungskriterium gefaßt

 

 

Wir haben die Wirtschaftlichkeitsfrage wieder dort anzusetzen, wo sie hingehört, nämlich bei demjenigen, der über die Verwendung seiner knappen Mittel entscheiden will. Das ist in unserem Falle der Kommanditist, der aufgefordert ist, sein Geld in einen Bürgerwindpark zu stecken. Er ist diesbezüglich in einer Wahlsituation; die Entscheidung für oder gegen ein Projekt kann nur durch einen Vergleich zwischen mehreren Handlungsalternativen fallen. Der einzige unbestechliche Maßstab, der hier angelegt werden kann, ist das Geld. Entscheidungen, die im Hinblick auf die Realisierung von mehr Geld oder weniger Geld hinauslaufen, sind erstens durch Dritte überprüfbar und zweitens auch durch  den Entscheider selbst, wenn er sich nach einiger Zeit selbst Rechenschaft über seine frühere Entscheidung geben will. Die Investitionstheorie hält für dieses Problem einige Maßstäbe bereit, z. B. die Ermittlung der Reihe zu erwartender Ausschütungen oder die Rendite. Wer so vorgeht, darf sich einer gewissen ökonomischen Haltung rühmen und sich im Sinne Max Webers als Verantwortungsethiker bezeichnen (wenn auch nur in dem Sinne der Verantwortung gegenüber sich selbst und seinen Nächsten). Wer aber als Entscheidender immer noch an seiner CO2-Illusion festhält und diese mindestens mitbestimmend in sein Kalkül einbezieht, ist im genannten Sinne als Gesinnungsethiker zu bezeichnen. Er ist den Politikern der Liebere, läuft aber eher Gefahr, Geld, das er guten Zwecken widmen wollte, in Fundamenten von Windrädern zu vergraben. Während der Ökonom, der sich erst nach Einstellen des Erfolgs seiner Investiton seinem Nachhaltigkeits-Impetus überläßt, über ausreichend Geld für gute Zwecke verfügt.

 

In diesem Artikel finden Sie zahlreiche links zu unserem "Windpark-Glossar". Es enthält weitere Stichwörter, die Sie im Zusammenhang mit der Vermögens-, Ertrags- und Liquiditätslage (VEL-Lage) oder der Vorteilhaftigkeit alternativer Anlagen gegenüber Windparks interessieren könnten, jeweils ergänzt um die Ergebnisse der Datenbankabfragen, die wir zum Stichwort gemacht haben. Sie können, nachdem Sie das Stichwort aufgerufen haben, von dort aus weiter im Bereich des Windpark-Glossars bleiben, indem Sie die Verweisungen im Stichwort verfolgen, oder auch wieder zum Leitartikel zurückkehren. Wenn Sie sich nur im Windpark-Glossar bewegen wollen, rufen Sie einfach die Seite mit dieser Bezeichnung auf.

 

 

Die Grundlagen unserer Untersuchung

 

 

Unsere Auswertungen beruhen auf zwei Datenquellen: Zum einen sind dies die von Windparkbetreibern nach großen Enttäuschungen noch veröffentlichten Leistungsbilanzen ihrer seit einigen Jahren in Betrieb befindlichen Anlagen zu den Stichtagen 31. Dezember 2012 bzw. 2013 und zum anderen die von Initiatoren eines Windparks veröffentlichten Verkaufsprospekte der Jahre 2013 bis 2015. Den Focus auf diese Datenquellen zu legen bedeutet gleichzeitig auch, die Auswahl der Datenlieferanten auf die in Form der Kommanditgesellschaft betriebenen Windparks zu beschränken. Dies ist indessen kein Nachteil, da der empfohlene Berichtsinhalt für Leistungsbilanzen und der Pflichtinhalt von Verkaufsprospekten von Anbietern dieser Rechtsform wenigstens äußerlich sehr weit- und tiefgehend ist und die dürren Datenlieferungen von z. B. Genossenschafts-Beteiligungs-Angeboten deutlich übersteigt.

 

Im Sinne der gewünschten „Dezentralität“ der Stromproduktion werden diese von den Kommanditgesellschaften betriebenen Windparks gerne auch „Bürgerwindparks“ genannt, weil Bürgernähe als politisches Vehikel die Umsetzung der Energiewende befördern soll. Der Bürger soll an seine Verantwortung für die Verwirklichung der Generationengerechtigkeit und der Erhaltung der Schöpfung gemahnt werden. Das Konzept der Dezentralität hat jedoch zwei offene Flanken:

 

 

 

Dezentral gewonnen, aber in Ballungszentren benötigt, geht das?

 

 

Es fehlen die Möglichkeiten der Speicherung eines Produktionsüberschusses und gehöriger Netzausbau zum Transport der Energie, die in einem entlegenen Mittelgebirgsort produziert wurde zu den Zentren des Stromverbrauchs. Die Dezentralität der Produktion wird gerne angeführt, um auf geschaffene Arbeitsplätze und Wertschöpfung vor Ort hinzuweisen. In keinem einzigen der uns vorliegenden Datensätze werden Personalkosten der Betreiber erwähnt oder gar der Höhe nach angegeben, bei den Windparkbetreibern entstehen also keine Arbeitsplätze; was die Wertschöpfung  angeht, so werden Sie ausreichend Gelegenheit bekommen, dieses Argument durch unsere im Rahmen der Analyse der Vermögens-, Ertrags- und Liquiditätslage (VEL-Lage) der Betreiber präsentierten Ergebnisse oder durch einen Blick auf deren Subventionsbedürftigkeit zu gewichten; Sie werden auch erfahren, in welchem Ausmaß die kommunalen Hoffnungen auf ein nennenswertes Gewerbesteueraufkommen enttäuscht wurden.

 

 

Die an Windparks wirtschaftlich Interessierten

 

 

Finanzielle Interessen an der Energiewende haben, soweit für unser Thema beachtlich, die Initiatoren von Windparks (Initiator), die einzuwerbenden Kapiatalanleger, die Verpächter von Grund und Boden (Pacht) und die Kommunen als Gewerbesteuer erhebende Körperschaften.

 

Zum Fondskonzept des Initiators gehört auch der Ausweis von in der Gründungsphase entstehenden Fondsnebenkosten. Dabei wird die Genauigkeit der Leistungsaufschlüsselung sehr unterschiedlich gehandhabt, oftmals reicht eine Position „Gründungskosten“ als Angabe aus. Auch die Höhe des Aufwands gemessen am Fondsvolumen fällt durchaus unterschiedlich aus. Einen Maßstab für die Angemessenheit solcher Aufwendungen sucht man vergebens. Zur Abdeckung der Fondsnebenkosten werden die Anleger häufig zur Zahlung eines Agios herangezogen, das gewöhnlich zwischen 3% und 5% des Eigenkapitals liegt. Dort wo die Fondsnebenkosten nicht durch ein Agio abgedeckt werden, müssen sie durch bilanzielles Eigenkapital aufgebracht werden. Da die Fondsnebenkosten aber auf die Konten des Initiatiors und der ihm nahestenhenden Auftragnehmer fließen, stehen dem in der Bilanz des Windparkbetreibers dem ausgewiesenen Eigenkapital im Notfall nicht mehr ausreichende Anlagewerte gegenüber. Wie übrigens Initiatoren Geld verdienen können, auch ohne zu "initiieren", lesen sie im Stichwort Zweitmarkt.

 

 

 

 

Wie organisieren sich die Anleger ...

 

 

Der Gruppe von Interessierten, die durch Versprechungen dazu veranlaßt werden sollen, das notwendige Eigenkapital für das Vorhaben beizusteuern, gilt in dieser Untersuchung unser Hauptinteresse, den Kommanditisten. Sie sind die Berechtigten am Vermögen und am Ergebnis; alle Betrachtungen der Vermögens-, Ertrags- und Liquiditätslage des Vorhabens dienen allein dem Zweck, den Erwartungsentsprechungsrad ihrer Ertragsrealisierungen zu ermitteln. Dafür ist es notwendig, ein gewisses Vorverständnis für die Posititon in der Kommanditgesellschaft zu entwickeln.

 

Über die Bedingungen des Beitritts zur Kommanditgesellschaft wird der Anleger im Verkaufsprospekt informiert, wir empfehlen genaues Studium. Mit Zeichnung der vereinbarten Kommanditeinlage (Mindesteinlage oder ein nach den Bedingungen zulässiges Mehrfaches davon) und Zahlung des vereinbarten Betrages wird der Anleger zum Kommanditisten. Seine Rechte ( Gewinnbezug, Beteiligung am Liquidationserlös, Mitwirkungs- und Kontrollrechte) und Pflichten (insbesondere Haftung, Hafteinlage) sind im Handelsrecht geregelt, wobei der Gesellschaftsvertrag aber auch abweichende Regelungen enthalten kann. Gelegentlich werden die Rechte der Kommanditisten gegenüber der Kommanditgesellschaft durch einen Treuhänder wahrgenommen - gegen Entgelt, versteht sich -, der i. d. R. dem Kreis des Initiators zuzurechnen ist. Entsprechendes regelt ggf. der Gesellschaftsvertrag. Die Gesamtheit aller Kommanditeinlagen bildet das Kommanditkapital der Gesellschaft, für jeden Kommanditisten wird bei der Gesellschaft ein gesondertes Kapitalkonto geführt. Der Gesellschafterkreis wird vervollständigt durch einen persönlich haftenden Komplementär (meist ohne Einlage); ihm obliegt die Führung der Geschäfte und die Übernahme der Haftung mit seinem gesamten Vermögen, für beide Funktionen steht auch ihm ein Entgelt zu. Um die persönliche Haftung des Komplementärs gleichwohl in Grenzen zu halten, wird für diese Rolle regelmäßig eine GmbH ebenfalls aus dem Umfeld des Initiators gewählt (GmbH & Co. KG). In der Geschäftsführung ist der Komplementär nicht an Weisungen gebunden; ohnehin sind in der Betriebsphase des Windparks naturgemäß geschäftspolitische Maßnahmen nicht mehr zu erwarten.

 

... und wie können sie sich "entorganisieren" ,

 

 

Im Einzelfall können Verfügungsbeschränkungen über den Kommanditanteil in rechtlicher oder tatsächlicher Hinsicht von großer Bedeutung sein, z. B. wenn ein Sohn unbedingt im Ausland studieren will und der Komanditanteil zur Finanzierung dieses Vorhabens verkauft werden soll. Einige Gesellschaften schließen eine Kündigung des Anteils völlig oder für einen Zeitraum von 15 – 20 Jahren aus oder lassen sich für den Verkaufsfall ein Vorkaufsrecht einräumen. Tatsächlich sind diese Beteiligungen an Windparks aber so gut wie nicht handelbar; es existiert kein Zweitmarkt (einen entsprechenden Hinweis enthalten die meisten Verkaufsprospekte). Allerdings kann u. U. für Notverkäufe ein „Leichenfledderer“ gefunden werden (unter "Zweitmarkt" werden Sie einen „Konzern“ der anderen Art kennenlernen).

 

 

... und was haben sie von ihrer Organisation zu erwarten?

 

 

 

Es sind die Aussichten auf eine hohe Ausschüttung, die anlagesuchende Zeitgenossen zu Komanditisten in Windparks werden lassen. Daß diese „steuerfrei“ vereinnahmt werden, hübscht das Ausschüttungsversprechen noch ein wenig auf. Aber Vorsicht, das ist ein Irrtum: Besteuert wird der Kommanditist mit seinem Anteil am Ergebnis der Gesellschaft auf Grund der für diese durchgeführten steuerliche Gewinnermittlung. Es entspricht nämlich der Logik der Rechnungslegung, daß das Ergebnis der Liquiditätsbetrachtung (Ausschüttung) über die Gesamtlebensdauer des Windparks nicht vom steuerlichen Gesamtgewinn (steuerliche Gewinnermittlung) abweichen kann; lediglich die zeitliche Verteilung der Periodenbeträge unterscheidet sich z. T. Näheres finden Sie unter Erfolgskomponenten der Kommanditeinlage.

 

 

 

 

 Einige Voraussetzungen

 

 

 Windparks im Binnenland benötigen Grundfläche (Flächenverbrauch), die entweder im Eigentum des Windparkbetreibers steht oder anzupachten ist. Als bloße Grundstückseigentümer (z. B. Gemeinden, Forstverwaltungen, Landwirte) sind die Interessenten häufig darauf gestimmt, entsprechende Anfragen wegen der Flächenanmietung abzuwarten. Nicht selten aber erfährt das Interesse eines möglichen Verpächters eine deutliche Verstärkung dadurch, gleichzeitig auch die Tätigkeit eines Initiators wahrnehmen zu können oder mit der Verpachtung von Gemeindegrund auch künftiges Gewerbesteueraufkommen aufzubessern. Es sind dies häufig Landwirte, die durch Auflegen eines Windparkfonds eine gewinnträchtigere Nutzung ihres Ackerlandes sehen, oder Gemeinden, die über die Einschaltung kommunaler Eigenbetriebe in diese „Wertschöpfungs“-Kette die genannten Vorteile zu realisieren gedenken. Daß hierin u. U. eine nicht vertretbare Risikokumulierung liegt, kann mit Hinweis auf die Generationengerechtigkeit verschmerzt werden. Der Pachtvertrag, der gewöhnlich über den Planungszeitraum des Windparks von 20 Jahren abgeschlossen wird, enthält oft auch eine Bindung der Pachthöhe an den tatsächlichen Windertrag oder die Einspeisevergütung. Hinsichtlich der öffentlich-rechtlich eingegangenen Rückbauverpflichtung des Betreibers sollte sich der Verpächter im Klaren sein, welche Wirkung diese für seinen Pachtvertrag entfaltet und inwieweit damit seine Wünsche bezüglich Rückbau und Renaturierung erfüllt werden können. Der Pächter der Grundflächen hat über die reine Grundstückspacht für die WKA´s als zusätzlichen Aufwand noch Kosten für die Duldung der Rechtsverletzung an anderen Berechtigungen (z. B. Wegerechte) und Aufwendungen für Ausgleichsflächen zu kalkulieren.

 

 

 

 

Die Darstellung der Vermögens-, Ertrags-  und Liquiditätslage und was sie bestimmt

 

 

Die Darstellung der Vermögens-, Ertrags- und Liquiditätslage (VEL-Lage) ist das Herzstück Ihrer Information in den Verkaufsprospekten, wenn es darum geht, die Erfolgsaussichten einer Beteiligung an einem Windpark abzuschätzen. Dieses reine Zahlenwerk macht nicht mehr als ein Zehntel des gesamten Prospektumfangs aus, es ist jedoch das Substrat aller übrigen Informationen und Darstellungen in technischer, wirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht. Wenn die im Prospekt zu liefernde Darstellung z. B. der rechtlichen Risiken einer Kapitalanlage im angebotenen Windpark keinen entsprechenden Widerhall in der Darstellung der VEL-Lage findet, kann man auf die Information über rechtliche Risiken auch verzichten. Es ist an Ihnen, bei der Lektüre des Prospekts zu entscheiden, ob Sie Vertrauen in die Sorgfalt und das Verantwortungsbewußtsein des Prospektverantwortlichen gewinnen können. Die Handhaben dazu liefern wir Ihnen hier. Für einen ersten Einstieg ist die Beschäftigung mit den von einigen Windparkbetreibern veröffentlichten Leistungsbilanzen mit ihren allerdings sehr selektiven Zusammenstellungen von Zahlen der VEL-Lage. Angesichts der Abweichungen zwischen dem geplanten Soll und dem eingetretenen Ist bei einigen Kennziffern der Ertragslage lassen sich die Sinne schärfen.

 

 

 

Vermögen

 

 

Die Vermögenslage wird bestimmt durch die positiven Bestände an Anlagevermögen, Forderungen oder Geld und durch die negativen Bestände an Bankverbindlichkeiten, Lieferantenverbindlichkeiten oder den Teilen der Rückstellungen, die letztendlich zur Abdeckung des Rückstellungszwecks erforderlich werden. Die Differenz zwischen positiven und negativen Beständen stellt das Eigenkapital der Gesellschaft dar. Für mehr als die ersten drei Jahre liefern die Prospekte allerdings keine Darstellungen der Vermögenslage. Immerhin hat man damit eine Gegenüberstellung in Bilanzform derjenigen Finanzmittel, die für Investitionszwecke zur Verfügung stehen, und derjenigen Vermögensgegenstände, in die sie fließen sollen. Schon ein einfacher Vergleich der verbalen Präsentation des Investitonsvorhabens im Prospekt mit diesen ersten Bilanzen gibt einen Hinweis auf die Sorgfalt der Darstellung. So sind zum Beispiel Grundstücke, die der Betreiber erwirbt, von den Windkraftanlagen gesondert auszuweisen; werden in den Finanzierungsbedingungen z. B. Anleihedisagios oder Bereitstellungsprovisionen erwähnt, muß in der Bilanz dafür ein aktiver Posten der Rechnungsabgrenzung gebildet worden sein.

 

 

 

Ertrag

 

 

Erfolgswirksame Veränderungen der Bilanzbestände sind Gegenstand der handelsrechtlichen oder der steuerlichen Gewinnermittlung, gewöhnlich dargestellt in einer Gewinn- und Verlustrechnung. Die auf die WKA´s z. B. vorzunehmenden Abschreibungen in der Gewinn- und Verlustrechnung müssen der Bestandsdifferenz der WKA´s in der Bilanz zwischen Geschäftsjahr und Vorjahr entsprechen, wenn nicht Zu- oder Abgänge in diesem Bilanzposten zu berücksichtigen sind. Einen solchen Abgleich kann der Prospektleser leicht anstellen. Ebenso führt ein Bezug von Reparaturleistungen bei Rechnungsstellung durch den Auftragnehmer zu einem Reparaturaufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung, dem eine gleich große Erhöhung der Lieferantenverbindlichkeiten in der Bilanz entspricht. Die Darstellung der Ertragslage sollte von Beginn an auf den Grundlagen der steuerlichen Gewinnermittlung basiert sein, denn den Kommanditisten interessiert schließlich als sein Gewinnanteil der Betrag, den er in seiner individuellen Steuererklärung als gewerbliche Einkünfte anzugeben hat. Auch hängt natürlich die Gewerbesteuerbelastung vom nach steuerrechtlichen Bestimmungen ermittelten Gewinn ab. Dies geschieht nicht immer, jedoch werden in einigen Fällen Übergangsrechnungen vom handelsrechtlichen zum steuerrechtlichen Gewinn vorgenommen. Ob die letztendlich beim Finanzamt eingereichten Steuererklärungen auch den steuerlichen Vorschriften entsprechen, kann natürlich bei Prospektlektüre nicht erkannt werden. Aber im Vorhinein gilt es, Anhaltspunkte dafür zu finden, wie der Prospektverantwortliche mit den rechtlichen Unterschieden umgeht. Aber nun mal materiell: Die Erträge, an denen alles hängt, resultieren aus der Einspeisevergütung nach EEG. Die Höhe der Einspeisevergütung pro KWh ist bekannt, die KWh sind jedoch von den Betreibern erst zu ermitteln, indem diese die Leistung ihres Windparks zu bestimmen suchen. Deren Ermittlung sollten Sie größte Aufmerksamkeit widmen und eruieren, welche Annahmen über den Volllastbetrieb unterlegt sind (Ertragsgutachten, Sensitivitätsanalyse, Volllaststunden), ebenso wie einigen wichtigen Aufwandsfaktoren (Rückstellungen, Pachten, Wartungs-, Instandhaltungs- und Reparaturkosten).

 

 

 

Liquidität

 

 

Aus der Ertragslage ist die Liquiditätslage abzuleiten, indem die nicht zahlungswirksamen Aufwendungen oder Erträge herausgerechnet und die nicht erfolgswirksamen Zahlungsvorgänge eingeführt werden. Ziel ist eine Dokumentation der Zahlungsfähigkeit der Beteiligungsgesellschaft auch im Hinblick auf den Kommnditisten versprochene Ausschüttungen. Die Liquiditätsbetrachtung wird auch als Cash-Flow-Analyse bezeichnet, womit insinuiert ist, daß der gezeigte reine Kassenüberschuß auch zur Ausschüttung an Kommanditisten zur Verfügung stünde - weit gefehlt: Die Posten, die in der Gewinn- und Verlustrechnung Aufwand darstellen, werden dem Cash-Flow wieder hinzugerechnet und damit ausschüttbar; sie sind jedoch eigentlich zweckgebunden: die Abschreibungen für Reinvestitionen und die Rückstellungen für die Inanspruchnahme durch Dritte gemäß Rückstellungszweck. Stünden diese für die angestrebten Zwecke nicht mehr zur Verfügung, müßten hierfür wieder neue Einzahlungen der Kommanditisten herhalten, sie müßten die zu viel erhaltenen Ausschüttungen also gerade wieder zurückzahlen. Schauen Sie sich also die Darstellung der VEL-Lage daraufhin an, ob nicht nur Rückstellungen gebildet sind, sondern auch entsprechende Beträge liquiditätsmindernd in die Rücklagen eingestellt sind.

 

 

Ergebnis

 

 

Bis dato müssen wir feststellen, daß die Windenergie-Angebote insgesamt ziemlich schlampig gearbeitet sind und den Vertrauensvorschuß, den die Branche ständig durch ihre Appelle an die Verantwortung der Bürger einfordert, nicht verdienen. Unsere Datenbankabfragen lassen keinen anderen Schluß zu. Kühle Rechner sind ohnehin nicht für moralische Appelle empfänglich, aber die, die ein Ohr für diese Art Ansprachen haben, sollten überlegen, ob es nicht sinnvollere Spendenobjekte mit gleichem oder höherem moralischen Befriedigungspotential gibt. Begünstigt wird diese Arbeitsweise durch politische Mandatsträger, die fremdes Geld durch Verträge zu Lasten Dritter (EEG-Umlage) für eigene politische Ziele einsetzen und mittels von der Allgemeinheit aufgebrachten Vermögens die Fördertöpfe für ihre favorisierten Nischenproduzenten füllen. Angesichts des Drucks auf die Förderbanken, diese Mittel auch zweckentsprechend zu verwenden, kann man dort wohl keine bankmäßigen Prüfungen der Investitionsvorhaben erwarten. Solche Konstellationen waren immer schon das Biotop, das Verschwendung und Vermögensvernichtung nährt. Mit der Errichtung eines Windparks sind bereits die Vorgaben erfüllt, die im Zielkorridor der Megawatt-Steigerung festgelegt sind. Was dann aus diesen Bürger-Investitionen wird, interessiert in diesem Umfeld niemanden mehr. Das Konzept der Dezentralität ist zu verwerfen: Reduzierung der CO2-Immissionen? NEIN: Wertschöpfung am Ort der Energiegewinnung? Im Binnenland definitiv, NEIN; Arbeitsplätze am Ort der Energiegewinnung? Ebenso definitiv, NEIN, aber bei den "Konzernen" Vestas, Generel Electric, Enercon, Nordex usw. und bei den Initiatoren die Vertriebsleute, die Steuerfummler usw.

 

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